11.07.2023, 15:39
Was ist denn Putativnotwehr? Mit ETBI meine ich, dass er sich irrig Umstände vorgestellt hat (nämlich, dass ihm die Pistole vorgehalten wurde), bei deren vorliegen er gerechtfertigt wäre. Notwehr ohne die Pistole lässt sich eigentlich auch hören, aber hab ich abgelehnt, weil ich den Fall sonst zu einfach fand und das mit der Pistole doch irgendeine Bedeutung haben musste :D
Relative Revisionsgründe habe ich auch keine gefunden.
Wie habt ihr die fehlende Unterschrift unter dem 1. Protokoll eingebaut?
Relative Revisionsgründe habe ich auch keine gefunden.
Wie habt ihr die fehlende Unterschrift unter dem 1. Protokoll eingebaut?
11.07.2023, 15:41
(11.07.2023, 15:36)cindylawless schrieb:(11.07.2023, 15:30)Ref0211 schrieb: Ich habe in NRW keinen ETBI geprüft, weil die Notwehrlage doch unabhängig von dem Messer aufgrund des Faustschlags bestand oder? Dann bin ich bei Erforderlichkeit der Notwehrhandlung auf die Putativnotwehr gegangen.
Also meiner Lösung nach hat er sich keine Umstände eingebildet, die die Notwehrlage begründen.
Habe ich genauso wie du. By the way; habt ihr relative Revisionsgründe gefunden? Habe nur 338 Nr. 3 und 338 Nr. 7.
Vereidigung des Dolmetschers gab es noch.
11.07.2023, 15:42
Relative Revisionsgründe habe ich nur 189 GVG angesprochen, weil der Dolmetscher nicht vereidigt wurde und keine Berufung auf den allg Eid stattfand.
11.07.2023, 15:50
(11.07.2023, 15:41)AberratioInvictus schrieb:(11.07.2023, 15:36)cindylawless schrieb:(11.07.2023, 15:30)Ref0211 schrieb: Ich habe in NRW keinen ETBI geprüft, weil die Notwehrlage doch unabhängig von dem Messer aufgrund des Faustschlags bestand oder? Dann bin ich bei Erforderlichkeit der Notwehrhandlung auf die Putativnotwehr gegangen.
Also meiner Lösung nach hat er sich keine Umstände eingebildet, die die Notwehrlage begründen.
Habe ich genauso wie du. By the way; habt ihr relative Revisionsgründe gefunden? Habe nur 338 Nr. 3 und 338 Nr. 7.
Vereidigung des Dolmetschers gab es noch.
Vereidigung des Dolmetschers hab ich auch
11.07.2023, 15:53
Habt ihr eigentlich im Rahmen der Frist bzw. der Zustellung auch den 41 StPO erwähnt? Wusste nicht, ob der hier Fehl am Platz ist. Wollte mein Glück versuchen.
11.07.2023, 15:55
(11.07.2023, 15:53)cindylawless schrieb: Habt ihr eigentlich im Rahmen der Frist bzw. der Zustellung auch den 41 StPO erwähnt? Wusste nicht, ob der hier Fehl am Platz ist. Wollte mein Glück versuchen.
Ja, den hab ich auch erwähnt. Habe es so gelöst, dass ich gesagt habe, Fax wäre keine elektronische Zustellung, weshalb es auf die Übermittlung der Akte ankommt.
11.07.2023, 15:56
11.07.2023, 15:57
(11.07.2023, 15:55)Refin0922 schrieb:(11.07.2023, 15:53)cindylawless schrieb: Habt ihr eigentlich im Rahmen der Frist bzw. der Zustellung auch den 41 StPO erwähnt? Wusste nicht, ob der hier Fehl am Platz ist. Wollte mein Glück versuchen.
Ja, den hab ich auch erwähnt. Habe es so gelöst, dass ich gesagt habe, Fax wäre keine elektronische Zustellung, weshalb es auf die Übermittlung der Akte ankommt.
Zusätzlich wurde bei der ersten ZU nicht die Urschrift übersandt und ihr lag keine Anordnung iSv 36 I zugrunde (die gab es nur für die zweite ZU)
11.07.2023, 16:10
(11.07.2023, 15:56)Hess654 schrieb:(11.07.2023, 15:53)cindylawless schrieb: Habt ihr eigentlich im Rahmen der Frist bzw. der Zustellung auch den 41 StPO erwähnt? Wusste nicht, ob der hier Fehl am Platz ist. Wollte mein Glück versuchen.
Habe das über § 36 I StPO gelöst. Hatte hier eigentlich niemand starke Zeitprobleme?
Ich hatte extreme Zeitprobleme. Meine Sachrügenprüfung ist der totale Müll. Alles nur noch im Urteilsstil gegen Ende. Schrecklich.

11.07.2023, 16:29