27.02.2023, 19:10
(27.02.2023, 16:31)gw23 schrieb:(27.02.2023, 14:40)Freidenkender schrieb:(27.02.2023, 12:32)gw23 schrieb:(18.02.2023, 04:56)Gast111 schrieb:(18.02.2023, 02:09)gw23 schrieb: Darf ich etwas genauer fragen, wie sich das zusammengerechnet hat?
Der erste Anwalt wollte 700 Euro pro angegriffe Klausur haben. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen, in der Hoffnung auf einen Punkt. Folglich 8 Klausuren mal 700 € gleich 5600 plus MwSt. Der Zweite Anwalt wollte einen Studenlohn in Höhe von 250 pro Stunde. Er hat 4 Klausuren angegriffen. Bei ihm kam ich auf fast 4200 Euro. Ich habe extra zwei verschiedene Rechtsanwälte aufgesucht, weil ich mir dachte, dass das Vorgehen von beiden unterschiedlich ist. Zudem muss man wissen, dass falls der Widerspruch verworfen wird, man auch die Kosten des Verfahrens trägt. Diese beträgt 50 Euro pro angefochtene Klausur. Folglich musste ich, an die Landeskasse im ersten Widerspruchsverfahren 400 Euro und im zweiten Verfahren 200 Euro zahlen.
Ich kann doch Widerspruch einlegen, ohne gleich anzugeben, welche Klausuren ich anfechten will?
Wenn ich den Widerspruch ohne eine Begründung (§ 27a JAG NRW) nachzureichen zurücknehme, welche Kosten entstehen dann?
Anwaltskosten? Kosten für das Widerspruchsverfahren?
Fristwahrend kann man vieles machen, aber ist immer halt die Frage was dann passieren soll....
Kosten für das Widerspruchsverfahren
Ist i.Ü. Vorschuss zu leisten?
Ich kann nur sagen wie es bei mir war.
Mein Anwalt hat erstmal fristgerecht Widerspruch erhoben. Die Begründungen zu den Klausuren hat er erst im Nachhinein eingereicht. Ich musste erstmal ein Vorschuss zahlen. Sollte das Widerspruchsverfahren erfolglos bleiben, muss man für jede angefochtene Klausur 50 Euro zahlen. Und es wird eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen in Höhe von 25 Euro erhoben.
27.02.2023, 21:35
(27.02.2023, 19:10)Gast111 schrieb:(27.02.2023, 16:31)gw23 schrieb:(27.02.2023, 14:40)Freidenkender schrieb:(27.02.2023, 12:32)gw23 schrieb:(18.02.2023, 04:56)Gast111 schrieb: Der erste Anwalt wollte 700 Euro pro angegriffe Klausur haben. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen, in der Hoffnung auf einen Punkt. Folglich 8 Klausuren mal 700 € gleich 5600 plus MwSt. Der Zweite Anwalt wollte einen Studenlohn in Höhe von 250 pro Stunde. Er hat 4 Klausuren angegriffen. Bei ihm kam ich auf fast 4200 Euro. Ich habe extra zwei verschiedene Rechtsanwälte aufgesucht, weil ich mir dachte, dass das Vorgehen von beiden unterschiedlich ist. Zudem muss man wissen, dass falls der Widerspruch verworfen wird, man auch die Kosten des Verfahrens trägt. Diese beträgt 50 Euro pro angefochtene Klausur. Folglich musste ich, an die Landeskasse im ersten Widerspruchsverfahren 400 Euro und im zweiten Verfahren 200 Euro zahlen.
Ich kann doch Widerspruch einlegen, ohne gleich anzugeben, welche Klausuren ich anfechten will?
Wenn ich den Widerspruch ohne eine Begründung (§ 27a JAG NRW) nachzureichen zurücknehme, welche Kosten entstehen dann?
Anwaltskosten? Kosten für das Widerspruchsverfahren?
Fristwahrend kann man vieles machen, aber ist immer halt die Frage was dann passieren soll....
Kosten für das Widerspruchsverfahren
Ist i.Ü. Vorschuss zu leisten?
Ich kann nur sagen wie es bei mir war.
Mein Anwalt hat erstmal fristgerecht Widerspruch erhoben. Die Begründungen zu den Klausuren hat er erst im Nachhinein eingereicht. Ich musste erstmal ein Vorschuss zahlen. Sollte das Widerspruchsverfahren erfolglos bleiben, muss man für jede angefochtene Klausur 50 Euro zahlen. Und es wird eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen in Höhe von 25 Euro erhoben.
