04.02.2019, 21:52
(04.02.2019, 21:01)GastH schrieb: Hallo, ich bewerbe mich gerade.
Im Bewerrbungsbogen wird im Rahmen der Angaben zu den juristischen Staatsprüfungen eine Platznummer verlangt. Ich bin gerade etwas überfragt. Welcher Platznummer ist damit gemeint? Ich glaube, dass ich gerade auf den Schlauch stehe.
Wenn du davon noch nie gehört hast, ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass dein Bundesland darüber keine Bescheinigung ausstellt (die Platzziffer sagt dir, wie viele im Examen besser waren als du).
04.02.2019, 22:01
Danke für die schnellen Rückmeldungen. Beide Antworten klingeln plausibel. Es geht um das Bundesland Hessen.
04.02.2019, 22:22
04.02.2019, 22:26
(04.02.2019, 21:40)Ersthelfer schrieb:(04.02.2019, 21:01)GastH schrieb: Hallo, ich bewerbe mich gerade.Die Nummer des Tischs, an dem du dein Examen geschrieben hast und mit der du deine Klausuren gekennzeichnet hast.
Im Bewerrbungsbogen wird im Rahmen der Angaben zu den juristischen Staatsprüfungen eine Platznummer verlangt. Ich bin gerade etwas überfragt. Welcher Platznummer ist damit gemeint? Ich glaube, dass ich gerade auf den Schlauch stehe.
Da war ein verklärter Komiker am Werk. Die zweite Antwort ist korrekt.
04.02.2019, 22:32
Ok, danke für die Bestätigung und Danke an die vernünftigen Kollegen.
Ich finde es gar nicht witzig. Ich habe zuvor noch nie von dieser Bescheinigung gehört und wenn man sich unsicher ist und dies einem völlig unbekannt ist, dann ist es wirklich mies jemanden zu veräppeln.
Es ist kein Geheimnis, dass in unserer juristischen Laufbahn manchmal Bescheinigungen bzw. Nachweise verlangt wurden, die total unnötig waren.
Darüber hinaus wollte ich höflich sein.
Ich finde es gar nicht witzig. Ich habe zuvor noch nie von dieser Bescheinigung gehört und wenn man sich unsicher ist und dies einem völlig unbekannt ist, dann ist es wirklich mies jemanden zu veräppeln.
Es ist kein Geheimnis, dass in unserer juristischen Laufbahn manchmal Bescheinigungen bzw. Nachweise verlangt wurden, die total unnötig waren.
Darüber hinaus wollte ich höflich sein.
07.02.2019, 12:21
Hier mal ein kleiner Erfahrungbericht zur aktuellen Situation in HH:
Man bekommt nach wenigen Tagen eine Bestätigung per Mail das die Bewerbung eingegangen ist. Noch am selben Tag meldet sich Frau Kaufmann und läd einen zum persönlichen Gespräch ein, Angekündigt ist das Gespräch als "Informationsgespräch". Es findet unter vier Augen statt und ist sehr nett gehalten, man hat nichts zu befürchten. Es werden keine fachlichen Fragen gestellt, eher Fragen wie man sich in bestimmten Situationen verhalten würden. Noch am Ende dieses Gesprächs erfährt man, ob Frau Kaufmann die Bewerbung unterstützt oder ob die Reise an dieser Stelle ihr Ende nimmt. Die Erfolgsquote kann ich nicht einschätzen, ich denke wenn man eingeladen wird dann in dem Wunsch einen einzustellen, nicht hingegen um eine möglichst große Zahl an Leuten angeschaut zu haben.
Bereits wenige Tage nach dem Gespräch mit Frau Kaufmann wird man in die "große Runde" eingeladen. Auch hier findet - anders als scheinbar in anderen Bundesländern - kein Stressgespräch statt. Alle sind äußerst nett, es werden keine konformen Antworten erwartet, sondern eine ehrliche Motivation mit dem Richterberuf erwartet. Aus meiner Sicht sollte man persönlich und individuell erzählen warum man das machen will. Auch hier erfährt man sofort nach dem Gespräch ob man eine Einstellungszusage erhält oder nicht.
Alles in Allem vergehen aktuell also zwischen Bewerbung und Einstellungszusage nur rund ein bis zwei Wochen. Vom Gefühl her wird gerade vermehrt eingestellt. Wer also in die Hamburger Justiz will, für den gab es nie einen besseren Zeitpunkt als aktuell. Selbst mit moderaten Noten (für Hamburger Verhältnisse) sollte man es versuchen.
Man bekommt nach wenigen Tagen eine Bestätigung per Mail das die Bewerbung eingegangen ist. Noch am selben Tag meldet sich Frau Kaufmann und läd einen zum persönlichen Gespräch ein, Angekündigt ist das Gespräch als "Informationsgespräch". Es findet unter vier Augen statt und ist sehr nett gehalten, man hat nichts zu befürchten. Es werden keine fachlichen Fragen gestellt, eher Fragen wie man sich in bestimmten Situationen verhalten würden. Noch am Ende dieses Gesprächs erfährt man, ob Frau Kaufmann die Bewerbung unterstützt oder ob die Reise an dieser Stelle ihr Ende nimmt. Die Erfolgsquote kann ich nicht einschätzen, ich denke wenn man eingeladen wird dann in dem Wunsch einen einzustellen, nicht hingegen um eine möglichst große Zahl an Leuten angeschaut zu haben.
Bereits wenige Tage nach dem Gespräch mit Frau Kaufmann wird man in die "große Runde" eingeladen. Auch hier findet - anders als scheinbar in anderen Bundesländern - kein Stressgespräch statt. Alle sind äußerst nett, es werden keine konformen Antworten erwartet, sondern eine ehrliche Motivation mit dem Richterberuf erwartet. Aus meiner Sicht sollte man persönlich und individuell erzählen warum man das machen will. Auch hier erfährt man sofort nach dem Gespräch ob man eine Einstellungszusage erhält oder nicht.
Alles in Allem vergehen aktuell also zwischen Bewerbung und Einstellungszusage nur rund ein bis zwei Wochen. Vom Gefühl her wird gerade vermehrt eingestellt. Wer also in die Hamburger Justiz will, für den gab es nie einen besseren Zeitpunkt als aktuell. Selbst mit moderaten Noten (für Hamburger Verhältnisse) sollte man es versuchen.
07.02.2019, 12:50
Hallo,
mal eine Frage: Ich habe im zweiten Examen 7,42 Punkte erreicht. Ich weiß, dass eine Bewerbung bei der GStA Köln/Hamm/DD in NRW sofort abgelehnt werden würde. Da ich verheiratet bin und ein Kind habe, kommt ein Umzug nach Niedersachsen (da reichen ja uU 6,5) nicht in Frage. Ich habe eine Stelle in einer Kanzlei in Aussicht, sodass ich dann diese annehmen würde.
Jetzt gibt es ja nunmal den Pakt für den Rechtsstaat. Wo sollen denn plötzlich die Bewerber herkommen? Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass es in NRW vielleicht (wie in NDS...) bald einen neuen Erlass geben wird? Der „alte“ ist ja bereits von 1999. Ich möchte einfach gerne ein paar Meinungen hören, vielleicht weiß da jemand mehr. Mein AG-Leiter aus Köln sagt, ohne Herabsetzung der Notengrenze wäre es kaum möglich, bis 2020 die 1000 Stellen zu besetzen.
Einen Verbesserungsversuch habe ich übrigens nicht mehr offen.
Bin über jede - hoffentlich freundliche und sachliche - Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
Annika
mal eine Frage: Ich habe im zweiten Examen 7,42 Punkte erreicht. Ich weiß, dass eine Bewerbung bei der GStA Köln/Hamm/DD in NRW sofort abgelehnt werden würde. Da ich verheiratet bin und ein Kind habe, kommt ein Umzug nach Niedersachsen (da reichen ja uU 6,5) nicht in Frage. Ich habe eine Stelle in einer Kanzlei in Aussicht, sodass ich dann diese annehmen würde.
Jetzt gibt es ja nunmal den Pakt für den Rechtsstaat. Wo sollen denn plötzlich die Bewerber herkommen? Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass es in NRW vielleicht (wie in NDS...) bald einen neuen Erlass geben wird? Der „alte“ ist ja bereits von 1999. Ich möchte einfach gerne ein paar Meinungen hören, vielleicht weiß da jemand mehr. Mein AG-Leiter aus Köln sagt, ohne Herabsetzung der Notengrenze wäre es kaum möglich, bis 2020 die 1000 Stellen zu besetzen.
Einen Verbesserungsversuch habe ich übrigens nicht mehr offen.
Bin über jede - hoffentlich freundliche und sachliche - Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
Annika
07.02.2019, 14:51
(07.02.2019, 12:50)Kölnerin1988 schrieb: Hallo,
mal eine Frage: Ich habe im zweiten Examen 7,42 Punkte erreicht. Ich weiß, dass eine Bewerbung bei der GStA Köln/Hamm/DD in NRW sofort abgelehnt werden würde. Da ich verheiratet bin und ein Kind habe, kommt ein Umzug nach Niedersachsen (da reichen ja uU 6,5) nicht in Frage. Ich habe eine Stelle in einer Kanzlei in Aussicht, sodass ich dann diese annehmen würde.
Jetzt gibt es ja nunmal den Pakt für den Rechtsstaat. Wo sollen denn plötzlich die Bewerber herkommen? Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass es in NRW vielleicht (wie in NDS...) bald einen neuen Erlass geben wird? Der „alte“ ist ja bereits von 1999. Ich möchte einfach gerne ein paar Meinungen hören, vielleicht weiß da jemand mehr. Mein AG-Leiter aus Köln sagt, ohne Herabsetzung der Notengrenze wäre es kaum möglich, bis 2020 die 1000 Stellen zu besetzen.
