11.04.2023, 13:52
(10.04.2023, 20:21)Gast2580 schrieb:(10.04.2023, 12:56)Max Sauer schrieb: Da man in Jura nahezu alles vertreten kann, wird eine Anwaltshaftung nicht so leicht eintreten, denkbar wäre dies bei Fristversäumnissen, vergessen etwaiger sich aufdrängender Anträge oder Einlegung von Rechtmitteln etc. Wobei auch hier viel Argumentationsspielraum ist.
Also ich hatte allein in meiner Anwaltsstation eindeutige Haftungsfälle. ZB hat einer mal unsere Mandantin, nämlich die falsche, aber ähnlich klingende GmbH verklagt, die aber gar nicht Vertragspartnerin war. Als das in der mdl. Vhdl. rauskam, in der ich als Sitzungsvertreter war, hat er "für erledigt erklärt". Es gab noch ein paar andere Fälle.
Dass das kaum vorkommt, wie Dein Beitrag suggeriert, halte ich für unrealistisch. Der dann regelmäßig greifende Versicherungsschutz wurde aber ja schon angesprochen.
Ich bin jetzt 9 Jahre im Beruf und habe nur sehr wenig Haftungsfälle mitbekommen. Nicht mal eine handvoll.
Bei dem von dir geschilderten Fall frage ich mich, warum das erst in der mündlichen Verhandlung herauskam. Als Richter wäre ich echt angepisst über die verschwendete Zeit.
11.04.2023, 16:47
(11.04.2023, 13:52)Egal schrieb:(10.04.2023, 20:21)Gast2580 schrieb:(10.04.2023, 12:56)Max Sauer schrieb: Da man in Jura nahezu alles vertreten kann, wird eine Anwaltshaftung nicht so leicht eintreten, denkbar wäre dies bei Fristversäumnissen, vergessen etwaiger sich aufdrängender Anträge oder Einlegung von Rechtmitteln etc. Wobei auch hier viel Argumentationsspielraum ist.
Also ich hatte allein in meiner Anwaltsstation eindeutige Haftungsfälle. ZB hat einer mal unsere Mandantin, nämlich die falsche, aber ähnlich klingende GmbH verklagt, die aber gar nicht Vertragspartnerin war. Als das in der mdl. Vhdl. rauskam, in der ich als Sitzungsvertreter war, hat er "für erledigt erklärt". Es gab noch ein paar andere Fälle.
Dass das kaum vorkommt, wie Dein Beitrag suggeriert, halte ich für unrealistisch. Der dann regelmäßig greifende Versicherungsschutz wurde aber ja schon angesprochen.
Ich bin jetzt 9 Jahre im Beruf und habe nur sehr wenig Haftungsfälle mitbekommen. Nicht mal eine handvoll.
Bei dem von dir geschilderten Fall frage ich mich, warum das erst in der mündlichen Verhandlung herauskam. Als Richter wäre ich echt angepisst über die verschwendete Zeit.
Dahabe ich aus dieser Station eine völlig andere Wahrnehmung. Deckt sich aber auch mit meinen Erfahrungen in der 1. Station am AG. Da gehts aber natürlich auch um sehr wenig muss man fairerweise sagen.
Der gegnerische Bevollmächtigte konnte sich damit rausreden, dass der Kollege wohl alt und krank war, er selbst war nur als Unterbevollmächtigter da, sodass man relativ "frei" reden konnte, ohne, dass sich jmd. auf den Schlips getreten gefühlt hat.
11.04.2023, 17:33
(11.04.2023, 16:47)Gast2580 schrieb:(11.04.2023, 13:52)Egal schrieb:(10.04.2023, 20:21)Gast2580 schrieb:(10.04.2023, 12:56)Max Sauer schrieb: Da man in Jura nahezu alles vertreten kann, wird eine Anwaltshaftung nicht so leicht eintreten, denkbar wäre dies bei Fristversäumnissen, vergessen etwaiger sich aufdrängender Anträge oder Einlegung von Rechtmitteln etc. Wobei auch hier viel Argumentationsspielraum ist.
