26.03.2021, 21:53
(26.03.2021, 16:07)Gast schrieb:(26.03.2021, 13:20)Gast schrieb: Ich will einen kompetenze Arzt und keinen sympathischen. Sympathie bringt mir nichts wenn ich deswegen sterbe. Manche Leute ey. Nettigkeit hilft vllt beim Supermarkt an der Kasse aber doch nicht beim Anwalt oder Arzt
Diese Hybris, wenn sich der FWW-Anwalt auf eine Stufe mit dem lebensrettenden Arzt stellt.
Ja Ferdinand-Maximilian, wenn im Auftrag von Oma Erna deren Nachbarn abmahnst, weil ein Baum zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt wurde, leistest du einen mindestens genauso wichtigen Gesellschaftsbeitrag, wie der Arzt, der Oma Erna eine neue Niere gönnt.
+1 absolut!!!
26.03.2021, 21:55
(26.03.2021, 16:22)RefBay2021 schrieb:(26.03.2021, 16:07)Gast schrieb:(26.03.2021, 13:20)Gast schrieb: Ich will einen kompetenze Arzt und keinen sympathischen. Sympathie bringt mir nichts wenn ich deswegen sterbe. Manche Leute ey. Nettigkeit hilft vllt beim Supermarkt an der Kasse aber doch nicht beim Anwalt oder Arzt
Diese Hybris, wenn sich der FWW-Anwalt auf eine Stufe mit dem lebensrettenden Arzt stellt.
Ja Ferdinand-Maximilian, wenn im Auftrag von Oma Erna deren Nachbarn abmahnst, weil ein Baum zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt wurde, leistest du einen mindestens genauso wichtigen Gesellschaftsbeitrag, wie der Arzt, der Oma Erna eine neue Niere gönnt.
Wie sich die Leute immer hier zerlegen . Sicher ist der Tonfall des Kollegen unangemessen, aber ganz unrecht hat er nicht. Man muss sich halt schon ehrlich machen, wenn man merkt, dass man trotz größtmöglichem Engagement es nicht auf die Kette bekommt.
Vllt war das größtmögliche Engagement z.B. einfach nicht möglich? Das kann verschiedene Gründe haben, was in solchen Diskussionen immer wieder vergessen wird.
27.03.2021, 01:16
(26.03.2021, 13:18)Gast schrieb:(26.03.2021, 11:01)Hesslich schrieb:(26.03.2021, 00:10)Gast100 schrieb:(31.01.2021, 19:28)Gast schrieb:(18.01.2021, 12:24)ABC schrieb: JA! DEFINITIV!
Denn eine Sache wird im Examen nicht abgeprüft und das ist der soziale Aspekt, der im Umgang mit seinen Mitmenschen.
Ich würde mich lieber von einem Arzt / Anwalt behandeln lassen, der sympathisch & mitfühlend ist.
Jemanden der in der Lage ist auf mich und meine Probleme einzugehen und nicht nur ein Aktenzeichen und €€ sieht.
Überheblichkeit weil VB im Examen bringt mir als Patient / Mandant nichts.
Ich möchte von dem Gegenüber verstanden und mit Respekt behandelt und ordentlich beraten werden.
In der Situation ist es mir egal ob der Gegenüber die Lösung aus dem Gedächtnis weiß (weil Superbrain) oder sich die Zeit nimmt und in Ruhe prüft und nachschlägt. Auch wenn der Arzt/Anwalt sich nochmal einen Rat bei einem Kollegen einholen würde, wäre mir das recht.
Ein "schlechtes" Examen macht noch lange keinen "schlechten" Anwalt / Arzt aus.
Nur weil man 2 mal durchgefallen ist, ist man noch lange nicht blöd und unfähig.
Nicht jeder hat die Zeit & finanzielle Unterstützung & Gesundheit um sich anständig vorzubereiten.
Das Examen ist schon hart genug - seid es doch nicht untereinander!
:heart:
Dieser Reflex ist immer so lustig. Schlecht im Examen? Dann ist derjenige aber immerhin "sympathisch" und "mitfühlend" !!! Woher dieser ständige Automatismus? VBler sind immer sofort arrogant und haben kein Sozialverhalten. 2xa oder Durchfaller hingegen sind immer Menschen mit großartigem Charakter.
Richtig!
was sind denn dann Leute, die 2 x durchfallen? Superbrains? Unterfordert? OmG. Es gibt auch andere schöne und erfüllende Berufe.
Bei der ganzen Diskussion muss man eines den Leuten im Gnadenversuch aber lassen:
Nämlich den Ehrgeiz, die ganze Kacke nochmal durchzuziehen
Möchte den Leuten nicht zu nahetreten, aber im Regelfall wird's wohl nicht auf den Ehrgeiz, sondern auf die Verzweiflung zurückzuführen sein
Guter Punkt. Das spielt sicherlich auch eine Rolle. Schließlich hat man dann sehr viele Jahre für Jura „verschwendet“ und kann eigentlich nix anderes.
