19.07.2023, 13:20
Liebe alle,
wie habt Ihr euch inhaltlich auf die mündliche Prüfung vorbereitet?
Mir geht es nicht um so etwas wie Übungsvorträge etc. sondern ob Ihr Eure Unterlagen fürs Lernen auf die schriftlichen Prüfungen modifiziert oder partiell aussortiert habt oder ob Ihr - insbesondere wegen des Vortrages - erstmal alles beibehalten habt und nur um Allgemeines wie Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte etc. ergänzt habt?
Grundsätzlich liest man ja häufig, dass aufgrund der Zeitknappheit ,,Standartprobleme" nicht mehr in der Tiefe abgefragt werden und viel mehr freie Argumentation bei unbekannten Konstellationen gefragt ist und ansonsten viel Grundlagenverständnis...
Könnt Ihr das so bestätigen? Wie sieht es beispielsweise mit Nebengebieten im Zivilrecht aus? Einige Beiträge suggerieren, dass Nebengebiete eher ausnahmsweise geprüft werden, also quasi nur wenn die Protokolle darauf hindeuten...
Vielen Dank schonmal!
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25.07.2023, 06:32
Hab genau dasselbe gelernt wie für die Klausuren. Nebengebiete, Grundlagenfächer und Sonstiges (Wie heißt der Vorsitzende des Gesellschaftsrechtssenats beim BGH etc) nur, wenn sich aus den Prüferprotokollen eine entsprechende Tendenz ergab. Kein Prüfer betreibt von heute auf morgen Digestenexegese. Würde meine Zeit daher nicht auf derlei Beiwerk verwenden, wenn das nicht zwingend nötig ist.
25.07.2023, 12:02
Vielen Dank!