Also ein Widerspruch an sich bezieht sich erstmal nicht auf konkrete Klausuren? Welche Klausuren genau angefochten werden konkretisiert sich erst bei der Begründung?
28.02.2023, 01:20
(27.02.2023, 21:35)gw23 schrieb:(27.02.2023, 19:10)Gast111 schrieb:(27.02.2023, 16:31)gw23 schrieb:(27.02.2023, 14:40)Freidenkender schrieb:(27.02.2023, 12:32)gw23 schrieb: Ich kann doch Widerspruch einlegen, ohne gleich anzugeben, welche Klausuren ich anfechten will?
Wenn ich den Widerspruch ohne eine Begründung (§ 27a JAG NRW) nachzureichen zurücknehme, welche Kosten entstehen dann?
Anwaltskosten? Kosten für das Widerspruchsverfahren?
Fristwahrend kann man vieles machen, aber ist immer halt die Frage was dann passieren soll....
Kosten für das Widerspruchsverfahren
Ist i.Ü. Vorschuss zu leisten?
Ich kann nur sagen wie es bei mir war.
Mein Anwalt hat erstmal fristgerecht Widerspruch erhoben. Die Begründungen zu den Klausuren hat er erst im Nachhinein eingereicht. Ich musste erstmal ein Vorschuss zahlen. Sollte das Widerspruchsverfahren erfolglos bleiben, muss man für jede angefochtene Klausur 50 Euro zahlen. Und es wird eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen in Höhe von 25 Euro erhoben.
Also ein Widerspruch an sich bezieht sich erstmal nicht auf konkrete Klausuren? Welche Klausuren genau angefochten werden konkretisiert sich erst bei der Begründung?
Der Verwaltungsakt ist nicht das Gutachten des Prüfers, sondern das erteilte Zeugnis - das wird angefochten, und aus der Widerspruchsbegründung ergibt sich dann, welche Rechtsverletzung gerügt wird - alles, nur das Mündliche, einzelne Klausur, einzelnes Gutachten...
28.02.2023, 16:29
Das tut mir total leid für dich. Wenn es 2 x an nur einem Punkt scheiterte, liegt es nicht an dir- du hattest einfach Pech gehabt.
Hinzu kommt, dass das 2. Examen immer schwieriger wird. Aus meinem Ref hatten Leute die immer im VB Bereich waren plötzlich ein knappes ausreichend. Ich frag mich echt was das soll...
Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass du mit deiner Klage Erfolg hast...
Hinzu kommt, dass das 2. Examen immer schwieriger wird. Aus meinem Ref hatten Leute die immer im VB Bereich waren plötzlich ein knappes ausreichend. Ich frag mich echt was das soll...
Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass du mit deiner Klage Erfolg hast...
28.02.2023, 17:15
(28.02.2023, 16:29)Nic schrieb: Das tut mir total leid für dich. Wenn es 2 x an nur einem Punkt scheiterte, liegt es nicht an dir- du hattest einfach Pech gehabt.
Hinzu kommt, dass das 2. Examen immer schwieriger wird. Aus meinem Ref hatten Leute die immer im VB Bereich waren plötzlich ein knappes ausreichend. Ich frag mich echt was das soll...
Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass du mit deiner Klage Erfolg hast...
Vielen Dank für die aufbauenden Worte!
28.02.2023, 17:24
(28.02.2023, 17:15)Gast111 schrieb:(28.02.2023, 16:29)Nic schrieb: Das tut mir total leid für dich. Wenn es 2 x an nur einem Punkt scheiterte, liegt es nicht an dir- du hattest einfach Pech gehabt.
Hinzu kommt, dass das 2. Examen immer schwieriger wird. Aus meinem Ref hatten Leute die immer im VB Bereich waren plötzlich ein knappes ausreichend. Ich frag mich echt was das soll...
Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass du mit deiner Klage Erfolg hast...
Vielen Dank für die aufbauenden Worte!
Zudem muss ich noch sagen, dass ich im zweiten Durchgang auch das Pech gehabt hatte, das mein Vater ausgerechnet, wo ich in der Klausurphase war, die Nachricht bekam, dass er Lungenkrebs hat. Ich bin trotzdem in den Klausuren gegangen und hab versucht gehabt dass psychisch auszublenden um mich voll auf die Klausuren zu konzentrieren, was ziemlich schwierig war. Zwei Monate später ist mein Vater verstorben....und ich habe trotzdem die Prüfung nicht bestanden wegen 1 Punkt.. und bei dritten Durchgang auch nur wegen 1 Punkt. Soviel Pech kann man nicht haben..