Also ich hatte allein in meiner Anwaltsstation eindeutige Haftungsfälle. ZB hat einer mal unsere Mandantin, nämlich die falsche, aber ähnlich klingende GmbH verklagt, die aber gar nicht Vertragspartnerin war. Als das in der mdl. Vhdl. rauskam, in der ich als Sitzungsvertreter war, hat er "für erledigt erklärt". Es gab noch ein paar andere Fälle.
Dass das kaum vorkommt, wie Dein Beitrag suggeriert, halte ich für unrealistisch. Der dann regelmäßig greifende Versicherungsschutz wurde aber ja schon angesprochen.
Ich bin jetzt 9 Jahre im Beruf und habe nur sehr wenig Haftungsfälle mitbekommen. Nicht mal eine handvoll.
Bei dem von dir geschilderten Fall frage ich mich, warum das erst in der mündlichen Verhandlung herauskam. Als Richter wäre ich echt angepisst über die verschwendete Zeit.
Dahabe ich aus dieser Station eine völlig andere Wahrnehmung. Deckt sich aber auch mit meinen Erfahrungen in der 1. Station am AG. Da gehts aber natürlich auch um sehr wenig muss man fairerweise sagen.
Der gegnerische Bevollmächtigte konnte sich damit rausreden, dass der Kollege wohl alt und krank war, er selbst war nur als Unterbevollmächtigter da, sodass man relativ "frei" reden konnte, ohne, dass sich jmd. auf den Schlips getreten gefühlt hat.
Es ist zu unterscheiden zwischen fehlerhafter Beratung/Handlung, die einen Haftungsfall begründen kann, und einem tatsächlich vom Mandanten behaupteten und durch die Versicherung geregelten Haftungsfall.
Das ist so ähnlich wie bei Arzthaftung. Auf gefühlt 1.000 Behandlungsfehler kommt ein offizieller Haftungsfall. So ähnlich würde ich es bei Anwälten einschätzen.
11.04.2023, 18:15
Wo soll da der eindeutige Haftungsfall sein?! Die Kausalität hast du noch gar nicht dargelegt. Das Verklagen der falschen GmbH wäre nur ein Haftungsfall, wenn die Klage gegen die richtige GmbH erfolgsversprechend wäre.
Daran scheitern die meisten Haftungsfälle.
Daran scheitern die meisten Haftungsfälle.
11.04.2023, 18:22
(11.04.2023, 18:15)guga schrieb: Wo soll da der eindeutige Haftungsfall sein?! Die Kausalität hast du noch gar nicht dargelegt. Das Verklagen der falschen GmbH wäre nur ein Haftungsfall, wenn die Klage gegen die richtige GmbH erfolgsversprechend wäre.
Daran scheitern die meisten Haftungsfälle.
Natürlich habe ich nicht den gesamten anspruchsbegründenden SV dargelegt, ist ja auch ein Forumbeitrag und kein Zivilurteil...
Aber ja, in der Sache hast du Recht: Ob die Klage gegen die richtige Bekl Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, hing meine ich von einer streitigen Tatsache ab, die mit SV Gutachten hätte geklärt werden müssen.
11.04.2023, 18:25
Dann ist es ja nicht eindeutig
12.04.2023, 09:35
(10.04.2023, 12:56)Max Sauer schrieb: Da man in Jura nahezu alles vertreten kann, wird eine Anwaltshaftung nicht so leicht eintreten, denkbar wäre dies bei Fristversäumnissen, vergessen etwaiger sich aufdrängender Anträge oder Einlegung von Rechtmitteln etc. Wobei auch hier viel Argumentationsspielraum ist.
Der Anwalt schuldet nicht eine vertretbare Auffassung, sondern eine Empfehlung des sichersten Weges auf Grundlage der ständigen Rechtsprechung. Die Risiken sind also schon etwas größer.
