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Schema Straftatbestände
Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 311
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#1
08.04.2023, 22:21
Liebe Community, 

lernt ihr strafrechtliche Schemata auswendig oder leitet ihr sie aus dem jeweiligen Strafgesetz ab, ggf unter Zuhilfenahme des Kommentars? 

Kann man alle Schemata herleiten oder gibt es welche die man auswendig lernen muss?
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
08.04.2023, 22:26
Wenn man das einigermaßen Strafrecht verstanden hat, kann man eigentlich alle Schemata herleiten. Den dreigliedrigen Deliktsaufbau und den grundsätzlichen Aufbau von Vollendung/Versuch hnd Fahrlässigkeit sollte man ggfl lernen.
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Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#3
10.04.2023, 07:50
Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht ganz. Das, was du im Schema des Tatbestandes prüfst, ist das, was weitestgehend im Gesetz steht. Aspekte wie die Kausalität, die objektive Zurechnung oder die Vermögensverfügung beim Betrug stehen nicht drin, ergeben sich aber aus dem strafrechtlichen Grundverständnis der Norm. Natürlich habe ich im Studium erstmal "auswendig gelernt", was ich da überhaupt prüfe, insbesondere was wohin gehört (OTb, STb, RWK, Schuld), wie die AT-Normen in dem Schema einzubauen sind usw. Aber dabei war stets das Gesetz vor mir und ich habe versucht, es anhand der Norm zu verstehen, sodass irgendwann kein Auswendiglernen mehr notwendig war. 

Ich denke, dass spätestens im Ref die Fähigkeit vorhanden sein sollte, mit einer Norm im Gesetz zu arbeiten, um innerhalb von kürzester Zeit zu erkennen, was du prüfen musst. Meines Erachtens kannst du in der Klausur nicht alle Tatbestandsmerkmale aus dem Kommentar herholen, weil dir dafür einfach die Zeit fehlt. Solche banalen Dinge sollten für die Klausur sitzen. Natürlich kann man nicht alles wissen und man kann mal in den Kommentar reinschauen. Das sollte aber mit Blick auf die begrenzte Zeit eher bei Streitständen der Fall sein. Vereinzelt kannst du sicher auch Definitionen nachschlagen, aber auch die sollten vermehrt sitzen.
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Lost_inPages
Senior Member
****
Beiträge: 311
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#4
10.04.2023, 10:32
(10.04.2023, 07:50)Cenaira schrieb:  Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht ganz. Das, was du im Schema des Tatbestandes prüfst, ist das, was weitestgehend im Gesetz steht. Aspekte wie die Kausalität, die objektive Zurechnung oder die Vermögensverfügung beim Betrug stehen nicht drin, ergeben sich aber aus dem strafrechtlichen Grundverständnis der Norm. Natürlich habe ich im Studium erstmal "auswendig gelernt", was ich da überhaupt prüfe, insbesondere was wohin gehört (OTb, STb, RWK, Schuld), wie die AT-Normen in dem Schema einzubauen sind usw. Aber dabei war stets das Gesetz vor mir und ich habe versucht, es anhand der Norm zu verstehen, sodass irgendwann kein Auswendiglernen mehr notwendig war. 

Ich denke, dass spätestens im Ref die Fähigkeit vorhanden sein sollte, mit einer Norm im Gesetz zu arbeiten, um innerhalb von kürzester Zeit zu erkennen, was du prüfen musst. Meines Erachtens kannst du in der Klausur nicht alle Tatbestandsmerkmale aus dem Kommentar herholen, weil dir dafür einfach die Zeit fehlt. Solche banalen Dinge sollten für die Klausur sitzen. Natürlich kann man nicht alles wissen und man kann mal in den Kommentar reinschauen. Das sollte aber mit Blick auf die begrenzte Zeit eher bei Streitständen der Fall sein. Vereinzelt kannst du sicher auch Definitionen nachschlagen, aber auch die sollten vermehrt sitzen.


Tatsächlich hast du mir die Frage beantwortet.. Danke!
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