12.07.2023, 10:20
(12.07.2023, 09:16)cindylawless schrieb:(12.07.2023, 09:15)cindylawless schrieb:(12.07.2023, 08:10)Refi-12345 schrieb: Habt ihr eine Vermutung, was morgen und Freitag in der VR und VA Klausur dran kommen könnte in NDS?
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Beschluss kommt. Wir schreiben ja mit Hessen zusammen und bei denen kam bisher nur Urteil. Auch in Nrw kam letzten Monat Urteil. Wäre mal wieder Zeit für einen schönen Beschluss.Aber materiellR…Hm…PolizeiR vielleicht? Kann ich nicht abschätzen. Letzten Monat kam BauR und KommunalR.
Nachdem letzten September 2x Verwaltungsvollstreckung (einmal VwVG, einmal HSOG) lief, wage ich keine Prognose.
12.07.2023, 14:51
Oder vielleicht ein unbekanntes Rechtsgebiete und einfach Anfechtungsklage ? GewerbeR und BeamtenR lief schon oder?
12.07.2023, 16:01
(12.07.2023, 14:51)Law123 schrieb: Oder vielleicht ein unbekanntes Rechtsgebiete und einfach Anfechtungsklage ? GewerbeR und BeamtenR lief schon oder?
Kann auch gut sein. Habe ein bisschen “Angst” vor dem VollstreckungsR.

Ist StaatshaftungsR eigentlich relevant? Wegen der Kostenerstattung usw? Kommt das oft?
12.07.2023, 16:36
Vermute ja, dass der Fall sicher irgendwann in Hessen laufen wird.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldun...enschnitte
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldun...enschnitte
12.07.2023, 17:26
12.07.2023, 18:32
12.07.2023, 18:35
(12.07.2023, 16:01)cindylawless schrieb:BTW: staatshaftungsrecht ist super selten..würde lieber nochmal Basics wiederholen(12.07.2023, 14:51)Law123 schrieb: Oder vielleicht ein unbekanntes Rechtsgebiete und einfach Anfechtungsklage ? GewerbeR und BeamtenR lief schon oder?
Kann auch gut sein. Habe ein bisschen “Angst” vor dem VollstreckungsR.Versuche das nochmal zu kapieren, aber es ist heute so warm und die Kräfte neigen sich auch langsam dem Ende zu.
Ist StaatshaftungsR eigentlich relevant? Wegen der Kostenerstattung usw? Kommt das oft?
12.07.2023, 18:47
(12.07.2023, 18:32)Law123 schrieb:Ich fand es nicht schlimm.. War der typische Fall der Unzuverlässigkeit, und man musste die richtige Anspruchsgrundlagen für Unterssgung und Widerruf finden.. Ansonsten noch paar Fragen zum Prozessrecht, wie Anhörung. Und man sollte den einst. Rechtsschutz bzgl der Zulässigkeit durchprüfen im Vermerk. Ich fand es war von allen Klausuren bis jetzt die Entspannteste..(12.07.2023, 17:26)NDS juli23 schrieb:(12.07.2023, 14:51)Law123 schrieb: Oder vielleicht ein unbekanntes Rechtsgebiete und einfach Anfechtungsklage ? GewerbeR und BeamtenR lief schon oder?
GewO lief gestern in NDS
Wie war’s?
12.07.2023, 18:57
(12.07.2023, 18:35)Law123 schrieb:(12.07.2023, 16:01)cindylawless schrieb:BTW: staatshaftungsrecht ist super selten..würde lieber nochmal Basics wiederholen(12.07.2023, 14:51)Law123 schrieb: Oder vielleicht ein unbekanntes Rechtsgebiete und einfach Anfechtungsklage ? GewerbeR und BeamtenR lief schon oder?
Kann auch gut sein. Habe ein bisschen “Angst” vor dem VollstreckungsR.Versuche das nochmal zu kapieren, aber es ist heute so warm und die Kräfte neigen sich auch langsam dem Ende zu.
Ist StaatshaftungsR eigentlich relevant? Wegen der Kostenerstattung usw? Kommt das oft?
Und StaatshaftungsR ist auch teilweise in Ordnung kommentiert:
§ 49a VwVfG Rn. 27-31
Daraus sind zumindest die Grundzüge des Öff-rechtlich ERstattungs, Öffrecht Beseitigungs und Öffrecht Abwehr- unterlassungsanspruch zu entnehmen
12.07.2023, 19:02
(12.07.2023, 18:57)GPAMember schrieb:(12.07.2023, 18:35)Law123 schrieb:(12.07.2023, 16:01)cindylawless schrieb:BTW: staatshaftungsrecht ist super selten..würde lieber nochmal Basics wiederholen(12.07.2023, 14:51)Law123 schrieb: Oder vielleicht ein unbekanntes Rechtsgebiete und einfach Anfechtungsklage ? GewerbeR und BeamtenR lief schon oder?
Kann auch gut sein. Habe ein bisschen “Angst” vor dem VollstreckungsR.Versuche das nochmal zu kapieren, aber es ist heute so warm und die Kräfte neigen sich auch langsam dem Ende zu.
Ist StaatshaftungsR eigentlich relevant? Wegen der Kostenerstattung usw? Kommt das oft?
Und StaatshaftungsR ist auch teilweise in Ordnung kommentiert:
§ 49a VwVfG Rn. 27-31
Daraus sind zumindest die Grundzüge des Öff-rechtlich ERstattungs, Öffrecht Beseitigungs und Öffrecht Abwehr- unterlassungsanspruch zu entnehmen
Bringt in Hessen halt wenig ohne Kommentar zum VwVfG. Aber im Palandt findet sich auch einiges.