12.04.2023, 21:35
(11.04.2023, 18:15)guga schrieb: Wo soll da der eindeutige Haftungsfall sein?! Die Kausalität hast du noch gar nicht dargelegt. Das Verklagen der falschen GmbH wäre nur ein Haftungsfall, wenn die Klage gegen die richtige GmbH erfolgsversprechend wäre.
Daran scheitern die meisten Haftungsfälle.
Nein, weil der Mandant die Kosten trägt und insofern einen Schaden hat. Aber wie oben gesagt muss man eben genau schauen, was der Schaden sein kann. Gebühren sind in der Regel ja nicht so wild. Ob man 2000 Euro sonstigen Schaden hat ist auch egal. Bei Vertragswerken, Erledigungsklauseln o.Ä. kann man aber auch gern mal eine halbe Millionen versenken.
12.04.2023, 21:59
Den Schaden hätte er auch beim erfolglosen Verklagen der richtigen GmbH gehabt.
13.04.2023, 00:00
(11.04.2023, 17:33)Patenter Gast schrieb:(11.04.2023, 16:47)Gast2580 schrieb:(11.04.2023, 13:52)Egal schrieb:(10.04.2023, 20:21)Gast2580 schrieb:(10.04.2023, 12:56)Max Sauer schrieb: Da man in Jura nahezu alles vertreten kann, wird eine Anwaltshaftung nicht so leicht eintreten, denkbar wäre dies bei Fristversäumnissen, vergessen etwaiger sich aufdrängender Anträge oder Einlegung von Rechtmitteln etc. Wobei auch hier viel Argumentationsspielraum ist.
Also ich hatte allein in meiner Anwaltsstation eindeutige Haftungsfälle. ZB hat einer mal unsere Mandantin, nämlich die falsche, aber ähnlich klingende GmbH verklagt, die aber gar nicht Vertragspartnerin war. Als das in der mdl. Vhdl. rauskam, in der ich als Sitzungsvertreter war, hat er "für erledigt erklärt". Es gab noch ein paar andere Fälle.
Dass das kaum vorkommt, wie Dein Beitrag suggeriert, halte ich für unrealistisch. Der dann regelmäßig greifende Versicherungsschutz wurde aber ja schon angesprochen.
Ich bin jetzt 9 Jahre im Beruf und habe nur sehr wenig Haftungsfälle mitbekommen. Nicht mal eine handvoll.
Bei dem von dir geschilderten Fall frage ich mich, warum das erst in der mündlichen Verhandlung herauskam. Als Richter wäre ich echt angepisst über die verschwendete Zeit.
Dahabe ich aus dieser Station eine völlig andere Wahrnehmung. Deckt sich aber auch mit meinen Erfahrungen in der 1. Station am AG. Da gehts aber natürlich auch um sehr wenig muss man fairerweise sagen.
Der gegnerische Bevollmächtigte konnte sich damit rausreden, dass der Kollege wohl alt und krank war, er selbst war nur als Unterbevollmächtigter da, sodass man relativ "frei" reden konnte, ohne, dass sich jmd. auf den Schlips getreten gefühlt hat.
Es ist zu unterscheiden zwischen fehlerhafter Beratung/Handlung, die einen Haftungsfall begründen kann, und einem tatsächlich vom Mandanten behaupteten und durch die Versicherung geregelten Haftungsfall.
Das ist so ähnlich wie bei Arzthaftung. Auf gefühlt 1.000 Behandlungsfehler kommt ein offizieller Haftungsfall. So ähnlich würde ich es bei Anwälten einschätzen.
Nicht ganz klar, ob du nun auf die Beweisfrage hinaus willst oder auch auf eine etwaige Dunkelziffer, also Beratungsfehler/Behandlungsfehler, die u. U. auch erkannt werden, aber nicht weiterverfolgt werden.