23.06.2023, 19:48
Hallo zusammen,
ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel, nach der 30 Überstunden im Monat mit dem gezahlten Gehalt abgegolten sind. Das erscheint mir etwas hoch zu vor dem Hintergrund, dass ich in Teilzeit arbeite (30/Woche).
Mit der Überstundenvereinbarung würde ich faktisch in Vollzeit arbeiten, aber für ein Tz-Gehalt. Vollzeit wollte ich ursprünglich auch, aber mir wurde gesagt, aktuell könne man mich noch nicht voll auslasten.
Wie seht ihr das? Ich habe eine solche Klausel mit so vielen Überstunden noch nie gesehen (ich mache auch Arbeitsrecht).
Was ist so üblich?
Zur Info: Es handelt sich um eine Wirtschaftsrecht Leiche Kanzlei im süddeutschen Raum (Mittelstand).
LG
ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel, nach der 30 Überstunden im Monat mit dem gezahlten Gehalt abgegolten sind. Das erscheint mir etwas hoch zu vor dem Hintergrund, dass ich in Teilzeit arbeite (30/Woche).
Mit der Überstundenvereinbarung würde ich faktisch in Vollzeit arbeiten, aber für ein Tz-Gehalt. Vollzeit wollte ich ursprünglich auch, aber mir wurde gesagt, aktuell könne man mich noch nicht voll auslasten.
Wie seht ihr das? Ich habe eine solche Klausel mit so vielen Überstunden noch nie gesehen (ich mache auch Arbeitsrecht).
Was ist so üblich?
Zur Info: Es handelt sich um eine Wirtschaftsrecht Leiche Kanzlei im süddeutschen Raum (Mittelstand).
LG
24.06.2023, 16:55
Wird denn deine Zeit erfasst?
Ich glaube bei mir stand im ersten AV, dass alle Überstunden abgegolten sind. Glaube das war gar nicht zulässig, aber hat mich nie gejuckt, wurde ja eh nichts erfasst
Ich glaube bei mir stand im ersten AV, dass alle Überstunden abgegolten sind. Glaube das war gar nicht zulässig, aber hat mich nie gejuckt, wurde ja eh nichts erfasst
24.06.2023, 16:55
Ich finde das bei einem normalen Angestellten eine sehr ungewöhnliche Regelung. Dass Überstunden pauschal (darauf läuft es ja faktisch hinaus, wenn es dumm läuft) abgegolten sind ist doch eher bei leitenden Positionen üblich.
Oder steigst du als leitender Angestellter ein?
Oder steigst du als leitender Angestellter ein?
24.06.2023, 20:45
(24.06.2023, 16:55)ZW333 schrieb: Ich finde das bei einem normalen Angestellten eine sehr ungewöhnliche Regelung. Dass Überstunden pauschal (darauf läuft es ja faktisch hinaus, wenn es dumm läuft) abgegolten sind ist doch eher bei leitenden Positionen üblich.
Oder steigst du als leitender Angestellter ein?
Ich finde das auch sehr ungewöhnlich. Nein, ich habe keine leitende Position. Im Gegenteil: Ich fange dort als Anwalt an (gerade mit dem Ref. fertig) und stehe erstmal 1-2 Jahre unter den Fittichen meines Vorgesetzten, weil ich natürlich noch viel zu lernen hab.
Und 30h/Monat Überstunden bei vereinbarten 30h/Woche ist halt einfach mal eine 5-Tage-Woche auf Abruf statt der vereinbarten 4-Tage-Woche.
Vermutlich gibt es diese Regelung, weil Termine ja auch auf einen Freitag fallen können (Gericht/Inhouse - Schulung beim Mandanten, etc.) und da habe ich regulär frei. Dass man nicht alle Termine nach meinen Arbeitszeiten richten kann, ist mir klar und ich wäre natürlich auch bereit solche Termine wahrzunehmen bzw. in einem gewissen Umfang Überstunden zu leisten. Aber mit dieser Abgeltungsklausel müsste ich die quasi wahrnehmen, ohne dafür einen anderen Tag freinehmen zu können. Sollte das oft vorkommen, arbeite ich im Endeffekt 5 Tage und 37,5h statt 4 Tage und 30/Woche für 49k. Und Vollzeit war wie gesagt nicht gewollt, weil man mich nicht auslasten könne. Das passt irgendwie nicht zusammen.
