20.06.2023, 00:39
(18.06.2023, 12:39)Patenter Gast schrieb:(18.06.2023, 01:04)Max Sauer schrieb:(18.06.2023, 00:36)Patenter Gast schrieb:(17.06.2023, 23:28)Lost_inPages schrieb:(17.06.2023, 22:46)Max Sauer schrieb: Wie würdet du das sehen, wenn es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern um einfaches Festkleben auf der Straße? Da sehe ich irgendwie zwei Monate Haft ohne Gerichtsurteil sehr kritisch.
Wird die Präventivhaft zumindest auf spätere Haftstrafen angerechnet? Zwei Monate sind doch schon erheblich, ohne Urteil in der Zelle zu sitzen.
Glaube man kann es gar nicht anrechnen, weil es ja nichtmal zwangsläufig mit einer späteren Strafverfolgung zu tun hat. Es eben nur präventive ,,Gefahrenabwehr". Das auch möglich sein, ohne dass es später eine repressive Verfolgung gibt.
Für mich persönlich klingt das aber nicht nach Gefahrenabwehr sondern wie Abschreckung durch Bestrafung. Die Norm eröffnet viel zu viele Handlungsspielräume. Wenn man schon gezielt und schnell gegen etwaige Straftäter vorgehen will, dann sollte lieber für eine schnell funktionierende Justiz gesorgt werden, statt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit derart zu überspannen, ebenso rechtsstaatliche Grundrechte auf ein gerichtliches Verfahren, dass eine Strafe ausspricht
Andersrum. Wie willst du denn Täter davon abhalten, wenn sie weitere Straftaten ankündigen?
Oder zuckst du mit den Schultern und sagst nur, ja gut, dann machen die morgen halt mein Auto kaputt aber danach werden sie dafür auch bestraft in ein paar Monaten. Und in der Zwischenzeit machen sie das Auto von meiner Freundin kaputt, und das Auto von meinem Vater, und unseren Garten, und danach unseren Pool usw.
Ja, am Ende wird es aber doch darauf hinauslaufen, dass man solche Leute doch quasi lebenslang wegsperren muss. Nach zwei Monaten können die ja dort weitermachen, wo sie "unterbrochen" wurden.
Denn ja, die es gibt ja eigentlich keine wirklich andere praktikable Möglichkeit, weitere Taten zu verhindern.
Ich gehe davon aus, dass Haft bei den meisten schon zu einem Umdenken führen wird. Die Sinnlosigkeit von „eine Hotelbar kaputt machen, ein Jahr in Haft sein, raus kommen, wieder eine Hotelbar kaputt machen, wieder ein Jahr in Haft sein“ sollten die meisten erkennen.
Würde ich nicht so zwangsläufig sehen. Nach einem Knastaufenthalt (also auch Verurteilung) wird man es in der Gesellschaft etwas erschwerter bzgl. Jobs etc. haben. Zumal man die Schäden aus den begangenen Straftaten (bspw. Zerstörung der Bar, von Flugzeugturbinen, von Straßen etc.) bis ans Lebensende abzahlen muss. Da kann man sich schon vor einer ausweglosen Lage stehen sehen, dass man einfach weitermacht.
20.06.2023, 16:02
(20.06.2023, 00:39)Max Sauer schrieb: Würde ich nicht so zwangsläufig sehen. Nach einem Knastaufenthalt (also auch Verurteilung) wird man es in der Gesellschaft etwas erschwerter bzgl. Jobs etc. haben. Zumal man die Schäden aus den begangenen Straftaten (bspw. Zerstörung der Bar, von Flugzeugturbinen, von Straßen etc.) bis ans Lebensende abzahlen muss.
Das wird künftig wohl kein Problem mehr sein. Ab heute steigen die Std.-Löhne im Knast. Was sitzen da für Vollpfosten beim BVerfG? Mich würde es nicht wundern, wenn die noch nie eine Uni von innen gesehen haben. Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die aus Habecks Märchenbuch kommen.
20.06.2023, 18:19
(20.06.2023, 16:02)Ref.HH schrieb:(20.06.2023, 00:39)Max Sauer schrieb: Würde ich nicht so zwangsläufig sehen. Nach einem Knastaufenthalt (also auch Verurteilung) wird man es in der Gesellschaft etwas erschwerter bzgl. Jobs etc. haben. Zumal man die Schäden aus den begangenen Straftaten (bspw. Zerstörung der Bar, von Flugzeugturbinen, von Straßen etc.) bis ans Lebensende abzahlen muss.
Das wird künftig wohl kein Problem mehr sein. Ab heute steigen die Std.-Löhne im Knast. Was sitzen da für Vollpfosten beim BVerfG? Mich würde es nicht wundern, wenn die noch nie eine Uni von innen gesehen haben. Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die aus Habecks Märchenbuch kommen.
Ist "Vollpfosten" hier eine Beleidigung oder noch sachliche Auseinandersetzung?

Jedenfalls in der Sache wurscht, da es bei der Entscheidung nur um Strafgefangene ging.
20.06.2023, 23:29
(20.06.2023, 18:19)Drin schrieb:(20.06.2023, 16:02)Ref.HH schrieb:(20.06.2023, 00:39)Max Sauer schrieb: Würde ich nicht so zwangsläufig sehen. Nach einem Knastaufenthalt (also auch Verurteilung) wird man es in der Gesellschaft etwas erschwerter bzgl. Jobs etc. haben. Zumal man die Schäden aus den begangenen Straftaten (bspw. Zerstörung der Bar, von Flugzeugturbinen, von Straßen etc.) bis ans Lebensende abzahlen muss.
Das wird künftig wohl kein Problem mehr sein. Ab heute steigen die Std.-Löhne im Knast. Was sitzen da für Vollpfosten beim BVerfG? Mich würde es nicht wundern, wenn die noch nie eine Uni von innen gesehen haben. Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die aus Habecks Märchenbuch kommen.
Ist "Vollpfosten" hier eine Beleidigung oder noch sachliche Auseinandersetzung?![]()
Jedenfalls in der Sache wurscht, da es bei der Entscheidung nur um Strafgefangene ging.
Das wird er schon morgen erfahren, denn für das Wort "Vollpfosten" wird es morgen um 6 zur Wohnungsdurchsuchung an der Tür schellen! - Evtl. hebt man sich das aber auch bis zum nächsten Aktionstag gegen Hassposts auf, vgl. https://www.lto.de/recht/justiz/j/aktion...le-gewalt/

20.06.2023, 23:35
(20.06.2023, 16:02)Ref.HH schrieb:(20.06.2023, 00:39)Max Sauer schrieb: Würde ich nicht so zwangsläufig sehen. Nach einem Knastaufenthalt (also auch Verurteilung) wird man es in der Gesellschaft etwas erschwerter bzgl. Jobs etc. haben. Zumal man die Schäden aus den begangenen Straftaten (bspw. Zerstörung der Bar, von Flugzeugturbinen, von Straßen etc.) bis ans Lebensende abzahlen muss.
Das wird künftig wohl kein Problem mehr sein. Ab heute steigen die Std.-Löhne im Knast. Was sitzen da für Vollpfosten beim BVerfG? Mich würde es nicht wundern, wenn die noch nie eine Uni von innen gesehen haben. Manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die aus Habecks Märchenbuch kommen.
Aber die Entschädigung für unschuldiges Einsitzen im Knast ist vollkommen angemessen, der 75 Euro/Tagessatz ist genug. Zumal auch diese Entschädigung ausgeschlossen sein kann und der Kampf auf höhere Entschädigung auch wieder etliche Jahre durch Instanzen geht.