18.07.2023, 17:14
Hey Leute,
wenn es um Zinsen seit Rechtshängigkeit geht, schreibt ihr dann die Klagezustellung bzw. wann sie bei Gericht eingegangen ist in die Prozessgeschichte I (also vor den Anträgen) oder in die Prozessgeschichte II?
wenn es um Zinsen seit Rechtshängigkeit geht, schreibt ihr dann die Klagezustellung bzw. wann sie bei Gericht eingegangen ist in die Prozessgeschichte I (also vor den Anträgen) oder in die Prozessgeschichte II?
18.07.2023, 17:29
Wenn, dann gehört die Klagezustellung in die PG I (weil sie ja vor Antragsstellung in der mündlichen Verhandlung stattgefunden hat).
Dort wird es bei breiter Ausführung (wozu schon ein eigener Satz zählt) aber meist als "überflüssig" von den Korrektoren angekreidet (selbst wenn es für die Zinsen eig drauf ankommt).
Daher am besten in den Satz vor den Antrag einfließen lassen: "Der Kläger beantragt mit seiner am… zugestellten Klage ..." :) so hat man das Datum im Tatbestand drin und macht sich nicht des Vorwurfs schuldig, den Tatbestand zu überfrachten.
Dort wird es bei breiter Ausführung (wozu schon ein eigener Satz zählt) aber meist als "überflüssig" von den Korrektoren angekreidet (selbst wenn es für die Zinsen eig drauf ankommt).
Daher am besten in den Satz vor den Antrag einfließen lassen: "Der Kläger beantragt mit seiner am… zugestellten Klage ..." :) so hat man das Datum im Tatbestand drin und macht sich nicht des Vorwurfs schuldig, den Tatbestand zu überfrachten.
18.07.2023, 19:45
Ich würde im zivilrechtlichen Urteil die Klagezustellung nicht nennen (es sei denn VU o.ä., dann in Prozessgeschichte I). Den klägerischen Antrag würde ich genau so abschreiben und dann hinsichtlich der Zinsen am Ende, wenn es um die Zinsen geht, den Antrag entsprechend auslegen.
18.07.2023, 22:02
Ich würde das überhaupt nur nennen, wenn es irgendwie hoch streitig ist, sonst inzident in den Entscheidungsgründen abhandeln.