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  5. Befreiung von gesetzlicher Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht
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Befreiung von gesetzlicher Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht
Doktorand_BW
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2023
#1
19.06.2023, 12:03
Hallo liebes Forum, 

ich frage mich zurzeit, ob es sinnvoll ist meine Rechtsanwaltszulassung zu beantragen und mich daraufhin für einen Nebenjob während der Promotion von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Meine Situation
Ich habe mein 2. Examen absolviert und beginne nun meine Promotion. Nebenbei werde ich in einer Anwaltskanzlei arbeiten. Für die Kanzlei ist es dabei irrelevant, ob ich eine Zulassung habe oder nicht. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Rechtsanwaltszulassung beantrage und mich über das Versorgungswerk versichere. Das ist sicherlich im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhaft. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, dass ich die Zulassung nicht beantrage und in die gesetzliche Rente einzahle. 

Auswirkungen in der Rente
Gegen eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht spricht für mich, dass man sich nach 5 Jahren der Einzahlung in die Rentenkasse im Rentenalter in der Krankenversicherung der Rentner versichern lassen kann. Das hat den Vorteil, dass man nur auf die gesetzl. Rente und die des Versorgungswerks Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlt. Ohne diese Versicherung werden die Beiträge für alle Einnahmen also auch Miet- und Zinserträge fällig. 

Frage
Am Ende stellt sich also die Frage: Ist die teilweise Freistellung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Alter es wert nun in die gesetzliche Rente statt ins Versorgungswerk einzuzahlen? 
Ich denke, dass viele von euch schon vor der Entscheidung standen, da man ja auch als Rechtsanwalt freiwillig in die gesetzliche Rente zusätzlich einzahlen kann. Deshalb würden mich euere Berechnungen und Überlegungen zu der Frage freuen. Ich weiß noch nicht, ob es mich später in die Großkanzlei zieht. Dann würde die Freistellung sicher weniger nützen, da dann die Höhe der Beiträge von der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird.

Wichtige Zusatzinformation: Ich möchte gesetzlich krankenversichert bleiben. Somit ist diese Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt.
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Patenter Gast
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Beiträge: 772
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Registriert seit: Oct 2022
#2
19.06.2023, 13:16
(19.06.2023, 12:03)Doktorand_BW schrieb:  Das hat den Vorteil, dass man nur auf die gesetzl. Rente und die des Versorgungswerks Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlt. Ohne diese Versicherung werden die Beiträge für alle Einnahmen also auch Miet- und Zinserträge fällig. 
Ich verspreche dir, dass - wenn Du in 35-40 Jahren in Rente gehst - die aktuelle Rechtslage nicht mehr gilt. Ich würde daher nicht zu viel Gewicht auf solche Erwägungen unter der aktuellen Rechtslage geben. 
Daher bin ich so schnell wie möglich ins Versorgungswerk gegangen und auch zeitnah in die private Krankenversicherung, um das gesparte Geld frei anzulegen. Lieber habe ich die Kohle dann auf der hohen Kante als darauf zu hoffen, dass ich durch irgendwelche Konstrukte später vielleicht 200 Euro bei der Krankenkasse im Monat sparen kann.
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ALTER MANN
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Beiträge: 171
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#3
19.06.2023, 13:42
(19.06.2023, 13:16)Patenter Gast schrieb:  
(19.06.2023, 12:03)Doktorand_BW schrieb:  Das hat den Vorteil, dass man nur auf die gesetzl. Rente und die des Versorgungswerks Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlt. Ohne diese Versicherung werden die Beiträge für alle Einnahmen also auch Miet- und Zinserträge fällig. 
Ich verspreche dir, dass - wenn Du in 35-40 Jahren in Rente gehst - die aktuelle Rechtslage nicht mehr gilt. Ich würde daher nicht zu viel Gewicht auf solche Erwägungen unter der aktuellen Rechtslage geben. 
Daher bin ich so schnell wie möglich ins Versorgungswerk gegangen und auch zeitnah in die private Krankenversicherung, um das gesparte Geld frei anzulegen. Lieber habe ich die Kohle dann auf der hohen Kante als darauf zu hoffen, dass ich durch irgendwelche Konstrukte später vielleicht 200 Euro bei der Krankenkasse im Monat sparen kann.

Dazu kommt, dass Du als gut verdienender Jurist später wahrscheinlich ohnehin in der Privaten bist und die Überlegung damit obsolet ist. Als Richter / Staatsanwalt oder sonstiger Beamter ohnehin.

Aber: die kleinen Einzahlungen in die gesetzliche Rente läppern sich. Ich bekomme nach jetziger Prognose ca. 100 Euro Rente neben dem was aus dem Versorgungswerk kommt. Hätte ich die Zahlungen in das Versorgungswerk gezahlt, wären sie schlicht verpufft, da sie nur den Quotienten gesenkt hätten und deshalb herausgerechnet werden.
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sl4442
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Beiträge: 157
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2021
#4
19.06.2023, 21:58
Fragesteller: Ich möchte in der GKV bleiben.
Antworten: Geh doch in die PKV!
LolLolLol


Zum Thema:
Um die 5 Jahre für die gesetzliche Rentenversicherung vollzukriegen kann man auch neben dem Versorgungswerk freiwillig einen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dass es freiwillige Zahlungen gibt hast du ja schon erkannt, aber anscheinend nicht, dass du das auch selbst machen kannst um den Anspruch zu sichern. Der Mindestbeitrag dazu beträgt aktuell 96,72 € monatlich. Ich würde also an deiner Stelle die Zulassung nehmen (zumindest falls die Kanzlei alles bezahlt) und dann irgendwann freiwillig einzahlen, um auf die 5 Jahre zu kommen, wenn ich es dann noch wollte.

