28.05.2023, 20:11
Eine Frage an die hier praktizierenden Strafverteidiger: wie macht ihr das mit den Postsendungen wie Ermittlungsakten?
Habt ihr dafür eigens einen größeren Briefkasten angeschafft? Die normale Briefkastengröße dürfte ja für Ermittlungsakten nicht reichen...
Habt ihr dafür eigens einen größeren Briefkasten angeschafft? Die normale Briefkastengröße dürfte ja für Ermittlungsakten nicht reichen...
30.05.2023, 00:30
Mache kein Strafrecht und auch sonst keine Forensik, entschuldige daher die Frage: Werden die Akten wirklich ganz normal mit der Post verschickt?!
30.05.2023, 05:33
(30.05.2023, 00:30)Bre schrieb: Mache kein Strafrecht und auch sonst keine Forensik, entschuldige daher die Frage: Werden die Akten wirklich ganz normal mit der Post verschickt?!
Meist mit günstigeren Anbietern, aber ja. Wie sonst?
Bin StA. Müssten das nicht meist Päckchen sein, sodass die eh übergeben werden? Also am Empfang.
Was ist eigentlich mit den Gerichtsfàchern?
30.05.2023, 10:39
Die Gerichtsfächer sind doch nur für die Post vom jeweiligen Gericht gedacht...
30.05.2023, 10:54
(30.05.2023, 05:33)Drin schrieb:(30.05.2023, 00:30)Bre schrieb: Mache kein Strafrecht und auch sonst keine Forensik, entschuldige daher die Frage: Werden die Akten wirklich ganz normal mit der Post verschickt?!
Meist mit günstigeren Anbietern, aber ja. Wie sonst?
Bin StA. Müssten das nicht meist Päckchen sein, sodass die eh übergeben werden? Also am Empfang.
Was ist eigentlich mit den Gerichtsfàchern?
Danke für die Antwort. Unter Effizienzgesichtspunkten ergibt das Sinn. Hatte aber eher an Selbstabholung bzw. Boten gedacht. Geht ja doch um sensible Daten. Sobald die E-Akte flächendeckend kommt, eh irrelevant, aber bis dahin: Wie hoch ist so die Verlustquote? Privat ist mir das schon ein, zwei mal vorgekommen, dass eine Sendung auf dem Postweg abhanden gekommen ist (jeweils Briefe, keine Pakete).
30.05.2023, 15:06
(30.05.2023, 10:54)Bre schrieb:(30.05.2023, 05:33)Drin schrieb:(30.05.2023, 00:30)Bre schrieb: Mache kein Strafrecht und auch sonst keine Forensik, entschuldige daher die Frage: Werden die Akten wirklich ganz normal mit der Post verschickt?!
Meist mit günstigeren Anbietern, aber ja. Wie sonst?
Bin StA. Müssten das nicht meist Päckchen sein, sodass die eh übergeben werden? Also am Empfang.
Was ist eigentlich mit den Gerichtsfàchern?
Danke für die Antwort. Unter Effizienzgesichtspunkten ergibt das Sinn. Hatte aber eher an Selbstabholung bzw. Boten gedacht. Geht ja doch um sensible Daten. Sobald die E-Akte flächendeckend kommt, eh irrelevant, aber bis dahin: Wie hoch ist so die Verlustquote? Privat ist mir das schon ein, zwei mal vorgekommen, dass eine Sendung auf dem Postweg abhanden gekommen ist (jeweils Briefe, keine Pakete).
Bei Anwaltskollegen habe ich schon meterhohe Aktenberge gesehen. Es kommt also nicht ein dickerer Brief in die Kanzlei, sondern schon mal wirklich ein Aktenstapel, der dir bis Mitte Oberschenkel geht. Das passt in keinen Briefkasten und wohl auch in keinen Briefkasten im XXL-Format. Ich vermute, dass die Kanzleien klassisch einen Empfang haben, wo die Post abgegeben wird. Ist man Einzelanwalt in der Wohnzimmerkanzlei, klingelt es wohl an der privaten Haustür. Da die Akten mit Postzustellungsurkunde versendet, also förmlich zugestellt werden, gehe ich davon aus, dass die auf dem Postamt landen, wenn keiner da ist. Von dort kann man sie sich abholen.
30.05.2023, 18:05
(30.05.2023, 10:54)Bre schrieb:(30.05.2023, 05:33)Drin schrieb:(30.05.2023, 00:30)Bre schrieb: Mache kein Strafrecht und auch sonst keine Forensik, entschuldige daher die Frage: Werden die Akten wirklich ganz normal mit der Post verschickt?!
Meist mit günstigeren Anbietern, aber ja. Wie sonst?
Bin StA. Müssten das nicht meist Päckchen sein, sodass die eh übergeben werden? Also am Empfang.
Was ist eigentlich mit den Gerichtsfàchern?
Danke für die Antwort. Unter Effizienzgesichtspunkten ergibt das Sinn. Hatte aber eher an Selbstabholung bzw. Boten gedacht. Geht ja doch um sensible Daten. Sobald die E-Akte flächendeckend kommt, eh irrelevant, aber bis dahin: Wie hoch ist so die Verlustquote? Privat ist mir das schon ein, zwei mal vorgekommen, dass eine Sendung auf dem Postweg abhanden gekommen ist (jeweils Briefe, keine Pakete).
Du kannst in dein Akteneinsichtsgesuch immer mit aufnehmen, dass du die Akte lieber abholen würdest. Vielleicht kannst du damit sogar die pauschale nach GKG Nr 9003 sparen. Ob diese bitte beachtet wird, hängt davon an, ob
- sie gesehen wird (Bestellungsschreiben werden oft nur überflogen)
- dies gerade in den Kram passt (ist die Geschäftsstelle ohnehin überlastet, wird man sie nicht noch mit Terminabsprachen belasten)
Verlustquote vom Verteidiger bei mir bisher tatsächlich 0. Die Akten gehen eher bei der UmA-übersendung verloren (Polizei, Gericht). Keine Ahnung warum.
Edit: Die Briefverlustquote zum Verteidiger ist hingegen erstaunlich hoch ;)