07.07.2023, 16:54
1000€ brutto wurden 2008 als sittenwidrig gewertet für einen Anwalt. Angesichts des heutigen Mindestlohns halte ich heutzutage 41k auch für fragwürdig.
07.07.2023, 17:05
(07.07.2023, 16:51)Ex-GK schrieb:(07.07.2023, 16:41)Eyelashes schrieb: " alleine die Länge oder Schwierigkeit einer Ausbildung rechtfertigen kein bestimmtes Gehaltsniveau."
Das sehe ich absolut nicht so und halte diesen Gedanken für den Grund, warum die Besoldung in der Justiz für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Dauer der Ausbildung ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich - von dem Staat selbst -vorgeben. In dieser - sehr langen - Zeit hat man kaum Einkünfte, dafür aber sehr viele Ausgaben. Das muss in der späteren Vergütung berücksichtigt werden. Alles andere ist absurd.
Wenn jetzt jemand für ein paar Semester ins Ausland geht, dann ist das Studium auch mal um einiges länger als bei anderen - soll diese Person dann pauschal auch für Entscheidungen, die man selbst aus eigenem Antrieb
sehenden Auges getroffen hat, mehr Gehalt bekommen? Und das völlig unabhängig von erbrachter Leistung? Außerdem: welchen Maßstab legt man für "schwieriges Studium" an - es ist doch auch subjektiv, ob jemandem etwas schwer oder leicht fällt. Sollte dann jemand, der sich mit Jura schwerer getan hat, auch mehr verdienen als der, für den es einfach war und dadurch vielleicht auch schneller fertig war? Warum sollten denn private Akteure gehaltlich auffangen, was der Staat an Ausbildungsdauer vorgibt? Als Rechtsanwalt ist man Dienstleister - du kriegst das, was deine Leistung am Ende dem Mandanten wert ist und wenn die kleine Dorfkanzlei halt keine DAX-Mandaten hat, dann kann man halt auch keine GK-Gehälter aufrufen und auch den angestellten RAen nur das zahlen, was wirtschaftlich Sinn macht. Sonst - freie Wirtschaft - sucht man sich eben einen anderen Arbeitgeber.
Was für eine Ausbildung man macht, ist eine persönliche Entscheidung, die man als Volljähriger trifft. Jede Entscheidung hat eine Konsequenz - warum hast Du denn das Studium begonnen, wenn klar war, dass Gehälter sich weder nach Studiendauer noch nach subjektiv empfundener Schwierigkeit bemisst?
Und ja, in Anbetracht der vom Poster beschriebenen Gesamtumstände ist das Gehalt für einen BERUFSEINSTEIGER sicherlich nicht supergeil, aber nicht grundsätzlich ausbeuterisch - alles andere wurde hier schon gesagt.
Die - beachtliche - Mindestdauer der Ausbildung wird nicht aus eigenem Antrieb bestimmt, sondern gesetzlich.
46 Stunden reiner Prüfungszeit allein im Referendariat würde ich schon als Maßstab sehen. Die mussten meines Wissens nach alle gleichermaßen & unabhängig von dem Begabungsgrad ableisten .
Wie viele Stunden es davor schon gewesen sind, erspare ich mir lieber. Ich kenne auch 0,0 % Überflieger, die ohne Aufwand sehr gut waren. Ganz im Gegenteil.
07.07.2023, 17:09
(07.07.2023, 16:54)guga schrieb: 1000€ brutto wurden 2008 als sittenwidrig gewertet für einen Anwalt. Angesichts des heutigen Mindestlohns halte ich heutzutage 41k auch für fragwürdig.41k dürfte bei einer 40 Std. Woche (die schon fraglich ist), ca. 12 Euro pro Stunde ausmachen . Wie man sieht, gibt's jedoch immer noch Kollegen, die das völlig in Ordnung finden wollen
07.07.2023, 17:29
(07.07.2023, 17:09)Eyelashes schrieb:(07.07.2023, 16:54)guga schrieb: 1000€ brutto wurden 2008 als sittenwidrig gewertet für einen Anwalt. Angesichts des heutigen Mindestlohns halte ich heutzutage 41k auch für fragwürdig.41k dürfte bei einer 40 Std. Woche (die schon fraglich ist), ca. 12 Euro pro Stunde ausmachen . Wie man sieht, gibt's jedoch immer noch Kollegen, die das völlig in Ordnung finden wollen
41k/Jahr brutto sind ca. 20/h brutto (41k:12:4,3:40).
