25.06.2023, 15:43
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob hier jemand Erfahrung hat was den Berufswechsel von der (Kommunal-)Verwaltung insb. bei einer Verbeamtung in die Justiz angeht. So viel ich weiß, kann man sich jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, allerdings kann die Behörde das bis zu drei Monaten hinauszögern.
Mich würde interessieren, was da alles an bürokratischen Vorgängen ausgelöst wird. Vom Justizministerium habe ich bislang lediglich die Info, dass Erfahrungsstufen bei einem Wechsel angerechnet werden, sodass es besoldungstechnisch wenig Auswirkungen haben sollte.
Würde denn ein "Richter kraft Auftrags" auch Sinn machen, wenn man ohnehin im selben Bundesland bleibt?
Sofern hier jemand einen solchen Wechsel vollzogen hat, würde ich mich sehr über sämtliche Informationen freuen.
Bitte keine Statements wie "wieso willst du überhaupt in die Justiz" und "Verwaltung ist eh besser".
ich würde gerne wissen, ob hier jemand Erfahrung hat was den Berufswechsel von der (Kommunal-)Verwaltung insb. bei einer Verbeamtung in die Justiz angeht. So viel ich weiß, kann man sich jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, allerdings kann die Behörde das bis zu drei Monaten hinauszögern.
Mich würde interessieren, was da alles an bürokratischen Vorgängen ausgelöst wird. Vom Justizministerium habe ich bislang lediglich die Info, dass Erfahrungsstufen bei einem Wechsel angerechnet werden, sodass es besoldungstechnisch wenig Auswirkungen haben sollte.
Würde denn ein "Richter kraft Auftrags" auch Sinn machen, wenn man ohnehin im selben Bundesland bleibt?
Sofern hier jemand einen solchen Wechsel vollzogen hat, würde ich mich sehr über sämtliche Informationen freuen.
Bitte keine Statements wie "wieso willst du überhaupt in die Justiz" und "Verwaltung ist eh besser".
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
25.06.2023, 15:47
Hallo!
Erfahrung habe ich keine, aber ich überlege auch diesen Wechsel zu machen. Mir wurde von Seiten der Justiz bereits empfohlen doch zu warten bis ich meine Lebenszeit habe.
Ist mir ehrlich gesagt auch die sicherere Variante. Ansonsten würde wohl nur Entlassung aus dem bisherigen Verhältnis funktionieren. Und falls die Justiz mir doch nicht läge, könnte ich ja auch wieder zurück.
Erfahrung habe ich keine, aber ich überlege auch diesen Wechsel zu machen. Mir wurde von Seiten der Justiz bereits empfohlen doch zu warten bis ich meine Lebenszeit habe.
Ist mir ehrlich gesagt auch die sicherere Variante. Ansonsten würde wohl nur Entlassung aus dem bisherigen Verhältnis funktionieren. Und falls die Justiz mir doch nicht läge, könnte ich ja auch wieder zurück.
25.06.2023, 21:37
Versetzung oder erst einmal Abordnung (dann ist man Richter kraft Auftrags) ist natürlich die bessere Lösung als Entlassung und dann wohl nicht unmittelbar Ernennung. Wenn alle wollen, ist das unproblematisch und kommt in der Praxis durchaus vor.
26.06.2023, 08:02
(25.06.2023, 21:37)Praktiker schrieb: Versetzung oder erst einmal Abordnung (dann ist man Richter kraft Auftrags) ist natürlich die bessere Lösung als Entlassung und dann wohl nicht unmittelbar Ernennung. Wenn alle wollen, ist das unproblematisch und kommt in der Praxis durchaus vor.
Sehe das auch als den großen Vorteil an. Du kannst dir in der Probezeit die Arbeit in der Justiz anschauen und wenn die Probezeit aus irgendeinem Grund scheitert, bleibst du Beamter.
Minimaler Vorteil ist ggf noch, dass du als Richter Kraft Auftrags als Titel direkt Richter am ... wirst.
Zudem hört man ja allerlei miese Geschichten über die Justiz, bei der Kraft Auftrags Variante ist denen ggf klar, dass die dich nicht "in der Hand haben".
Nachteil könnte - je nach deiner Besoldung und nach BL sein, dass du zunächst 3 Jahre in der A Besoldung bleiben würdest.
26.06.2023, 12:00
Als Richter Kraft Auftrags hast du noch den Vorteil, dass du spätestens nach 2 Jahren zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden musst (oder eben zurückwechselst). Eine Verlängerung der Probezeit auf bis zu 5 Jahre, wie es in Einzelfällen vorkommt, ist damit ausgeschlossen.
Ich würde dir raten, erst als Lebenszeitbeamter als Richter kraft Auftrags zu wechseln. Wie hier schon geschrieben wurde, hast du dann eine unabhängigere Stellung und bist nicht den Launen der Justizverwaltung ausgeliefert, die zB für unattraktive Standorte oder Kammern noch „Freiwillige“ sucht. Auch für den Fall, dass dir der Richterjob doch nicht zusagt, kannst du ohne Probleme wieder zurück.
Letzter Punkt: Falls du vor deiner Ernennung zum Beamten zunächst eine Zeit als Tarifbeschäftigter tätig warst, dürfte die Anrechnung bei den Pensionszeiten problematisch werden, wenn du dich entlassen lässt, um neu als Proberichter anzufangen, weil dann die Ernennung nicht auf der Tätigkeit als Tarifbeschäftigter beruhen dürfte. Anders ist das, wenn du über die Brücke des Richters kraft Auftrag wechselst, weil dann zumindest die Tarifbeschäftigung, die zur Beamtenernennung geführt hat, auch in einem sachlich-zeitlichen Zusammenhang zur Ernennung zum Richter Kraft Auftrags bzw. zur späteren Lebenszeiternennung als Richter steht, wie dies die Rechtsprechung in solchen AnrechnungsFällen als erforderlich ansieht.
Ich würde dir raten, erst als Lebenszeitbeamter als Richter kraft Auftrags zu wechseln. Wie hier schon geschrieben wurde, hast du dann eine unabhängigere Stellung und bist nicht den Launen der Justizverwaltung ausgeliefert, die zB für unattraktive Standorte oder Kammern noch „Freiwillige“ sucht. Auch für den Fall, dass dir der Richterjob doch nicht zusagt, kannst du ohne Probleme wieder zurück.
Letzter Punkt: Falls du vor deiner Ernennung zum Beamten zunächst eine Zeit als Tarifbeschäftigter tätig warst, dürfte die Anrechnung bei den Pensionszeiten problematisch werden, wenn du dich entlassen lässt, um neu als Proberichter anzufangen, weil dann die Ernennung nicht auf der Tätigkeit als Tarifbeschäftigter beruhen dürfte. Anders ist das, wenn du über die Brücke des Richters kraft Auftrag wechselst, weil dann zumindest die Tarifbeschäftigung, die zur Beamtenernennung geführt hat, auch in einem sachlich-zeitlichen Zusammenhang zur Ernennung zum Richter Kraft Auftrags bzw. zur späteren Lebenszeiternennung als Richter steht, wie dies die Rechtsprechung in solchen AnrechnungsFällen als erforderlich ansieht.
03.07.2023, 12:15
Herzlichen Dank an alle - das hilft mir wirklich sehr!