11.05.2023, 07:17
Liebe Leute,
wie wahrscheinlich ist eine Zwangsvollstreckungsklausur in Hamburg mit der Vollstreckungserinnerung? Ich kann das leider gar nicht einschätzen und bin mir nun nicht sicher, ob ich mir den Rechtsbehelf auf den letzten Metern noch antun muss :(
BG
wie wahrscheinlich ist eine Zwangsvollstreckungsklausur in Hamburg mit der Vollstreckungserinnerung? Ich kann das leider gar nicht einschätzen und bin mir nun nicht sicher, ob ich mir den Rechtsbehelf auf den letzten Metern noch antun muss :(
BG
11.05.2023, 17:49
Ich fürchte, dass Dir die Frage keiner in Wahrscheinlichkeiten sagen kann.
Aber zur Abgrenzung brauchst du die Erinnerung doch ohnehin, selbst wenn du dich auf § 767, 771 fokussierst?
Aber zur Abgrenzung brauchst du die Erinnerung doch ohnehin, selbst wenn du dich auf § 767, 771 fokussierst?
13.05.2023, 14:12
(11.05.2023, 07:17)Kisi schrieb: Liebe Leute,
wie wahrscheinlich ist eine Zwangsvollstreckungsklausur in Hamburg mit der Vollstreckungserinnerung? Ich kann das leider gar nicht einschätzen und bin mir nun nicht sicher, ob ich mir den Rechtsbehelf auf den letzten Metern noch antun muss :(
BG
Hallo, keiner kann Dir das sagen, allerdings berichtet Keiser, dass die letzte Klausur §766 ZPO vor zwei Jahren gewesen sei. Dies erlaubt zu vermuten, dass §766 ZPO bald kommen kann.
13.05.2023, 14:51
Das ist DER Rechtsbehelf zur Rüge einer rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahme. Denn typischerweise wird der Schuldner nicht vorher angehört. Hamburg hin oder her: das sollte man beherrschen (ist aber auch nicht schwierig...).









