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  5. Ausbildungsnachweis der Bewerbung anhängen
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Ausbildungsnachweis der Bewerbung anhängen
Referalda*Nds
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#1
03.07.2023, 18:57
Moin!
Ich tüftle gerade final an meinen Bewerbungen und dabei hat sich mir nun die Frage gestellt, ob ich den Ausbildungsnachweis, den ich von meinem Ausbilder am Arbeitsplatz erhalten habe, anhängen darf, da dort z.B. auch Namen und Aktenzeichen aufgelistet sind, oder ob ich diese einfach unkenntlich machen kann?! 
Da die dort aufgeführten Bewertungen mMn. ganz erfreulich sind und gleichzeitig über meine inhaltliche Ausbildung informieren, würde ich den Ausbildungsnachweis natürlich gern, neben meinem AG-Zeugnis, der Bewerbung beilegen.

Was denkt ihr? Habt ihr vielleicht mal eine ähnliche Situation gehabt?  Fragezeichen
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Bre
Member
***
Beiträge: 170
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#2
03.07.2023, 22:31
Ausbildungsnachweis = Stationszeugnis? Wer haut denn da Namen und Aktenzeichen rein?!  LolLolLol

Bitte doch einfach deinen Ausbilder um eine anonymisierte Fassung.
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Referalda*Nds
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#3
04.07.2023, 08:55
(03.07.2023, 22:31)Bre schrieb:  Ausbildungsnachweis = Stationszeugnis? Wer haut denn da Namen und Aktenzeichen rein?!  LolLolLol

Nein, das sind 2 verschiedene Dinge. Wink  Das Zeugnis ist natürlich ein normales Zeugnis mit den üblichen Bausteinen und Bewertungen. Der Ausbildungsnachweis wird bei uns in der Anwaltsstation daneben geführt in Form einer Tabelle, in die all die Akten und andere Arbeiten eingetragen werden, die Referendar/innen in der Station erledigen, nebst ihrer Bewertung, zB.: 
Az. xy - Kaufrecht - Klageerwiderung verfasst - ohne Einschränkungen verwertbar - 18 P.
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Bre
Member
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Beiträge: 170
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#4
04.07.2023, 10:54
Also in meinem Stationszeugnis waren halt auch die konkreten Arbeitsinhalte aufgeführt (je nach Station mal mit und mal ohne Einzelbewertung). Bei meinem Tipp, der Bitte um eine anonymisierter Fassung (oder nun: Anpassung des Stationszeugnisses) würde ich bleiben. Unbearbeitet darfst du den Wisch auf keinen Fall an Dritte geben und selbstgeschwärzt sieht halt kacke aus. ;)
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