24.06.2023, 20:48
(24.06.2023, 16:55)Äfes schrieb: Wird denn deine Zeit erfasst?Nee, das ist auch nicht zulässig. Man muss hinsichtlich der Überstunden eine konkrete Zahl oder Prozentzahl nennen, die auch an deinen Gesamtstunden orientiert.
Ich glaube bei mir stand im ersten AV, dass alle Überstunden abgegolten sind. Glaube das war gar nicht zulässig, aber hat mich nie gejuckt, wurde ja eh nichts erfasst
Nein, die Zeiten werden nicht erfasst. Wir tragen nur unsere abrechenbare Stunden ein, die wir dem Mandaten in Rechnung stellen. Das kommt dann aber wahrscheinlich auch aufs Gleiche hinaus, weil mir jetzt keine Tätigkeit einfällt, die nicht irgendwas mit dem Mandanten oder Recherche in seinem Fall zu tun hat
24.06.2023, 22:51
Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
24.06.2023, 22:52
(24.06.2023, 20:48)regresskreisel schrieb: Nein, die Zeiten werden nicht erfasst. Wir tragen nur unsere abrechenbare Stunden ein, die wir dem Mandaten in Rechnung stellen. Das kommt dann aber wahrscheinlich auch aufs Gleiche hinaus, weil mir jetzt keine Tätigkeit einfällt, die nicht irgendwas mit dem Mandanten oder Recherche in seinem Fall zu tun hat
Hahaha
25.06.2023, 09:05
Vielleicht ist das der erste Test, ob du arbeitsrechtlich fit bist, wenn Du das zukünftig in der Kanzlei auch machen sollst.
25.06.2023, 13:46
(24.06.2023, 22:51)Egal schrieb: Ist unwirksam, wenn du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegst. 10% sind maximal möglich, das wären 3 Stunden pro Woche und dementsprechend 12 - 15 im Monat.
Ist eigentlich ziemlich leicht zu googeln und wundert mich, dass eine Anwaltskammer sich traut, so einen Schmarrn überhaupt in den Arbeitsvertrag zu schreiben.
Wie du damit umgehen willst, musst du wissen. Wie sind denn die restlichen Konditionen? Ist das Gehalt vernünftig? Wenn du dich traust, würde ich Überstunden verweigern, wenn nicht, würde ich mir direkt eine andere Kanzlei suchen.
Edit: Oder du teilst mit, dass die Klausel unwirksam ist und dass du sie gestrichen haben möchtest.
Das mit der BBG der RV hab ich auch gelesen, aber gilt das auch bei "Diensten höherer Art"? Die Anwaltstätigkeit gehört dazu, aber es macht für mich keinen Sinn, dass auch bei angestellten Anwälten so strikt anzuwenden, wenn das Gehalt jetzt nicht besonders hoch ist bzw. keine leitende Funktion übernommen wird.
Meine Konditionen: 30h/Woche auf 4 Tage verteilt für 49k inkl. 13. Monatsgehalt. Ich wollte, wie gesagt, Vollzeit für 65k, aber da wurde mir gesagt, dass man mich noch nicht auslasten könne.
Mit der Abgeltungsklausel sind 30h zusätzlich pro Monat möglich, also 7,5h pro Woche, dh mein freier Freitag müsste ggf.öfters dran glauben, wenn da irgendwelche Termine liegen. Mit 37,5h pro Woche wäre ich dann auch nicht mehr weit von Vollzeit entfernt und das ist wohl nicht im Sinne der Teilzeitregelung.
Werde das definitiv ansprechen.
25.06.2023, 13:47
(25.06.2023, 09:05)Katzenprinzessin schrieb: Vielleicht ist das der erste Test, ob du arbeitsrechtlich fit bist, wenn Du das zukünftig in der Kanzlei auch machen sollst.
Von solchen Tests halte ich gar nichts und ich hoffe auch, dass das nicht die übliche Praxis ist. Wurden wir mit 2 Staatsexamen und in meinem Fall Bachelor + (bald) Master nicht genug getestet?!