Andererseits schließt die Tatsache, dass man überhaupt so weit gekommen ist eine Ungeeignetheit fast aus. Und wie der Vorposter sagte - wir kennen alle die Gründe nicht, die zum Durchfallen geführt haben. Da muss der Prüfling am Ende reflektiert überlegen, ob eine 3. Prüfung überhaupt Sinn ergibt.
Die Tatsache, dass jemand sein Examen aber erst im 3. Versuch bestanden hat, macht jemanden (meiner Meinung nach) aber nicht automatisch zum schlechten Rechtsanwalt.
27.03.2021, 07:58
Finde eigentlich die meisten aus meiner AG, die VB haben, auch nett und sympathisch. Natürlich inklusive mir :D
27.03.2021, 10:27
27.03.2021, 12:37
In den ACs wird sowieso geschaut, dass die Leute einfühlsam sind etc. Die meisten Richter/innen, die ich kenne, erfüllen das auch und haben zwei vollbefriedigende Examina. Dass man behauptet, Menschen mit guten Noten haben per se keine sozialen Fähigkeiten zeugt nicht gerade selbst von gutem Charakter. Es gibt in allen Notenstufen nette und unfreundliche Leute. So siehts aus. Es stünde vielen Leuten mal gut zu Gesicht einfach zu ihren Leistungen in den Examina zu stehen und darauf stolz zu sein, anstatt verbissen anderen die Sozialkompetenz abzusprechen.
18.02.2023, 01:59
Wer sich am 24.02.2023 erneut in NRW-Durchgefallenenlisten findet, der geht wie am besten voran?
Nach § 59 II JAG NRW darf der Antrag auf nochmalige Wiederholung der Prüfung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Nichtbestehen gestellt werden.
Wird nach der Stattgabe dem Antrag womöglich schon zum nächsten Monat geladen?
Man stellt also den Antrag am besten nicht gleich, sondern erst nach 2,5 Monaten, wenn man drei Monate zusätzlicher Vorbereitungszeit ausnutzen möchte?
Nach § 59 II JAG NRW darf der Antrag auf nochmalige Wiederholung der Prüfung innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Nichtbestehen gestellt werden.
Wird nach der Stattgabe dem Antrag womöglich schon zum nächsten Monat geladen?
Man stellt also den Antrag am besten nicht gleich, sondern erst nach 2,5 Monaten, wenn man drei Monate zusätzlicher Vorbereitungszeit ausnutzen möchte?
18.02.2023, 08:38
Theoretisch ja. Sprich das dennoch mit der zuständigen Referendarsabteilung deines Bezirks ab.
03.06.2023, 17:12
Hallo Zusammen,
ich bin ein Kandidat aus NRW.
Hat jemanden Erfahrung damit, ob der Gnadenversuch einem gewährt wird, wenn man einmal mit 23 und einmal mit 22 Punkten durchgefallen ist.
Ich unterfalle der alten JAG Regelung:
"Bei zweimaligem Misserfolg kann die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes einem Prüfling, der die Wiederholungsprüfung in Nordrhein-Westfalen nicht bestanden hat, auf Antrag die nochmalige Wiederholung gestatten, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht."
ich bin ein Kandidat aus NRW.
Hat jemanden Erfahrung damit, ob der Gnadenversuch einem gewährt wird, wenn man einmal mit 23 und einmal mit 22 Punkten durchgefallen ist.
Ich unterfalle der alten JAG Regelung:
"Bei zweimaligem Misserfolg kann die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes einem Prüfling, der die Wiederholungsprüfung in Nordrhein-Westfalen nicht bestanden hat, auf Antrag die nochmalige Wiederholung gestatten, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht."
03.06.2023, 17:25
(03.06.2023, 17:12)Edy schrieb: Hallo Zusammen,In dem Fall geht der Antrag zu 99% immer durch. Ich denke es würde nur dann mal abgelehnt werden, wenn man in einem der versuche bei einer Täuschung erwischt wurde ode Mitarbeiter vom Ljpa beleidigt
ich bin ein Kandidat aus NRW.
Hat jemanden Erfahrung damit, ob der Gnadenversuch einem gewährt wird, wenn man einmal mit 23 und einmal mit 22 Punkten durchgefallen ist.
Ich unterfalle der alten JAG Regelung:
"Bei zweimaligem Misserfolg kann die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes einem Prüfling, der die Wiederholungsprüfung in Nordrhein-Westfalen nicht bestanden hat, auf Antrag die nochmalige Wiederholung gestatten, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht."