04.05.2023, 21:51
(04.05.2023, 20:37)Gast040523 schrieb: Es wird weiter Uneinsichtigkeit gezeigt. In dem nächsten Tagen wird mir bestimmt noch ein Schreiben zugehen. Ich habe bereits angekündigt rechtlich dagegen vorzugehen. Es hieß, dass ich das ruhig tun soll. Das ist aber alles so sinnlos verlorene Zeit. Ich verpasse den ganzen Einführungslehrgang.
Ich habe bereits im Beamtengesetz nachgesehen. Es gibt keine Vorschrift die regelt ,dass der Eid am ersten Tag des Dienstantritts geleistet werden muss oder ähnliches.
Am 03.05.23 war ich morgens um 8:00 Uhr sogar beim LG und wurde weggeschickt. Es ist unfassbar, was hier gerade geschieht.
Das ist echt schräg. Tut mir sehr leid für dich. Darf ich fragen, was mit deiner Geburtsurkunde nicht stimmte? Hast du die Leute genervt? Sorry hast du oben schon verneint, aber der Sachverhalt klingt so absurd, dass man sich das kaum vorstellen kann.
Ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus und vielleicht gibt es tatsächlich eine Vorschrift, die wir hier nicht kennen. Rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das Verhalten ist eindeutig rechtswidrig.
Kann uns einer der hier Anwesenden aus dem öD erhellen?
Bitte halte uns auf dem Laufenden, @TE. Ich drücke die Daumen!!!
05.05.2023, 00:30
Nein, ich war wirklich immer sehr freundlich und habe auch das getan, was das OLG von mir verlangt hat.
Verlangt wurde meine Geburtsurkunde auf meiner Muttersprache, da ich im Ausland geboren bin. Diese sollte ich dann von einem Dolmetscher übersetzen lassen, um dann die übersetzte Geburtsurkunde vom Notar beglaubigen zu lassen.
Ich habe jedoch noch nie eine Geburtsurkunde auf meiner Muttersprache besessen, sondern nur eine von der Botschaft in Deutschland, welche auf deutscher Sprache verfasst ist.
Auf Wunsch des OLG bin ich auch sofort zu der zuständigen Botschaft gefahren und habe alle möglichen Dokumente besorgt. Leider konnte mir keine Geburtsurkunde auf meiner Muttersprache ausgestellt werden, sondern nur eine auf Englisch.
Das OLG wollte diese Geburtsurkunde nicht anerkennen, sodass ich mehrmals anrufen musste. Aber ich betone nochmal, dass ich mich niemals unhöflich oder gar respektlos verhalten habe, sondern stets kooperativ.
Verlangt wurde meine Geburtsurkunde auf meiner Muttersprache, da ich im Ausland geboren bin. Diese sollte ich dann von einem Dolmetscher übersetzen lassen, um dann die übersetzte Geburtsurkunde vom Notar beglaubigen zu lassen.
Ich habe jedoch noch nie eine Geburtsurkunde auf meiner Muttersprache besessen, sondern nur eine von der Botschaft in Deutschland, welche auf deutscher Sprache verfasst ist.
Auf Wunsch des OLG bin ich auch sofort zu der zuständigen Botschaft gefahren und habe alle möglichen Dokumente besorgt. Leider konnte mir keine Geburtsurkunde auf meiner Muttersprache ausgestellt werden, sondern nur eine auf Englisch.
Das OLG wollte diese Geburtsurkunde nicht anerkennen, sodass ich mehrmals anrufen musste. Aber ich betone nochmal, dass ich mich niemals unhöflich oder gar respektlos verhalten habe, sondern stets kooperativ.
05.05.2023, 09:06
Sprich mal mit dem Referendarrat!
