02.07.2023, 19:24
(29.06.2023, 20:12)Egal schrieb:(29.06.2023, 11:04)VerbessererBerlin22 schrieb:(28.06.2023, 15:05)Egal schrieb: Ja, hat sich bei mir damals erhöhend ausgewirkt.
Voraussetzung ist, wie schon geschrieben wurde, dass du in die Sozialversicherung, also auch Arbeitslosenversicherung, in diesem Job eingezahlt hast.
Das ist der Fall, wenn es kein Minijob ist.
Danke!
Gerne.
Je nachdem wie lange du den Nebenjob hattest und wie viel du verdient hast, liegt das ALG 1 allerdings trotzdem unterm Bürgergeldsatz, sodass du aufstocken kannst.
Ich habe stattdessen Wohngeld beantragt. Damit lag ich zwar immer noch ca. 50 Euro unter dem damaligen Hartz4-Niveau (und 200 Euro unter der Unterhaltsbeihilfe), aber man bleibt aus dem System "Jobcenter" raus.
Am besten rechnest du dir durch, wie viel Geld du mindestens zum Leben brauchst. Ich war nur 6 Wochen arbeitslos. Die konnte ich noch gut überbrücken.
Allerdings wird das Wohngeld teils erst viele Monate nach Antragstellung ausgezahlt.
02.07.2023, 23:04
(02.07.2023, 19:24)DerDa schrieb:(29.06.2023, 20:12)Egal schrieb:(29.06.2023, 11:04)VerbessererBerlin22 schrieb:(28.06.2023, 15:05)Egal schrieb: Ja, hat sich bei mir damals erhöhend ausgewirkt.
Voraussetzung ist, wie schon geschrieben wurde, dass du in die Sozialversicherung, also auch Arbeitslosenversicherung, in diesem Job eingezahlt hast.
Das ist der Fall, wenn es kein Minijob ist.
Danke!
Gerne.
Je nachdem wie lange du den Nebenjob hattest und wie viel du verdient hast, liegt das ALG 1 allerdings trotzdem unterm Bürgergeldsatz, sodass du aufstocken kannst.
Ich habe stattdessen Wohngeld beantragt. Damit lag ich zwar immer noch ca. 50 Euro unter dem damaligen Hartz4-Niveau (und 200 Euro unter der Unterhaltsbeihilfe), aber man bleibt aus dem System "Jobcenter" raus.
Am besten rechnest du dir durch, wie viel Geld du mindestens zum Leben brauchst. Ich war nur 6 Wochen arbeitslos. Die konnte ich noch gut überbrücken.
Allerdings wird das Wohngeld teils erst viele Monate nach Antragstellung ausgezahlt.
Kann ich nicht bestätigen. Ich hatte es sofort, maximal einen Monat nach Antragstellung.
02.07.2023, 23:09
(02.07.2023, 23:04)Egal schrieb:(02.07.2023, 19:24)DerDa schrieb:(29.06.2023, 20:12)Egal schrieb:(29.06.2023, 11:04)VerbessererBerlin22 schrieb:(28.06.2023, 15:05)Egal schrieb: Ja, hat sich bei mir damals erhöhend ausgewirkt.
Voraussetzung ist, wie schon geschrieben wurde, dass du in die Sozialversicherung, also auch Arbeitslosenversicherung, in diesem Job eingezahlt hast.
Das ist der Fall, wenn es kein Minijob ist.
Danke!
Gerne.
Je nachdem wie lange du den Nebenjob hattest und wie viel du verdient hast, liegt das ALG 1 allerdings trotzdem unterm Bürgergeldsatz, sodass du aufstocken kannst.
Ich habe stattdessen Wohngeld beantragt. Damit lag ich zwar immer noch ca. 50 Euro unter dem damaligen Hartz4-Niveau (und 200 Euro unter der Unterhaltsbeihilfe), aber man bleibt aus dem System "Jobcenter" raus.
Am besten rechnest du dir durch, wie viel Geld du mindestens zum Leben brauchst. Ich war nur 6 Wochen arbeitslos. Die konnte ich noch gut überbrücken.
Allerdings wird das Wohngeld teils erst viele Monate nach Antragstellung ausgezahlt.
Kann ich nicht bestätigen. Ich hatte es sofort, maximal einen Monat nach Antragstellung.
10 Monate bei mir. Dafür gab es dann ca. EUR 4.000 auf einen Schlag.
03.07.2023, 09:52
(02.07.2023, 19:23)DerDa schrieb:(30.06.2023, 23:29)DerHesseausHessen schrieb: Keine Ahnung, in welchem Bundesland du bist. In Hessen, wo man verbeamtet wird, ist eine Nebentätigkeit sogar zwingend notwendig, da das Ref-Gehalt keinen Anspruch auf ALG 1 gibt. Man muss dann also während bzw vor des Refs eine Tätigkeit ausgeübt und in die Arbeitslosenversichreung eingezahlt haben.
Heftig, der fehlende Anspruch auf ALG1 ist eine unangenehme Nebenfolge der Verbeamtung.
Ja. Und man wird quasi in die private Krankenversicherung gezwungen, da die freiwillige gesetzliche unfassbar teuer ist (richtet sich nach allen Einkünften, womit man als Wimi wieder bestraft wird)
03.07.2023, 10:17
(03.07.2023, 09:52)DerHesseausHessen schrieb:(02.07.2023, 19:23)DerDa schrieb:(30.06.2023, 23:29)DerHesseausHessen schrieb: Keine Ahnung, in welchem Bundesland du bist. In Hessen, wo man verbeamtet wird, ist eine Nebentätigkeit sogar zwingend notwendig, da das Ref-Gehalt keinen Anspruch auf ALG 1 gibt. Man muss dann also während bzw vor des Refs eine Tätigkeit ausgeübt und in die Arbeitslosenversichreung eingezahlt haben.
Heftig, der fehlende Anspruch auf ALG1 ist eine unangenehme Nebenfolge der Verbeamtung.
Ja. Und man wird quasi in die private Krankenversicherung gezwungen, da die freiwillige gesetzliche unfassbar teuer ist (richtet sich nach allen Einkünften, womit man als Wimi wieder bestraft wird)
+1 leider sehr unschön.