Die Gehälter macht im Übrigen (vorbehaltlich Mindestlohn nach unten) der Markt, nicht die Länge oder die Schwierigkeit der Ausbildung. Wenn es viele Juristen und wenig Stellen gibt, sind die Gehälter niedrig, anders herum ist es eben genau anders herum. Warum fällt es vielen hier so schwer, das zu verstehen?
07.07.2023, 17:38
(07.07.2023, 17:29)Greif schrieb:(07.07.2023, 17:09)Eyelashes schrieb:(07.07.2023, 16:54)guga schrieb: 1000€ brutto wurden 2008 als sittenwidrig gewertet für einen Anwalt. Angesichts des heutigen Mindestlohns halte ich heutzutage 41k auch für fragwürdig.41k dürfte bei einer 40 Std. Woche (die schon fraglich ist), ca. 12 Euro pro Stunde ausmachen . Wie man sieht, gibt's jedoch immer noch Kollegen, die das völlig in Ordnung finden wollen
41k/Jahr brutto sind ca. 20/h brutto (41k:12:4,3:40).
Die Gehälter macht im Übrigen (vorbehaltlich Mindestlohn nach unten) der Markt, nicht die Länge oder die Schwierigkeit der Ausbildung. Wenn es viele Juristen und wenig Stellen gibt, sind die Gehälter niedrig, anders herum ist es eben genau anders herum. Warum fällt es vielen hier so schwer, das zu verstehen?
Das Bundesverfassungsgericht ist halt einfach schwer von Begriff (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 4/18).
07.07.2023, 18:07
(07.07.2023, 17:38)Eyelashes schrieb:(07.07.2023, 17:29)Greif schrieb:(07.07.2023, 17:09)Eyelashes schrieb:(07.07.2023, 16:54)guga schrieb: 1000€ brutto wurden 2008 als sittenwidrig gewertet für einen Anwalt. Angesichts des heutigen Mindestlohns halte ich heutzutage 41k auch für fragwürdig.41k dürfte bei einer 40 Std. Woche (die schon fraglich ist), ca. 12 Euro pro Stunde ausmachen . Wie man sieht, gibt's jedoch immer noch Kollegen, die das völlig in Ordnung finden wollen
41k/Jahr brutto sind ca. 20/h brutto (41k:12:4,3:40).
Die Gehälter macht im Übrigen (vorbehaltlich Mindestlohn nach unten) der Markt, nicht die Länge oder die Schwierigkeit der Ausbildung. Wenn es viele Juristen und wenig Stellen gibt, sind die Gehälter niedrig, anders herum ist es eben genau anders herum. Warum fällt es vielen hier so schwer, das zu verstehen?
Das Bundesverfassungsgericht ist halt einfach schwer von Begriff (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 4/18).
Was hat die Richterbesoldung mit dem Lohn eines Anwalts zu tun?
Wer eine bessere Stelle findet, kann/sollte natürlich wechseln. Aber bei schlechten Noten muss man ggf. die ersten Jahre erstmal durch das Tal der Tränen, bis man sich seinen Business Case erarbeitet hat.
07.07.2023, 20:04
Also ich will die angeregte Diskussion hier ja nicht stören, aber 41k im Jahr kann man auch als Sachbearbeiter mit 9c TVÖD VKA 2022 verdienen. Und dafür braucht man wenn überhaupt nur das erste Staatsexamen.
