07.02.2019, 12:24
Hallo zusammen, ich habe just mein zweites Examen mit vb bestanden und würde gerne in der Justiz anfangen. Ich frage mich nun, ob ich noch einmal schreiben sollte, um in den hohen zweistelligen vb Bereich reinzukommen. Hat jemand von Euch Erfahren, welche Bedeutung die Note im Vergleich zu den Beurteilungen für das weitere Vorkommen in der Justiz und mögliche Abordnungen (für Nrw, h, rhlpf, nds, sh, also außerhalb von bayern) hat?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.02.2019, 13:27
Jedenfalls als Zusatzkriterium hat die Note auch später noch Relevanz, auch wenn die Beurteilungen natürlich dann massgeblich sind. Ein knappes VB ist dann in der Justiz eben nur noch unterer Durchschnitt. Wenn du ohne grossen Zeitverlust zum Verbesserungsversuch antreten kannst würde ich immer dazu raten.
07.02.2019, 18:21
Da gibt’s bei Jurawelt einen sehr ausführlichen Thread zu, da würde ich mal reinschauen.
ME kommt es primär auf die Beurteilungen an.
Noch einmal schreiben würde ich nur, wenn du dich wirklich unter Wert geschlagen haben solltest. Wenn das knappe vb schon eher Glück war, würde ich es lassen.
ME kommt es primär auf die Beurteilungen an.
Noch einmal schreiben würde ich nur, wenn du dich wirklich unter Wert geschlagen haben solltest. Wenn das knappe vb schon eher Glück war, würde ich es lassen.
10.02.2019, 12:48
Kann ich aus dem Umkreis nicht bestätigen. Die Examensnoten stehen immer direkt auf der ersten Seite der Beurteilungen und fallen dir zuerst ins Auge. Um wirklich "Karriere" in der Justiz zu machen, müssen zwar die Beurteilungen, aber eben auch die Examensnoten, passen (quasi Gesamtpaket). Zumal sich die Beurteilungen aus meinem Umkreis idR die Waage halten: richtig schlecht wird niemand beurteilt, extrem gut aber auch niemand (es soll ja immer noch Luft nach oben und für Verbesserung geben), so dass - rein von den Beurteilungen her - sich schon alle im Groben auf der selben Wellenlänge befinden und da keiner nun extrem(!) drunter oder drüber ist und auffällt.
10.02.2019, 13:28
Trotzdem gibt es aber immer ein, zwei, die doch aus dem Rahmen fallen. Das sind dann zufällig immer die, die angeordnet werden.