28.02.2023, 18:13
Deine Situation ist sicher sehr schwer und ich denke kaum jemand kann sich in dich hineinversetzen. Daher wünsche ich dir alles gute und vielleicht klappt es ja noch.
Wir hier schon beschrieben gibt es aber auch weitere Jobs in Verwaltung und Unternehmen in denen man mit einem Examen auch unterkommen kann. Verliere das bitte nicht aus den Augen. ich bin selber HRler in einem Unternehmen und ich persönlich nehme lieber einen Juristen mit einem Staatsexamen als einen Wirtschaftsjuristen. Vielleicht ist das meine Arroganz als Volljurist, aber meine Erfahrung ist einfach, dass Juristen mit klassischer Ausbildung sich viel besser komplexen juristische Sachverhalte erarbeiten können.
Daher Kopf hoch
Wir hier schon beschrieben gibt es aber auch weitere Jobs in Verwaltung und Unternehmen in denen man mit einem Examen auch unterkommen kann. Verliere das bitte nicht aus den Augen. ich bin selber HRler in einem Unternehmen und ich persönlich nehme lieber einen Juristen mit einem Staatsexamen als einen Wirtschaftsjuristen. Vielleicht ist das meine Arroganz als Volljurist, aber meine Erfahrung ist einfach, dass Juristen mit klassischer Ausbildung sich viel besser komplexen juristische Sachverhalte erarbeiten können.
Daher Kopf hoch
28.02.2023, 21:28
(28.02.2023, 17:24)Gast111 schrieb: Zudem muss ich noch sagen, dass ich im zweiten Durchgang auch das Pech gehabt hatte, das mein Vater ausgerechnet, wo ich in der Klausurphase war, die Nachricht bekam, dass er Lungenkrebs hat. Ich bin trotzdem in den Klausuren gegangen und hab versucht gehabt dass psychisch auszublenden um mich voll auf die Klausuren zu konzentrieren, was ziemlich schwierig war. Zwei Monate später ist mein Vater verstorben....und ich habe trotzdem die Prüfung nicht bestanden wegen 1 Punkt.. und bei dritten Durchgang auch nur wegen 1 Punkt. Soviel Pech kann man nicht haben..
Lieber Gast auch von mir mein aufrichtiges Beileid.
28.02.2023, 22:14
Tut mir leid, dass mit deinem Papa....,
hat die Klausurphase bestimmt auch nicht einfacher gemacht.
Ich würde mich genauso ärgern, ein Punkt ist nichts, hätte dieser eierlose (Erst-)Korrektor wenigstens zu seinen 4 Punkten gestanden...
ABER, es wird auch iwan besser werden, so oder so.
hat die Klausurphase bestimmt auch nicht einfacher gemacht.
Ich würde mich genauso ärgern, ein Punkt ist nichts, hätte dieser eierlose (Erst-)Korrektor wenigstens zu seinen 4 Punkten gestanden...
ABER, es wird auch iwan besser werden, so oder so.
01.03.2023, 18:17
Liebe alle,
die obige Diskussion ist wieder Mal schockierend, leider nicht überraschend, und zeigt genau was falsch ist mit diesem System: die Menschen, die es hervorbringt. Einmal mehr manifestiert sich, dass auf diesem langen Ausbildungsweg offenbar ein gutes Stück an Empathie und das, was die Restgesellschaft als sozialadäquates Verhalten bewerten würde, verloren geht.
Offensichtlich ist Gast111 bei 3x durchgefallen kein begnadeter Klausurenschreiber und natürlich hat das nicht allein etwas mit Glück oder Pech zu tun. Das ist sicherlich allen klar, nicht zuletzt bestimmt ihm selbst. Vielleicht lag es an Konzentrationsschwierigkeiten, vielleicht schlechte/ ungezielte Vorbereitung, vielleicht zu wenig Klausuren geschrieben, die familiären Umstände spielen sicherlich auch eine Rolle, alle 48 Korrektor*innen hatten schlechten Tag usw. Das können wir hier erstens weder nachvollziehen (die berühmt-berüchtigte "Sachverhaltsquetsche" leider häufiger oben gelesen!) noch ändern, insofern ist die Diskussion müßig. Zweitens kommt es darauf doch in diesem Rahmen überhaupt nicht an.
