31.03.2023, 19:14
Guten Abend,
das nachfolgende Gesuch hat mich etwas verwundert:
das nachfolgende Gesuch hat mich etwas verwundert:
- Abschluss als Volljuristin / Volljurist (w/m/d) mit zwei Staatsexamina. Sie haben in beiden juristischen Staatsexamina zusammen einen Punktwert von mindestens 13 Punkten erreicht. Bei einer Zusammensetzung der ersten Prüfung aus staatlicher Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunktbereichsprüfung zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung
Wird der Schwerpunkt jetzt auch bei derartigen Arbeitgebern offiziell herausgerechnet?
31.03.2023, 19:22
Wenn sie es schreiben, wird es wohl so sein.
Rechtlich halte ich diese Praxis allerdings für äußerst fraglich. Warum die DRV diese Tür für potentielle Klagen überhaupt öffnet, verstehe ich auch nicht. Was versprechen die sich davon? Zumal man auch dort ganz sicher Probleme haben wird, überhaupt genug geeignete Kandidaten zu finden.
Rechtlich halte ich diese Praxis allerdings für äußerst fraglich. Warum die DRV diese Tür für potentielle Klagen überhaupt öffnet, verstehe ich auch nicht. Was versprechen die sich davon? Zumal man auch dort ganz sicher Probleme haben wird, überhaupt genug geeignete Kandidaten zu finden.
31.03.2023, 19:47
Es ist meines Wissens nach ganz offiziell übliche Praxis im Staatsdienst, den Schwerpunkt herauszurechnen. Die einzige Gebietskörperschaft, die in Stellenanzeigen nur von der Ersten Juristischen Prüfung, und nicht bspw. von Staatsexamina, spricht, die ich jetzt gefunden habe, ist Baden-Würtemberg. Alle anderen stellen, soweit ich das sehe, nur auf das Zweite an oder rechnen den Schwerpunkt heraus.
31.03.2023, 19:53
Mit dem Blick auf die fehlende Vergleichbarkeit der SPBe dürfte im öD sogar Einiges für ein Rausrechnen sprechen. Wobei es natürlich eine gewisse Erklärungsnot gäbe, wenn man einen SV-rechtlichen Schwerpunkt mit 12 Punkten hat, die DRV (hier: Hessen) einen aber dennoch nicht will.
03.04.2023, 08:25
Meiner Meinung nach liegt hier eine falsche Vorstellung vor.
Stellenausschreibungen sind mehr als Wunschliste zu sehen oder als Angebote auf Verhandlungsbasis. Es müssen nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn die keinen anderen bekommen, werden die sicherlich auch Ausnahmen machen. Würde mich also einfach mal bewerben.
Stellenausschreibungen sind mehr als Wunschliste zu sehen oder als Angebote auf Verhandlungsbasis. Es müssen nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn die keinen anderen bekommen, werden die sicherlich auch Ausnahmen machen. Würde mich also einfach mal bewerben.
03.04.2023, 09:50
Nein, nicht bei Behörden. Da ist es keine Wunschliste, außer es ist so formuliert.
03.04.2023, 10:01
(03.04.2023, 09:50)guga schrieb: Nein, nicht bei Behörden. Da ist es keine Wunschliste, außer es ist so formuliert.Genau dachte ich auch.
Will mich da nicht bewerben, fand es aber einfach krass, weil in sonstigen Anzeigen das klassische „überdurchschnittliche Examina“ steht oder meinetwegen „insgesamt 13 Punte“.
Das explizite Rausrechnen ist mir so bisher noch nicht untergekommen.
05.04.2023, 18:04
06.04.2023, 10:44
Dann machen sie aber den Weg frei für Konkurrentenklagen. Ist bei einem schnöden Job als Tarifangestellter vielleicht nicht so, bei guten Stellen (insb. Beförderung von Beamten) aber garantiert.
Diese Chose mit dem Schwerpunkt ist schon bizarr.
Diese Chose mit dem Schwerpunkt ist schon bizarr.
06.04.2023, 13:33
ich halte es für vertretbar. Der Schwerpunkt bringt denen nichts für die inhaltliche Arbeit bei der DRV. Die Abgrenzung ist einheitlich und vergleichbar