Einen Verbesserungsversuch habe ich übrigens nicht mehr offen.
Bin über jede - hoffentlich freundliche und sachliche - Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
Annika
Ich denke in den Ballungszentren (HH, Berlin, Köln etc.) wird sich so schnell nichts ändern. Hier wurde in den letzten zwei Jahren massiv eingestellt, ohne von den Notenanforderungen (weit) abzuweichen. Mag sein, dass es einfacher geworden ist als frührer. Aber 90% der Kandidaten werden hier immer noch mit 2x VB eingestellt. Im ländlichen Bereich von Niedersachen/Brandenburg oder Sachsen mag das anders sein...aber da zahlt man einen anderen Preis :)
07.02.2019, 17:22
Liebe Annika,
Berlin hat momentan die niedrigsten Mindestanforderungen seit langem (7,x + 8,x). Trotzdem sind der Großteil der neuen Assessoren für die Ri-Laufbahn immer noch notentechnisch sehr nah an 2xvb oder sogar darüber. Ausnahmen gibt es wohl bei den StA zur Anstellung.
Auch wenn es zu einem weiteren Absinken der Notenanforderungen kommen würde, müsstest Du wahrscheinlich immer noch mit "stärkeren" Kandidaten konkurrieren... Vielleicht kannst Du das aber auch mit Zusatzqualifikationen und dem ersten Examen ausgleichen?
Vor diesem Hintergrund solltest Du mE überlegen, die Stelle als Rechtsanwältin erst einmal anzutreten...
Denn so kannst Du in der Zwischenzeit schon Berufserfahrung sammeln und die Entwicklung in Ruhe abwarten. Wenn Du dann noch die zuständigen Stellen abtelefonierst und so konkrete Informationen erhalten kannst, klappt es hoffentlich bald mit dem Wunschberuf.
Berlin hat momentan die niedrigsten Mindestanforderungen seit langem (7,x + 8,x). Trotzdem sind der Großteil der neuen Assessoren für die Ri-Laufbahn immer noch notentechnisch sehr nah an 2xvb oder sogar darüber. Ausnahmen gibt es wohl bei den StA zur Anstellung.
Auch wenn es zu einem weiteren Absinken der Notenanforderungen kommen würde, müsstest Du wahrscheinlich immer noch mit "stärkeren" Kandidaten konkurrieren... Vielleicht kannst Du das aber auch mit Zusatzqualifikationen und dem ersten Examen ausgleichen?
Vor diesem Hintergrund solltest Du mE überlegen, die Stelle als Rechtsanwältin erst einmal anzutreten...
Denn so kannst Du in der Zwischenzeit schon Berufserfahrung sammeln und die Entwicklung in Ruhe abwarten. Wenn Du dann noch die zuständigen Stellen abtelefonierst und so konkrete Informationen erhalten kannst, klappt es hoffentlich bald mit dem Wunschberuf.
07.02.2019, 17:39
(07.02.2019, 17:22)Berlin E schrieb: Liebe Annika,
Berlin hat momentan die niedrigsten Mindestanforderungen seit langem (7,x + 8,x). Trotzdem sind der Großteil der neuen Assessoren für die Ri-Laufbahn immer noch notentechnisch sehr nah an 2xvb oder sogar darüber. Ausnahmen gibt es wohl bei den StA zur Anstellung.
Auch wenn es zu einem weiteren Absinken der Notenanforderungen kommen würde, müsstest Du wahrscheinlich immer noch mit "stärkeren" Kandidaten konkurrieren... Vielleicht kannst Du das aber auch mit Zusatzqualifikationen und dem ersten Examen ausgleichen?
Vor diesem Hintergrund solltest Du mE überlegen, die Stelle als Rechtsanwältin erst einmal anzutreten...
Denn so kannst Du in der Zwischenzeit schon Berufserfahrung sammeln und die Entwicklung in Ruhe abwarten. Wenn Du dann noch die zuständigen Stellen abtelefonierst und so konkrete Informationen erhalten kannst, klappt es hoffentlich bald mit dem Wunschberuf.
Vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten. Ich könnte mir auch eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft vorstellen, allerdings liegen die Anforderungen an das zweite Examen auch hier außer in NDS überall über 7,4. Ich möchte so gerne in die Justiz.
Teilweise denke ich schon darüber nach, doch nach Niedersachsen zu gehen. Mein Sohn hat sich jedoch hier im Kindergarten gerade eingelebt, das war nicht einfach. Und wer weiß, ob ich in Niedersachen Chancen habe.
Ich denke mir bleibt kaum was anderes übrig, als erstmal als RAin zu arbeiten. Sollte noch jemand genauere Infos haben, bin ich über jede weitere Antwort sehr dankbar.