Eventuell mag es auch irgendwann vorteilhafter sein, wenn du schon offiziell 3 Jahre als Anwalt zugelassen bist. Vielleicht für Erfahrungsstufen im öfentlichen Dienst oder so. Zumindest sieht es schöner aus, wenn irgendwo steht "zugelassen seit [vor drei Jahren]" und nicht "zugelassen seit diesem Jahr" :)
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Egal_
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Beiträge: 1.535
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
19.06.2023, 23:04
(19.06.2023, 21:58)sl4442 schrieb:  Fragesteller: Ich möchte in der GKV bleiben.
Antworten: Geh doch in die PKV!
LolLolLol


Zum Thema:
Um die 5 Jahre für die gesetzliche Rentenversicherung vollzukriegen kann man auch neben dem Versorgungswerk freiwillig einen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dass es freiwillige Zahlungen gibt hast du ja schon erkannt, aber anscheinend nicht, dass du das auch selbst machen kannst um den Anspruch zu sichern. Der Mindestbeitrag dazu beträgt aktuell 96,72 € monatlich. Ich würde also an deiner Stelle die Zulassung nehmen (zumindest falls die Kanzlei alles bezahlt) und dann irgendwann freiwillig einzahlen, um auf die 5 Jahre zu kommen, wenn ich es dann noch wollte.

Eventuell mag es auch irgendwann vorteilhafter sein, wenn du schon offiziell 3 Jahre als Anwalt zugelassen bist. Vielleicht für Erfahrungsstufen im öfentlichen Dienst oder so. Zumindest sieht es schöner aus, wenn irgendwo steht "zugelassen seit [vor drei Jahren]" und nicht "zugelassen seit diesem Jahr" :)

Und: wäre der TE eine Frau oder beteiligt sich als Mann an der Erziehung seiner Kinder, werden automatisch (Frau) oder mit Zustimmung der Frau (Mann) 3 Jahre pro Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Beachten muss man der Vollständigkeit halber jedoch noch, dass du, wenn du ins VW wechselst aber gesetzlich krankenversichert bleibst, im Rentenalter auf die Rente aus dem VW deine Krankenversicherung komplett selbst tragen musst, als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag.

Ich bin im VW und rate auch jedem dazu, trotzdem bleibt es ein Blick in die Glaskugel, ob man in ca. 30-40 Jahren wirklich den richtigen Weg gewählt hat. Wie jemand weiter oben schrieb, kann man mit nahezu 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass in den Jahrzehnten bis dahin noch einige Gesetzesänderungen kommen werden. Was dann gilt, kann keiner so genau vorhersagen.
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regresskreisel
Member
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Themen: 26
Registriert seit: Oct 2020
#6
26.06.2023, 11:33
Hallo, 
da mich eine ähnlich Situation betrifft, würde mich interessieren, in welchen privaten Krankenversicherungen die Leute sind, die diese hier blindlings empfehlen und wie stabil die Beiträge sind?

Ich habe vor meiner Zeit als Jurist in der Versicherungsbranche gearbeitet und wäre persönlich vorsichtig, vor einem Wechsel in die PKV, bloß weil es das Gehalt jetzt hergibt. Monatliche Beiträge iHv 1100€ und mehr als Rentner sind nichts Ungewöhnliches. Da muss man schon sehr viel zur Seite legen, um das ausgleichen zu können und die Frage ist, ob man das will. Das Geld fehlt dann ja vllt auch irgendwo. 

Als Beamter ist das ne feine Sache mit der Beihilfe im Rücken, aber als privater Vollzahler, sollte man da vorsichtig sein. Die Versorgung über das Versorgungswerk ist ja nur geringfügig besser, als die gesetzliche Rentenversicherung.
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Sollbruchstelle69
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Themen: 3
Registriert seit: May 2022
#7
26.06.2023, 11:45
(26.06.2023, 11:33)regresskreisel schrieb:  Die Versorgung über das Versorgungswerk ist ja nur geringfügig besser, als die gesetzliche Rentenversicherung.

Selten so einen Unfug gelesen und die Grammatik ist ebenfalls furchtbar.
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Egal_
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Registriert seit: Feb 2022
#8
26.06.2023, 15:13
(26.06.2023, 11:45)Sollbruchstelle69 schrieb:  
(26.06.2023, 11:33)regresskreisel schrieb:  Die Versorgung über das Versorgungswerk ist ja nur geringfügig besser, als die gesetzliche Rentenversicherung.

Selten so einen Unfug gelesen und die Grammatik ist ebenfalls furchtbar.


Würde ich nicht so sehen. Hängt natürlich davon ab, wie man krankenversichert ist und welchen Tarif man hat. Als gesetzlich Versicherter zahlt man, wenn man im Versorgungswerk war, auf die Rente den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag der Krankenversicherung alleine. Das sind schon ein paar hundert Euro Unterschied. Wer privat versichert ist, muss aufpassen mit Selbstbeteiligung und Beitragsrückstellungen für's Alter, sodass dort u.U. auch ne Menge Geld im Alter draufgeht.
Das Versorgungswerk ist besser, aber ob es wirklich die große Spanne ist, die man zunächst anhand der Bruttozahlen vermutet, bezweifle ich inzwischen.
Wenn ich mich und meinen Mann mit etwa gleichen Gehältern betrachte, ist meine prognostizierte Rente höher als seine. Bei mir geht jedoch noch die KV komplett ab, bei ihm nur der AN-Beitrag.

Erwerbsminderungsrente etc. kocht jedes Versorgungswerk ebenfalls sein eigenes Süppchen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist ziemlich klar geregelt, was die Ansprüche sind.
Auszeiten wie Kindererziehung rechnet das Versorgungswerk gar nicht an.

So viel Unfug sehe ich daher nicht.
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