22.02.2023, 12:18
Was genau versteht man unter einer „Anwaltsdissertation“?
Ich habe bisher nur rauslesen können, dass es sich wohl um Promotionsvorhaben handelt, die ausschließlich wegen des Titels ohne jedwede wissenschaftliche Ambition durchgeführt werden.
Welcher Prof. lässt sich auf sowas ein?
Schadet es nicht seinem/ihren Renomé?
Ich habe bisher nur rauslesen können, dass es sich wohl um Promotionsvorhaben handelt, die ausschließlich wegen des Titels ohne jedwede wissenschaftliche Ambition durchgeführt werden.
Welcher Prof. lässt sich auf sowas ein?
Schadet es nicht seinem/ihren Renomé?
22.02.2023, 17:27
Klassische Schmalspurdiss. In der Regel verrät man es nicht vorab, wenn so etwas geplant ist. Bei manchen Professoren ist es aber bekannt, dass sie sich stillschweigend auf sowas einlassen.
24.02.2023, 18:11
(22.02.2023, 12:18)Gästin19999 schrieb: Was genau versteht man unter einer „Anwaltsdissertation“?
Ich habe bisher nur rauslesen können, dass es sich wohl um Promotionsvorhaben handelt, die ausschließlich wegen des Titels ohne jedwede wissenschaftliche Ambition durchgeführt werden.
Welcher Prof. lässt sich auf sowas ein?
Schadet es nicht seinem/ihren Renomé?
Die meisten juristischen Dissertationen werden ohne wissenschaftliche Ambitionen durchgeführt. Ich vermute, dass die allerwenigsten eine Diss schreiben, um danach in der Wissenschaft zu bleiben. Warum sollte das ein Problem sein?
Und warum sollte es dem Ansehen eines Profs schaden, wenn er eine sehr kurze Diss betreut?
24.02.2023, 22:36