06.04.2023, 16:10
Und für die Einstellung als Staatsanwalt werden dann zukünftig die zivilrechtlichen Noten herausgerechnet?
06.04.2023, 16:46
Gute Idee
06.04.2023, 19:24
Außer natürlich es geht um die Einstellung in der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen.
06.04.2023, 21:58
Worum geht es eigentlich in diesem Thread? Darum, dass der idiotische Schwerpunkt rausgerechnet wird, der so subjektiv ist, dass kein Mensch damit etwas anfangen kann?
Ich fände das super, denn ich war so blöd, den SP nach Interesse zu wählen, obwohl er für seine schlechten Noten bekannt war. Habe meine 7,xx Punkte im SP hart erkämpft, während in anderen Schwerpunkten keiner unter 12 Punkten nach Hause ging.
Habe somit auch nur ein befriedigend geschafft im 1. Ex, während andere durch den SP auf ein vb gehoben wurden. Gehört ihr zu den letzteren oder wovor habt ihr Angst?
Ich fände das super, denn ich war so blöd, den SP nach Interesse zu wählen, obwohl er für seine schlechten Noten bekannt war. Habe meine 7,xx Punkte im SP hart erkämpft, während in anderen Schwerpunkten keiner unter 12 Punkten nach Hause ging.
Habe somit auch nur ein befriedigend geschafft im 1. Ex, während andere durch den SP auf ein vb gehoben wurden. Gehört ihr zu den letzteren oder wovor habt ihr Angst?
07.04.2023, 01:28
07.04.2023, 08:01
(06.04.2023, 21:58)Egal schrieb: Worum geht es eigentlich in diesem Thread? Darum, dass der idiotische Schwerpunkt rausgerechnet wird, der so subjektiv ist, dass kein Mensch damit etwas anfangen kann?
Ich fände das super, denn ich war so blöd, den SP nach Interesse zu wählen, obwohl er für seine schlechten Noten bekannt war. Habe meine 7,xx Punkte im SP hart erkämpft, während in anderen Schwerpunkten keiner unter 12 Punkten nach Hause ging.
Habe somit auch nur ein befriedigend geschafft im 1. Ex, während andere durch den SP auf ein vb gehoben wurden. Gehört ihr zu den letzteren oder wovor habt ihr Angst?
Mir ging es darum, dass - Vergleichbarkeit hin oder her - der Schwerpunkt ein offizieller Teil der Prüfungsleistung ist, der hier ganz offiziell in einer Stellenanzeige ignoriert wird.
07.04.2023, 08:25
Offizieller Teil der Prüfungsleistung? Doubt it.
Die Zwischenprüfung wird ja auch ignoriert in Stellenanzeigen.
Die Zwischenprüfung wird ja auch ignoriert in Stellenanzeigen.
07.04.2023, 08:54
(07.04.2023, 08:01)Joko schrieb:(06.04.2023, 21:58)Egal schrieb: Worum geht es eigentlich in diesem Thread? Darum, dass der idiotische Schwerpunkt rausgerechnet wird, der so subjektiv ist, dass kein Mensch damit etwas anfangen kann?
Ich fände das super, denn ich war so blöd, den SP nach Interesse zu wählen, obwohl er für seine schlechten Noten bekannt war. Habe meine 7,xx Punkte im SP hart erkämpft, während in anderen Schwerpunkten keiner unter 12 Punkten nach Hause ging.
Habe somit auch nur ein befriedigend geschafft im 1. Ex, während andere durch den SP auf ein vb gehoben wurden. Gehört ihr zu den letzteren oder wovor habt ihr Angst?
Mir ging es darum, dass - Vergleichbarkeit hin oder her - der Schwerpunkt ein offizieller Teil der Prüfungsleistung ist, der hier ganz offiziell in einer Stellenanzeige ignoriert wird.
Aber das machen doch viele so. Sie schreiben es nur nicht in die Stellenanzeige.
07.04.2023, 09:20
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob eine Stelle in der Privatwirtschaft oder eine Stelle im öffentlichen Dienst vergeben wird.
07.04.2023, 09:33
(06.04.2023, 16:10)ohmann75 schrieb: Und für die Einstellung als Staatsanwalt werden dann zukünftig die zivilrechtlichen Noten herausgerechnet?This!
Und einzelne Klausurdurchgänge sind auch nur bedingt vergleichbar - schon gar nicht aus unterschiedlichen Bundesländern.
Weiß gar nicht, woher dieser Mythos mit der Vergleichbarkeit kommt..
Das Rausrechnen des SB ist auf dem jetzigen Bewerbermarkt auf jeden Fall „mutig“.