29.01.2019, 20:50
Das wäre doch schon eine sehr gute Antwort ;)
29.01.2019, 22:06
[quote pid='20847' dateline='1548787829']
Das wäre doch schon eine sehr gute Antwort ;)
[/quote]
Danke für die Ermutigung...! Bin gespannt wie es weitergeht, am überzeugenden Berufswunsch sollte es aber nicht scheitern... :P
Das wäre doch schon eine sehr gute Antwort ;)
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Danke für die Ermutigung...! Bin gespannt wie es weitergeht, am überzeugenden Berufswunsch sollte es aber nicht scheitern... :P
30.01.2019, 11:26
[quote pid='20844' dateline='1548776616']
[quote pid='20843' dateline='1548775929']
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
[/quote]
Stimmt, die Berufserfahrung könnte man in der Tat auch negativ werten. Allerdings würde sich ein Überzeugungstäter wohl kaum bewerben oder?
[/quote]
Mit der Argumentation müsste der Arbeitgeber ja nie nach der Motivation fragen. Man muss mE immer darauf achten, dass das nicht so rüberkommt, dass man einfach fünf Jahre das Geld einfahren wollte und jetzt sich einen schönen Lenz bei der Justiz machen will (so einen hatten wir nämlich im Assessment Center und ratet mal, wer nicht genommen wurde). Aber da hast du ja schon eine ganz gute Antwort parat :)
[quote pid='20843' dateline='1548775929']
(29.01.2019, 10:48)Der echte Norden schrieb: Hi Leute,
nach etwa fünf Jahren in der GK habe ich nun für mich beschlossen in die Justiz wechseln zu wollen. In Betracht kommen für mich SWH und HH. Neben der Berufserfahrung bringe ich zwei einstellige VB und Auslandserfahrung mit. Wie denkt ihr stehen aktuell die Chancen damit berücksichtigt zu werden?
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
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Stimmt, die Berufserfahrung könnte man in der Tat auch negativ werten. Allerdings würde sich ein Überzeugungstäter wohl kaum bewerben oder?
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Mit der Argumentation müsste der Arbeitgeber ja nie nach der Motivation fragen. Man muss mE immer darauf achten, dass das nicht so rüberkommt, dass man einfach fünf Jahre das Geld einfahren wollte und jetzt sich einen schönen Lenz bei der Justiz machen will (so einen hatten wir nämlich im Assessment Center und ratet mal, wer nicht genommen wurde). Aber da hast du ja schon eine ganz gute Antwort parat :)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
30.01.2019, 12:03
[quote pid='20860' dateline='1548840381']
[quote pid='20844' dateline='1548776616']
[quote pid='20843' dateline='1548775929']
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
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Stimmt, die Berufserfahrung könnte man in der Tat auch negativ werten. Allerdings würde sich ein Überzeugungstäter wohl kaum bewerben oder?
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Mit der Argumentation müsste der Arbeitgeber ja nie nach der Motivation fragen. Man muss mE immer darauf achten, dass das nicht so rüberkommt, dass man einfach fünf Jahre das Geld einfahren wollte und jetzt sich einen schönen Lenz bei der Justiz machen will (so einen hatten wir nämlich im Assessment Center und ratet mal, wer nicht genommen wurde). Aber da hast du ja schon eine ganz gute Antwort parat :)
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Lustigerweise hält natürlich immer jeder seinen Lebensweg für den richtigen. Ich finde es auch befremdlich, wenn jemand mit Mitte/Ende 20 schon ein genaues Lebenskonzept an einem bestimmten Ort für sich gefunden hat. Ich denke gerade in der Justiz sollten ja unterschiedliche Lebenswege vertreten sein. Abgesehen davon "fährt" glaube ich niemand in der GK mal eben 5 Jahre einfach so Geld ein, sondern arbeitet ziemlich hart dafür...mit der Einstellung in die Justiz zu gehen sich dort einen Lenz zu machen finde ich aber auch komisch (und weltfremd).