Dazu kommt, dass bis 2030 von den jetzt 165.000 Rechtsanwälten 30000 in Rente gehen werden. Bereits jetzt sind in vielen Kammern 40% der Mitglieder jenseits der 60. Und dieser Schwund wird durch die Neuzulassungen nicht ausgeglichen werden. Die Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte nimmt schon seit mindestens zwei Jahren ab. Angesichts dessen sollte sich jeder Kanzleiinhaber, der nicht nur bis zur nächsten Vorwegentnahme denkt, mal Gedanken über seine Zukunft und die seiner Kanzlei machen. Üppiger wird das Angebot an Berufsanfängern angesichts der Demografie sicher nicht.
Dazu kommt, dass bis 2030 von den jetzt 165.000 Rechtsanwälten 30000 in Rente gehen werden. Bereits jetzt sind in vielen Kammern 40% der Mitglieder jenseits der 60. Und dieser Schwund wird durch die Neuzulassungen nicht ausgeglichen werden. Die Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte nimmt schon seit mindestens zwei Jahren ab. Angesichts dessen sollte sich jeder Kanzleiinhaber, der nicht nur bis zur nächsten Vorwegentnahme denkt, mal Gedanken über seine Zukunft und die seiner Kanzlei machen. Üppiger wird das Angebot an Berufsanfängern angesichts der Demografie sicher nicht.
07.07.2023, 20:41
Wie gesagt diese gesamte Diskussion ist obsolet, wenn der Vorschreiber die Wahl zwischen Bürgergeld oder einem zwar nicht gut bezahlten, aber deutlich über dem Bürgergeld liegenden Job hat.
Und wenn ihr 41.000 Euro noch nicht einmal auf den Monat herunterbrechen könnt, erübrigt sich diese Diskussion. 3.416 Euro sind deutlich mehr als 12 Euro die Stunde und kein Gehalt, was ein Berufseinsteiger mit Ausbildung üblicherweise erhält.
Wenn der Vorschreiber sich für den Job zu fein ist, soll er es lassen. Wenn er genug andere Alternativen hat, ebenfalls. Hat er diese nicht, würde ich ihm empfehlen, den Job anzunehmen. Ich bin deutlich schlechter eingestiegen und habe mit jedem Jobwechsel wieder aufgeholt. Dafür musste ich aber erst einmal reinkommen in den Job. Auch mein 2. StEx war schlecht und ich habe daher viele Absagen erhalten. Von Bürgergeld/Hartz 4 lebt es sich nicht besonders gut und mit jedem weiteren Monat, den man arbeitslos ist, wird man mit den Examensnoten schlechter vermittelbar. Einem Bewerber aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus siehst du die Not, den Job zu bekommen, nicht an. Ebensowenig siehst du ihm an, dass er bisher mies bezahlt wird. Nachdem der Berufseinstieg geschafft ist und man mit Berufserfahrung interessanter für die Kanzleien geworden ist, kann man gegenüber anderen Arbeitgebern deutlich fordender auftreten.
PS: Dass ein Gehalt knapp über der Unterhaltsbeihilfe verfassungswidrig ist, leuchtet ein. 3.400 Euro sind jedoch deutlich mehr als die Unterhaltsbeihilfe.
Und wenn ihr 41.000 Euro noch nicht einmal auf den Monat herunterbrechen könnt, erübrigt sich diese Diskussion. 3.416 Euro sind deutlich mehr als 12 Euro die Stunde und kein Gehalt, was ein Berufseinsteiger mit Ausbildung üblicherweise erhält.
Wenn der Vorschreiber sich für den Job zu fein ist, soll er es lassen. Wenn er genug andere Alternativen hat, ebenfalls. Hat er diese nicht, würde ich ihm empfehlen, den Job anzunehmen. Ich bin deutlich schlechter eingestiegen und habe mit jedem Jobwechsel wieder aufgeholt. Dafür musste ich aber erst einmal reinkommen in den Job. Auch mein 2. StEx war schlecht und ich habe daher viele Absagen erhalten. Von Bürgergeld/Hartz 4 lebt es sich nicht besonders gut und mit jedem weiteren Monat, den man arbeitslos ist, wird man mit den Examensnoten schlechter vermittelbar. Einem Bewerber aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus siehst du die Not, den Job zu bekommen, nicht an. Ebensowenig siehst du ihm an, dass er bisher mies bezahlt wird. Nachdem der Berufseinstieg geschafft ist und man mit Berufserfahrung interessanter für die Kanzleien geworden ist, kann man gegenüber anderen Arbeitgebern deutlich fordender auftreten.