06.05.2023, 07:04
Ich kenne mich damit jetzt auch nicht aus. Aber vielleicht helfen dir meine Gedanken zu einem Fall mit dem Dienstantritt einer Lehramtsreferendarin. Da ging es ebenfalls darum, das diese am ersten Tag aufgrund von Krankheit nicht erschienen ist und ihr der Platz entzogen wurde. Da lief das ganze über § 38 VwVfG. Da das Platzangebot mit der Annahme eine Zusicherung darstellen sollte. Und der Knackpunkt war dann § 38 III VwVfG, ob der Platz unter den Umständen die sich dann nachträglich eingestellt haben so nicht erteilt worden wäre. Da hing es maßgeblich davon ab, was die zugrundeliegende VO vorsieht. Ob etwas verpasst wurde, was so zum Beispiel nicht nachgeholt werden konnte. In dem Fall war es möglich, da die VO auch einen späteren Eintritt vorsah.
Ich hätte jetzt hier den Vergleich für deinen Fall gezogen, da es doch ähnlich gelagert ist. In deinem Land scheint es ja auch die Ernennung zu geben - anders als in meinem zum Beispiel. Somit würde ich schauen was in der VO steht.
Ich hoffe du kannst da was machen. Ich finde es extrem, wie da bei euch vorgegangen wird. Falls ihr einen Referendarrat habt, da auch melden. Ich war selber in unserem Mitglied und wir konnten im Kontakt mit dem OLG immer viel bewegen.
Dir alles Gute.
Ich hätte jetzt hier den Vergleich für deinen Fall gezogen, da es doch ähnlich gelagert ist. In deinem Land scheint es ja auch die Ernennung zu geben - anders als in meinem zum Beispiel. Somit würde ich schauen was in der VO steht.
Ich hoffe du kannst da was machen. Ich finde es extrem, wie da bei euch vorgegangen wird. Falls ihr einen Referendarrat habt, da auch melden. Ich war selber in unserem Mitglied und wir konnten im Kontakt mit dem OLG immer viel bewegen.
Dir alles Gute.
06.05.2023, 11:30
Die beamtenrechtliche Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger VA. Ich würde empfehlen, schnellstmöglich einen Antrag auf (nachträgliche) Ernennung unter Darlegung der Gründe - ggf. auch auf Wiedereinsetzung, falls für die Mitwirkung im VwVerfahren Fristen laufen (da bin ich mir aber nicht sicher) - bei der Ausbildungsbehörde zu stellen und nachdrücklich um rasche Bescheidung bitten. Wenn möglich, solltest du auch in Erfahrung bringen, ob anstatt dir jemand anderes ernannt wurde, vermutlich eher nicht.
Während du auf den Bescheid wartest, kannst du dir überlegen, ob und wie weit du die Sache weiterverfolgen willst. Der nächster Schritt wäre ein 123er-Antrag auf beurteilungsfehlerfreie Neubescheidung und danach ggf. Bescheidungsklage in der Hauptsache. Dafür würde ich mir aber in jedem Fall professionelle Hilfe besorgen. Das birgt natürlich ein gewisses Kostenrisiko, mit deinem Attest und dem unerklärlichen Verhalten der Behörde sollten die Chancen aber nicht so schlecht stehen.
Wünsche dir viel Erfolg, lass dich von den Behördenmenschen nicht unterkriegen!
Während du auf den Bescheid wartest, kannst du dir überlegen, ob und wie weit du die Sache weiterverfolgen willst. Der nächster Schritt wäre ein 123er-Antrag auf beurteilungsfehlerfreie Neubescheidung und danach ggf. Bescheidungsklage in der Hauptsache. Dafür würde ich mir aber in jedem Fall professionelle Hilfe besorgen. Das birgt natürlich ein gewisses Kostenrisiko, mit deinem Attest und dem unerklärlichen Verhalten der Behörde sollten die Chancen aber nicht so schlecht stehen.
Wünsche dir viel Erfolg, lass dich von den Behördenmenschen nicht unterkriegen!

06.05.2023, 13:43
Vielen herzlichen Dank für Euren Rat.
Ich habe einen Anwalt kontaktiert, der für mich viel rumtelefoniert hat und beim zuständigen LG einen Antrag auf nachträgliche Ernennung gestellt hat.
