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Wechsel in die Verwaltung (und zurück?)
Eiderdaus
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#1
28.06.2023, 20:12
Hallo,

ich bin gerade frisch verplant bei der Justiz. Da mich der Job in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Gründe nicht mehr wirklich glücklich macht (eher das Gegenteil), überlege ich, ob ich in die Behörde wechseln sollte. 

Ich habe beim Umhören und Recherchieren erfahren, dass es möglich ist, sich erstmal anordnen zu lassen und dann ggf. nicht mehr zurück zu gehen, wenn es einem gefällt. Wie leitet man eine solche Abordnung ein? Bewerben und dann Abordnung beantragen? Oder ganz anders? Und muss man erstmal länger verplant sein oder ginge das auch direkt?

Und wie läuft es ohne Abordnung? Bewerbe ich mich und wenn ich die Zusage bekomme, stelle ich einen Antrag auf Entlassung in der Justiz? Und werde ich dann in der Behörde direkt verbeamtet oder ist dort wieder ewig Probezeit angesagt dann? Und könnte man theoretisch irgendwann wieder zurück in die Justiz, sollte sie einem doch irgendwann fehlen? 

Fragen über Fragen  :)

Vielen Dank schonmal!
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Exri
Member
***
Beiträge: 85
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
29.06.2023, 17:33
Ich kann dir nur meinen Weg beschreiben und der lief über Entlassung+Neuverbeamtung. Auf die Probezeit wurde mir die Justiz angerechnet d.h. ich mache in der neuen Behörde nur noch die Mindestlaufzeit. Ich war allerdings bei meinem Wechsel auch noch nicht verplant. Bei einer bestehenden Lebenszeitverbeamtung würde ich wahrscheinlich auf eine Abordnung pochen. Ist aber nicht mit jeder Behörde zu machen, einige wollen es halt nicht. Ins Justizministerium ist aber zB unproblematisch, da bleibst du ja R1 und bist befristet abgeordnet. So kenne ich es jdf von Kollegen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2023, 17:35 von Exri.)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.101
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
30.06.2023, 13:03
Ja, idealerweise erstmal anordnen oder gleich versetzen, aber nicht entlassen und dann ernennen. Das geht, wenn es alle wollen - also gut mit allen absprechen!
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VerzweifelterJurist
Member
***
Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#4
01.07.2023, 00:10
Das sind ganz schön viele Fragen…

- die Abordnung läuft üblicherweise über zwei bis fünf Jahre. Während der Zeit bist du auf dem Papier weiter Richter, aber quasi an die Behörde „ausgeliehen“. 
- du kannst dich nach oder während der Abordnung auch dauerhaft versetzen lassen. Der Weg ist die Justiz zurück ist dann mMn aber eher schwierig. Du könntest aber zB nach der Abordnung zurück in die Justiz und dich dann nach zwei, drei Jahren nochmal abordnen lassen 
- dein Interesse an einer Abordnung bekundest du gegenüber deinem Gerichtspräsidenten. Häufig werden Abordnungen im Intranet ausgeschrieben. 
- Abordnungen gehen auch während der Probezeit. Regelhaft ist man aber wohl mindestens zwei Jahre Richter, bevor man sich abordnen lässt 
- dein Dienstherr muss der Abordnung zustimmen. Deswegen ist wichtig, den frühzeitig mit ins Boot zu holen, anstatt ihn einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen 



Ohne Abordnung gibts zwei Möglichkeiten:

- du bewirbst dich einfach und bei einer Zusage stellst du einen Antrag auf Entlassung und fängst dann einen Tag später bei der Behörde an 
- du bewirbst dich und bei einer Zusage (oder besser schon vorher) teilst du das deinem GP mit und bittest um eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung; die Abordnungszeit von 3-6 Monaten ist dann häufig die Probezeit


 Wenn du der Justiz nicht völlig den Rücken kehren willst bzw es noch nicht sicher weißt, würde ich mich erstmal abordnen lassen. Behörde ist nicht gleich Behörde und kann auch speziell sein. Abordnung hat den Vorteil, dass du einfach und problemlos in die Justiz zurück kannst.
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Eiderdaus
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#5
17.07.2023, 19:34
(29.06.2023, 17:33)Exri schrieb:  Ich kann dir nur meinen Weg beschreiben und der lief über Entlassung+Neuverbeamtung. Auf die Probezeit wurde mir die Justiz angerechnet d.h. ich mache in der neuen Behörde nur noch die Mindestlaufzeit. Ich war allerdings bei meinem Wechsel auch noch nicht verplant. Bei einer bestehenden Lebenszeitverbeamtung würde ich wahrscheinlich auf eine Abordnung pochen. Ist aber nicht mit jeder Behörde zu machen, einige wollen es halt nicht. Ins Justizministerium ist aber zB unproblematisch, da bleibst du ja R1 und bist befristet abgeordnet. So kenne ich es jdf von Kollegen.

Danke für deinen Erfahrungsbericht  DaumenHoch
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2023, 19:34 von Eiderdaus.)
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Eiderdaus
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#6
17.07.2023, 19:35
(30.06.2023, 13:03)Praktiker schrieb:  Ja, idealerweise erstmal anordnen oder gleich versetzen, aber nicht entlassen und dann ernennen. Das geht, wenn es alle wollen - also gut mit allen absprechen!
Danke Dir!
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Eiderdaus
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2022
#7
17.07.2023, 19:37
(01.07.2023, 00:10)VerzweifelterJurist schrieb:  Das sind ganz schön viele Fragen…

- die Abordnung läuft üblicherweise über zwei bis fünf Jahre. Während der Zeit bist du auf dem Papier weiter Richter, aber quasi an die Behörde „ausgeliehen“. 
- du kannst dich nach oder während der Abordnung auch dauerhaft versetzen lassen. Der Weg ist die Justiz zurück ist dann mMn aber eher schwierig. Du könntest aber zB nach der Abordnung zurück in die Justiz und dich dann nach zwei, drei Jahren nochmal abordnen lassen 
- dein Interesse an einer Abordnung bekundest du gegenüber deinem Gerichtspräsidenten. Häufig werden Abordnungen im Intranet ausgeschrieben. 
- Abordnungen gehen auch während der Probezeit. Regelhaft ist man aber wohl mindestens zwei Jahre Richter, bevor man sich abordnen lässt 
- dein Dienstherr muss der Abordnung zustimmen. Deswegen ist wichtig, den frühzeitig mit ins Boot zu holen, anstatt ihn einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen 



Ohne Abordnung gibts zwei Möglichkeiten:

- du bewirbst dich einfach und bei einer Zusage stellst du einen Antrag auf Entlassung und fängst dann einen Tag später bei der Behörde an 
- du bewirbst dich und bei einer Zusage (oder besser schon vorher) teilst du das deinem GP mit und bittest um eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung; die Abordnungszeit von 3-6 Monaten ist dann häufig die Probezeit


 Wenn du der Justiz nicht völlig den Rücken kehren willst bzw es noch nicht sicher weißt, würde ich mich erstmal abordnen lassen. Behörde ist nicht gleich Behörde und kann auch speziell sein. Abordnung hat den Vorteil, dass du einfach und problemlos in die Justiz zurück kannst.



Vielen Dank für die sehr ausführliche Nachricht!
Ich denke mal, für die StA gilt das quasi genauso? 
Und gibt es irgendwie Fristen nach der Verplanung, wann man sich abordnen lassen kann oder geht das relativ zeitnah nach Verplanung?
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