[quote pid='20844' dateline='1548776616']
[quote pid='20843' dateline='1548775929']
(29.01.2019, 10:48)Der echte Norden schrieb: Hi Leute,
nach etwa fünf Jahren in der GK habe ich nun für mich beschlossen in die Justiz wechseln zu wollen. In Betracht kommen für mich SWH und HH. Neben der Berufserfahrung bringe ich zwei einstellige VB und Auslandserfahrung mit. Wie denkt ihr stehen aktuell die Chancen damit berücksichtigt zu werden?
Ruf doch einfach da an, die geben gerne Auskunft...
Den einzigen Negativpunkt, den ich sehe, sind die fünf Jahre GK-Erfahrung. Manche Einstellungsbehörden finden das gut, wieder andere werden dich fragen, warum du fünf Jahre gewartet hast (zwei könnte man ja noch als Ausprobieren abtun, fünf klingen nach Überzeugungstäter). Da solltest du auf jeden Fall eine überzeugende Antwort parat haben.
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Stimmt, die Berufserfahrung könnte man in der Tat auch negativ werten. Allerdings würde sich ein Überzeugungstäter wohl kaum bewerben oder?
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Mit der Argumentation müsste der Arbeitgeber ja nie nach der Motivation fragen. Man muss mE immer darauf achten, dass das nicht so rüberkommt, dass man einfach fünf Jahre das Geld einfahren wollte und jetzt sich einen schönen Lenz bei der Justiz machen will (so einen hatten wir nämlich im Assessment Center und ratet mal, wer nicht genommen wurde). Aber da hast du ja schon eine ganz gute Antwort parat :)
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Lustigerweise hält natürlich immer jeder seinen Lebensweg für den richtigen. Ich finde es auch befremdlich, wenn jemand mit Mitte/Ende 20 schon ein genaues Lebenskonzept an einem bestimmten Ort für sich gefunden hat. Ich denke gerade in der Justiz sollten ja unterschiedliche Lebenswege vertreten sein. Abgesehen davon "fährt" glaube ich niemand in der GK mal eben 5 Jahre einfach so Geld ein, sondern arbeitet ziemlich hart dafür...mit der Einstellung in die Justiz zu gehen sich dort einen Lenz zu machen finde ich aber auch komisch (und weltfremd).
30.01.2019, 12:32
Ich sag ja auch nicht, dass ich das so sehe, sondern das genau solche provozierenden Fragen kommen werden. Lies dir mal ein paar Protokolle durch, dann weißt du, was ich meine.
30.01.2019, 13:08
[quote pid='20862' dateline='1548844343']
Ich sag ja auch nicht, dass ich das so sehe, sondern das genau solche provozierenden Fragen kommen werden. Lies dir mal ein paar Protokolle durch, dann weißt du, was ich meine.
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Das denke ich auch und werde mich darauf - soweit das eben überhaupt möglich ist - vorbereiten. Habe mir auch schon zahlreiche Protokolle durchgelesen (d.h. aus diesem Insider-Dossier). Dort finden sich allerdings selten die "richtigen" antworten, da das doch etwas sehr individuelles ist. Am Ende des Tages bleibt kommt es natürlich auch darauf an was das Auswahlgremium erwartet. Finde es aber schon lustig, dass man sich als Anwalt, der sich auf eine Stelle bewirbt die ihn mehr als die Hälfte seines Nettogehalts kostet und wieder in die Unsicherheit des Berufsanfängers katapultiert ernsthaft Sorgen machen muss, dass das Gegenüber seine wahre Motivation anzweifelt :)
Ich sag ja auch nicht, dass ich das so sehe, sondern das genau solche provozierenden Fragen kommen werden. Lies dir mal ein paar Protokolle durch, dann weißt du, was ich meine.