Ich habe gestern Nachmittag die E-Mail erhalten, das ich am 08.05.23 meinen Dienst nun antreten darf.
Ich bin so glücklich, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen.
Vom OLG hieß es ja davor, dass ich ruhig einen Anwalt einschalten kann, aber es mir sowieso nicht helfen wird. Wirklich Wahnsinn.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich am 03.05.23 , also einen Tag nach dem offiziellen Dienstantritt, um 8:00 Uhr beim LG war und raus gebeten wurde.
Nun bin ich sehr gespannt auf den Montag, denn es heißt, dass die am LG stinksauer auf mich sind.
Ich habe einen Anwalt kontaktiert, der für mich viel rumtelefoniert hat und beim zuständigen LG einen Antrag auf nachträgliche Ernennung gestellt hat.
Ich habe gestern Nachmittag die E-Mail erhalten, das ich am 08.05.23 meinen Dienst nun antreten darf.

Vom OLG hieß es ja davor, dass ich ruhig einen Anwalt einschalten kann, aber es mir sowieso nicht helfen wird. Wirklich Wahnsinn.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich am 03.05.23 , also einen Tag nach dem offiziellen Dienstantritt, um 8:00 Uhr beim LG war und raus gebeten wurde.
Nun bin ich sehr gespannt auf den Montag, denn es heißt, dass die am LG stinksauer auf mich sind.

Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
06.05.2023, 13:50
Was für ein Verhalten von Seiten des OLG und des LG. Wenn sich alles so abgespielt hat, wie geschildert, bin ich wirklich entsetzt
06.05.2023, 15:00
DAB hinterherschießen würde ich sagen. Geht gar nicht
06.05.2023, 16:33
(06.05.2023, 13:50)Ref20NRW schrieb: Was für ein Verhalten von Seiten des OLG und des LG. Wenn sich alles so abgespielt hat, wie geschildert, bin ich wirklich entsetzt
100% Zustimmung.
@TE: Dennnoch Glückwunsch. Wie hier vorgeschlagen, geh trotzdem zum Referendarrat, damit die weiterhin vermitteln. Man ist stinksauer auf dich? Wow, was für ein unmenschliches Verhalten. Ich wüsste gerne, welche Laus denen über die Leber gelaufen ist. Klingt für mich nämlich danach, als hätte dort jemand seinen Job verfehlt.
Mit einer DAB wäre ich dennoch vorsichtig. Wie hat denn dein Anwalt die Rechtslage eingeschätzt? Solange du im Ref bist, würde ich es mir nicht komplett mit denen versauen. Die können dir das Leben noch schwer machen und wie es aussieht, sitzen dort Leute auf dem Posten, die nicht nach Vernunft handeln.
06.05.2023, 21:32
Also ich habe hier nicht mal ansatzweise übertrieben oder etwas verzerrt dargestellt. Es ist alles genau so 1:1 ,wie von mir geschildert, passiert. Ich habe sogar noch einige Dreistigkeit, die mir telefonisch mitgeteilt wurden, ausgelassen.
Das mit der DAB werde ich aber nicht tun. Ich will nicht auf Kriegsfuß mit denen stehen. Es ist einfach nur sehr enttäuschend, was für ein Verhalten an den Tag gelegt wurde. Ich habe nun fast eine ganze Woche verpasst. Die Woche wird mir natürlich auch vom Gehalt abgezogen.
Ich bin sehr gespannt auf den kommenden Montag ...
Wo finde ich denn den Referendarrat bzw. wie kann ich ihn kontaktieren?
Das mit der DAB werde ich aber nicht tun. Ich will nicht auf Kriegsfuß mit denen stehen. Es ist einfach nur sehr enttäuschend, was für ein Verhalten an den Tag gelegt wurde. Ich habe nun fast eine ganze Woche verpasst. Die Woche wird mir natürlich auch vom Gehalt abgezogen.
Ich bin sehr gespannt auf den kommenden Montag ...
Wo finde ich denn den Referendarrat bzw. wie kann ich ihn kontaktieren?