Wenn es jemand durch 1. Examen + Ref geschafft hat, dann hat die Person - unabhängig von Noten - schon mal bewiesen, dass sie juristisch etwas drauf hat. Und dann lohnt es sich selbstverständlich alles auszuschöpfen, was noch möglich ist (sofern es die mentale Gesundheit zulässt, das scheint hier aber der Fall zu sein). Ich brauche die Storys oben jetzt nicht wiederholen, wir kennen sie alle a la Korrektorin fällt nach Widerspruch + Blick in ihre Notizen auf, dass sie eigentlich 6 statt 3 Punkte geben wollte - "oh wie konnte mir das nur passieren?!" (Fall in meinem Umfeld so passiert) etc. Man hat ja leider schon viel erlebt in 10 Jahren Jura-Bubble.
Insofern @Gast111: Go for it und viel Erfolg. Gleichzeitig schließe ich mich den Personen an, die vorgeschlagen haben, dass du dich schon einmal nach etwas anderem umschaust. Du bist ja schon fertig universitär ausgebildet + ein Staatsexamen, da kannst du viel mit machen. Und es wartet sich angenehmer, wenn man abgelenkt ist und an anderer Stelle im Berufsleben schon einmal Wertschätzung erfährt. Da rückt sich auch vieles in Perspektive. :)
Und @ "die ganz besonders Kritischen": Ich sehe euren Punkt, aber there is a time + place. Und einer fremden Person, deren Fähigkeiten und Kenntnisse man gar nicht einschätzen kann und die offensichtlich verzweifelt ist, im Ref-Forum vorzurechnen, warum das alles sicher schon richtig war mit dem Durchfallen, ist das ganz sicher nicht. Ich hoffe für euch, dass eure Examen besser laufen als die Performance, die ihr hier abgegeben habt.
die obige Diskussion ist wieder Mal schockierend, leider nicht überraschend, und zeigt genau was falsch ist mit diesem System: die Menschen, die es hervorbringt. Einmal mehr manifestiert sich, dass auf diesem langen Ausbildungsweg offenbar ein gutes Stück an Empathie und das, was die Restgesellschaft als sozialadäquates Verhalten bewerten würde, verloren geht.
Offensichtlich ist Gast111 bei 3x durchgefallen kein begnadeter Klausurenschreiber und natürlich hat das nicht allein etwas mit Glück oder Pech zu tun. Das ist sicherlich allen klar, nicht zuletzt bestimmt ihm selbst. Vielleicht lag es an Konzentrationsschwierigkeiten, vielleicht schlechte/ ungezielte Vorbereitung, vielleicht zu wenig Klausuren geschrieben, die familiären Umstände spielen sicherlich auch eine Rolle, alle 48 Korrektor*innen hatten schlechten Tag usw. Das können wir hier erstens weder nachvollziehen (die berühmt-berüchtigte "Sachverhaltsquetsche" leider häufiger oben gelesen!) noch ändern, insofern ist die Diskussion müßig. Zweitens kommt es darauf doch in diesem Rahmen überhaupt nicht an.
Wenn es jemand durch 1. Examen + Ref geschafft hat, dann hat die Person - unabhängig von Noten - schon mal bewiesen, dass sie juristisch etwas drauf hat. Und dann lohnt es sich selbstverständlich alles auszuschöpfen, was noch möglich ist (sofern es die mentale Gesundheit zulässt, das scheint hier aber der Fall zu sein). Ich brauche die Storys oben jetzt nicht wiederholen, wir kennen sie alle a la Korrektorin fällt nach Widerspruch + Blick in ihre Notizen auf, dass sie eigentlich 6 statt 3 Punkte geben wollte - "oh wie konnte mir das nur passieren?!" (Fall in meinem Umfeld so passiert) etc. Man hat ja leider schon viel erlebt in 10 Jahren Jura-Bubble.
Insofern @Gast111: Go for it und viel Erfolg. Gleichzeitig schließe ich mich den Personen an, die vorgeschlagen haben, dass du dich schon einmal nach etwas anderem umschaust. Du bist ja schon fertig universitär ausgebildet + ein Staatsexamen, da kannst du viel mit machen. Und es wartet sich angenehmer, wenn man abgelenkt ist und an anderer Stelle im Berufsleben schon einmal Wertschätzung erfährt. Da rückt sich auch vieles in Perspektive. :)
Und @ "die ganz besonders Kritischen": Ich sehe euren Punkt, aber there is a time + place. Und einer fremden Person, deren Fähigkeiten und Kenntnisse man gar nicht einschätzen kann und die offensichtlich verzweifelt ist, im Ref-Forum vorzurechnen, warum das alles sicher schon richtig war mit dem Durchfallen, ist das ganz sicher nicht. Ich hoffe für euch, dass eure Examen besser laufen als die Performance, die ihr hier abgegeben habt.