04.04.2023, 19:32
Hallo zusammen,
folgender Fall:
A klagt gegen B und C als Gesamtschuldner auf Zahlung von 15.000 Euro. Zudem klagt er im selben Prozess allein gegen B auf Zahlung weiterer 2.000 Euro.
A obsiegt voll. B und C werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von 15.000 Euro verurteilt, B zu weiteren 2.000 Euro allein.
Ist das ein Fall der Baumbach'schen Kostenformel?
Im Anders Gehle findet man die Baumbach'sche Kostenformel stets nur in dem Zusammenhang, dass gegenüber Beklagten,
die als Gesamtschuldner verklagt werden, hinsichtlich des gesamtschuldnerischen Anspruchs unterschiedlich obsiegt wird.
Hier laufen aber ja gesamtschuldnerische Haftung und Einzelhaftung nebeneinander.
Wie ist das?
Ist hier ein fiktiver Streitwert in Höhe von 32.000 Euro anzussetzen, durch den B+C in Höhe von 93,75% die Kosten des
Rechtsstreit als Gesamtschuldner und B die restlichen 6,25 % allein trägt?
Vielen Dank.
folgender Fall:
A klagt gegen B und C als Gesamtschuldner auf Zahlung von 15.000 Euro. Zudem klagt er im selben Prozess allein gegen B auf Zahlung weiterer 2.000 Euro.
A obsiegt voll. B und C werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von 15.000 Euro verurteilt, B zu weiteren 2.000 Euro allein.
Ist das ein Fall der Baumbach'schen Kostenformel?
Im Anders Gehle findet man die Baumbach'sche Kostenformel stets nur in dem Zusammenhang, dass gegenüber Beklagten,
die als Gesamtschuldner verklagt werden, hinsichtlich des gesamtschuldnerischen Anspruchs unterschiedlich obsiegt wird.
Hier laufen aber ja gesamtschuldnerische Haftung und Einzelhaftung nebeneinander.
Wie ist das?
Ist hier ein fiktiver Streitwert in Höhe von 32.000 Euro anzussetzen, durch den B+C in Höhe von 93,75% die Kosten des
Rechtsstreit als Gesamtschuldner und B die restlichen 6,25 % allein trägt?
Vielen Dank.
20.06.2023, 22:30
Nein dies ist kein Anwendungsfall.
Du brauchst die Baumbachsche Formel um die Ungerechtigkeiten zwischen unterschiedlich verlierenden Beklagten auszugleichen, wenn nur nicht alle Beklagten gewinnen. Der verlierende Beklagte soll nach Baumbach nicht die vollen Kosten tragen, wenn der Kläger auch einen Teil der Klage verliert; nämlich gegen den oder die anderen Beklagten.
Vorliegend verlieren aber beide voll, sodass die Kostenlast zu 100% auf die Beklagten verteilt werden kann (15/17 tragen sie als Gesamtschuldner, 2/17 trägt der eine Beklagte alleine)
BG
Du brauchst die Baumbachsche Formel um die Ungerechtigkeiten zwischen unterschiedlich verlierenden Beklagten auszugleichen, wenn nur nicht alle Beklagten gewinnen. Der verlierende Beklagte soll nach Baumbach nicht die vollen Kosten tragen, wenn der Kläger auch einen Teil der Klage verliert; nämlich gegen den oder die anderen Beklagten.
Vorliegend verlieren aber beide voll, sodass die Kostenlast zu 100% auf die Beklagten verteilt werden kann (15/17 tragen sie als Gesamtschuldner, 2/17 trägt der eine Beklagte alleine)
BG
23.06.2023, 10:59
Ich wäre mir da nicht so sicher. Könnte man durchaus als Fall für Baumbach benennen, weil die Streitgenossen zu unterschiedlichen Teilen unterliegen.
Das Ergebnis wäre nach der klassischen Baumbach "Formel":
Angriffe:
A - C 17.000 Unterliegen: 15000 als Gesamtschuldner und 2000 alleine
A - B 15000 Unterliegen: 15000 als Gesamtschuldner
=> daher A und B haften zu 30/32=15/16 gesamtschuldnerisch und B zu 2/32=1/16 alleine.
Angemessener wäre eig. aber die Lösung wie genannt beide haften gesamtschuldnerisch zu 15/17 und B zu 2/17 alleine.
Das liegt aber daran, dass Baumbach mE keinesfalls gut ausgearbeitet ist und mir regelmäßig unklar ist, was denn jetzt die richtige Lösung sein soll. Warum bei einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme, der fiktive Streitwert "verdoppelt" werden soll und damit der Anteil an den Kosten über Verhältnis erhöht wird, obwohl das manchmal gar nicht zu mehr Aufwand für diesen Teil der Klage führt, ist mir auch nicht so recht ersichtlich.
Hatte neulich auch einen "normalen" Baumbachfall wo ich die gleichen Probleme hatte. Wenn jemand doch erklären kann, dass Baumbach einfach und angemessen funktioniert, wäre ich da auch dankbar :D
Das Ergebnis wäre nach der klassischen Baumbach "Formel":
Angriffe:
A - C 17.000 Unterliegen: 15000 als Gesamtschuldner und 2000 alleine
A - B 15000 Unterliegen: 15000 als Gesamtschuldner
=> daher A und B haften zu 30/32=15/16 gesamtschuldnerisch und B zu 2/32=1/16 alleine.
Angemessener wäre eig. aber die Lösung wie genannt beide haften gesamtschuldnerisch zu 15/17 und B zu 2/17 alleine.
Das liegt aber daran, dass Baumbach mE keinesfalls gut ausgearbeitet ist und mir regelmäßig unklar ist, was denn jetzt die richtige Lösung sein soll. Warum bei einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme, der fiktive Streitwert "verdoppelt" werden soll und damit der Anteil an den Kosten über Verhältnis erhöht wird, obwohl das manchmal gar nicht zu mehr Aufwand für diesen Teil der Klage führt, ist mir auch nicht so recht ersichtlich.
Hatte neulich auch einen "normalen" Baumbachfall wo ich die gleichen Probleme hatte. Wenn jemand doch erklären kann, dass Baumbach einfach und angemessen funktioniert, wäre ich da auch dankbar :D