PS: Dass ein Gehalt knapp über der Unterhaltsbeihilfe verfassungswidrig ist, leuchtet ein. 3.400 Euro sind jedoch deutlich mehr als die Unterhaltsbeihilfe.
07.07.2023, 22:33
Ex.97 hat den Job doch schon längst angenommen und sogar schon angefangen
Es ist sicher kein juristisches Traumgehalt, aber von um die 2250 € netto in einem "sehr kleinen Dorf" sollte man für den Anfang (!) gut leben können. Ich schließe mich den Aussagen von Ex-GK und Patenter Gast an, dass man für eine Gehaltsverhandlung gute Umsatzwerte liefern sollte und die in den ersten sechs Monaten sicherlich noch nicht berauschend sein werden. Soweit ich in der Kanzlei bleiben wollen würde, würde ich mir an deiner Stelle nach 12 Monaten mal den Umsatz der letzten sechs Monate anschauen und in die schon geführten Diskussionen in anderen Threads gucken, was für ein Gehalt realistisch wäre.
Vielleicht kann man auch schon nach sechs Monaten eine kleine Gehaltserhöhung raushandeln, entsprechende Erhöhungen nach der Probezeit sind ja keine Seltenheit, das dürfte aber auch die Bereitschaft senken, schon nach weiteren sechs Monaten über die nächste zu diskutieren.
Also, was ich machen würde: Erst mal reinkommen, gucken, ob einem die Rechtsgebiete, die Arbeitsbelastung und das Team zusagen und nach etwa einem Jahr auf die Zahlen schauen, ggf. den Marktwert durch ein paar anderweitige Bewerbungen checken und dann ein Gehaltsgespräch angehen.
Es ist sicher kein juristisches Traumgehalt, aber von um die 2250 € netto in einem "sehr kleinen Dorf" sollte man für den Anfang (!) gut leben können. Ich schließe mich den Aussagen von Ex-GK und Patenter Gast an, dass man für eine Gehaltsverhandlung gute Umsatzwerte liefern sollte und die in den ersten sechs Monaten sicherlich noch nicht berauschend sein werden. Soweit ich in der Kanzlei bleiben wollen würde, würde ich mir an deiner Stelle nach 12 Monaten mal den Umsatz der letzten sechs Monate anschauen und in die schon geführten Diskussionen in anderen Threads gucken, was für ein Gehalt realistisch wäre.
Vielleicht kann man auch schon nach sechs Monaten eine kleine Gehaltserhöhung raushandeln, entsprechende Erhöhungen nach der Probezeit sind ja keine Seltenheit, das dürfte aber auch die Bereitschaft senken, schon nach weiteren sechs Monaten über die nächste zu diskutieren.
Also, was ich machen würde: Erst mal reinkommen, gucken, ob einem die Rechtsgebiete, die Arbeitsbelastung und das Team zusagen und nach etwa einem Jahr auf die Zahlen schauen, ggf. den Marktwert durch ein paar anderweitige Bewerbungen checken und dann ein Gehaltsgespräch angehen.
09.07.2023, 16:20
Bin seit 2 Jahren RA in einer Großkanzlei und überlege, in ein Unternehmen zu wechseln, um eine bessere Work-Life-Balance zu haben.
Wäre es z.B. realistisch von einem Unternehmen mit mehr als 10k Mitarbeitern EUR 95.000 für eine ~40h Woche zu fordern?
Wäre es z.B. realistisch von einem Unternehmen mit mehr als 10k Mitarbeitern EUR 95.000 für eine ~40h Woche zu fordern?