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Das denke ich auch und werde mich darauf - soweit das eben überhaupt möglich ist - vorbereiten. Habe mir auch schon zahlreiche Protokolle durchgelesen (d.h. aus diesem Insider-Dossier). Dort finden sich allerdings selten die "richtigen" antworten, da das doch etwas sehr individuelles ist. Am Ende des Tages bleibt kommt es natürlich auch darauf an was das Auswahlgremium erwartet. Finde es aber schon lustig, dass man sich als Anwalt, der sich auf eine Stelle bewirbt die ihn mehr als die Hälfte seines Nettogehalts kostet und wieder in die Unsicherheit des Berufsanfängers katapultiert ernsthaft Sorgen machen muss, dass das Gegenüber seine wahre Motivation anzweifelt :)
30.01.2019, 15:09
[quote pid='20524' dateline='1547978417']
„Ihr Lieben,
ich habe nun Bescheid bekommen, dass ich in RlPf und in Hamm im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werde. Habt ihr Erfahrungswerte, wie lange es ca. dauert, bis man zu einem Einstellungsgespräch eingeladen wird? Im Schreiben steht jeweils nur drinnen, dass man sich wieder melden werde.
LG“
Also ich hatte mich Mitte Dezember beworben. Nach ein paar Tagen wurde ich angerufen und mir wurde für Anfang/ Mitte Januar ein Termin zu einem Vorstellungsgespräch gegeben. Hierbei hatte ich drei Gesprächspartner, es wurden viele Fragen zu meiner Person, meinen Stärken/Schwächen und meinen Vorstellungen des Richterberufes gestellt. Vor kurzem wurde mir dann mitgeteilt, dass das Gespräch gut verlaufen ist und man derzeit nach möglichen Einsatzorten sucht. Ich hoffe, dass Dir das etwas hilft! Viel Erfolg :)
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„Ihr Lieben,
ich habe nun Bescheid bekommen, dass ich in RlPf und in Hamm im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werde. Habt ihr Erfahrungswerte, wie lange es ca. dauert, bis man zu einem Einstellungsgespräch eingeladen wird? Im Schreiben steht jeweils nur drinnen, dass man sich wieder melden werde.
LG“
Also ich hatte mich Mitte Dezember beworben. Nach ein paar Tagen wurde ich angerufen und mir wurde für Anfang/ Mitte Januar ein Termin zu einem Vorstellungsgespräch gegeben. Hierbei hatte ich drei Gesprächspartner, es wurden viele Fragen zu meiner Person, meinen Stärken/Schwächen und meinen Vorstellungen des Richterberufes gestellt. Vor kurzem wurde mir dann mitgeteilt, dass das Gespräch gut verlaufen ist und man derzeit nach möglichen Einsatzorten sucht. Ich hoffe, dass Dir das etwas hilft! Viel Erfolg :)
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01.02.2019, 08:51
(23.01.2019, 12:24)Nds schrieb: Hallo, hat jemand von euch Erfahrungen, wie lang man in Niedersachsen nach Bewerbung auf eine Rückmeldung warten muss?
Ich hatte mich Ende September 2018 in BS und Celle beworben. Telefonische Rückmeldung aus Celle hatte ich ca. 1,5 Wochen später, aus BS ungefähr 2-2,5 Wochen später schriftlich. Einstellungsinterview in Celle hatte ich gut 3,5 Wochen nach meiner Bewerbung.
04.02.2019, 21:01
Hallo, ich bewerbe mich gerade.
Im Bewerrbungsbogen wird im Rahmen der Angaben zu den juristischen Staatsprüfungen eine Platznummer verlangt. Ich bin gerade etwas überfragt. Welcher Platznummer ist damit gemeint? Ich glaube, dass ich gerade auf den Schlauch stehe.
Im Bewerrbungsbogen wird im Rahmen der Angaben zu den juristischen Staatsprüfungen eine Platznummer verlangt. Ich bin gerade etwas überfragt. Welcher Platznummer ist damit gemeint? Ich glaube, dass ich gerade auf den Schlauch stehe.
04.02.2019, 21:40
(04.02.2019, 21:01)GastH schrieb: Hallo, ich bewerbe mich gerade.Die Nummer des Tischs, an dem du dein Examen geschrieben hast und mit der du deine Klausuren gekennzeichnet hast.
Im Bewerrbungsbogen wird im Rahmen der Angaben zu den juristischen Staatsprüfungen eine Platznummer verlangt. Ich bin gerade etwas überfragt. Welcher Platznummer ist damit gemeint? Ich glaube, dass ich gerade auf den Schlauch stehe.