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Übernommen werden nach Wahlstation
Law123
Member
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Beiträge: 163
Themen: 15
Registriert seit: Nov 2021
#1
17.02.2023, 15:06
Hey ihr Lieben,
Ich mache gerade meine Wahlstation in einer Kanzlei in der ich gerne bleiben würde. 
Die Übernahmechancen stehen laut azur etc. bei mittel.
Hat jmd Erfahrungen wie man sich bestenfalls verhalten sollte um übernommen zu werden?
Und wie würde das ablaufen? Mich hat niemand diesbezüglich angesprochen. Bin seit Januar hier.
Freue mich v.a über den Austausch mit Referendaren, die im Anschluss übernommen worden.
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ALTER MANN
Member
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Beiträge: 171
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#2
17.02.2023, 16:13
Was Azur schreibt ist ziemlich egal. Es kommt halt darauf an, ob an Deinem Standort gerade in Deiner Praxisgruppe jemand benötigt wird oder nicht und ob man mit Dir zufrieden ist.

Meines Erachtens kannst Du es ruhig proaktiv von Dir aus ansprechen, wenn Du Dir vorstellen kannst, dort zu bleiben. In der heutigen Zeit ist die Kanzlei in der Regel froh über jeden qualifizierten Bewerber.

Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.
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Law.NRW
Member
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Beiträge: 118
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2021
#3
17.02.2023, 19:47
Ein Vertrag mit dieser Bedingung macht mE wenig Sinn. Mit (2) VB bekommst du sowieso jeden Job.
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Slippin‘ Jimmy
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2022
#4
18.02.2023, 08:37
8 Punkte im zweiten Examen ist das neue VB, wenn ich mir so die Notenklauseln in den Vertragsangeboten ansehe, die ich bekommen habe.
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ALTER MANN
Member
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Beiträge: 171
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Registriert seit: Nov 2022
#5
20.02.2023, 10:56
(17.02.2023, 19:47)Law.NRW schrieb:  Ein Vertrag mit dieser Bedingung macht mE wenig Sinn. Mit (2) VB bekommst du sowieso jeden Job.

Na ja, ich wollte aber nicht irgendeinen Job in irgendeiner GK die ich nicht kenne sondern diesen dort. Der Partner war super nett, das Rechtsgebiet interessant und die Arbeitsbelastung für GK-Verhältnisse äußerst human  Wink
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ZW333
Unregistered
 
#6
20.02.2023, 18:27
(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb:  Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.

Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
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Patenter Gast
Posting Freak
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Beiträge: 775
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#7
20.02.2023, 18:34
(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:  
(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb:  Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.

Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

So war das früher, als es noch relativ strikte Notengrenzen in GKs gab. Da war eine 9,5 auch noch keine Garantie, dass du bei deiner Wunsch-GK untergekommen ist. Insofern waren solche Verträge auch damals nicht unattraktiv.
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Freidenkender
Posting Freak
*****
Beiträge: 818
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#8
20.02.2023, 19:24
(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:  
(17.02.2023, 16:13)ALTER MA NN schrieb:  Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.

Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

ist doch jedem AG unbenommen seine Anforderungen zu definieren. Wenn es einem nicht passt, dann musst du da ja nicht arbeiten. Zwingt dich ja keiner
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2023, 19:26 von Freidenkender.)
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JuraisLife
Member
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Beiträge: 110
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2022
#9
20.02.2023, 20:04
(20.02.2023, 19:24)Freidenkender schrieb:  
(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:  
(17.02.2023, 16:13)ALTER MA NN schrieb:  Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.

Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

ist doch jedem AG unbenommen seine Anforderungen zu definieren. Wenn es einem nicht passt, dann musst du da ja nicht arbeiten. Zwingt dich ja keiner
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

Das mag unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht einleuchten, unter Gleichbehandlungsaspekten allerdings schon.
Ich finde es nur fair, wenn an alle Bewerber:innen formal dieselben Anforderungen gestellt werden und keine® wegen seines Geschlechts etc. bevorzugt wird.
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ZW333
Unregistered
 
#10
21.02.2023, 08:58
(20.02.2023, 18:34)Patenter Gast schrieb:  
(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:  
(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb:  Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.

Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

So war das früher, als es noch relativ strikte Notengrenzen in GKs gab. Da war eine 9,5 auch noch keine Garantie, dass du bei deiner Wunsch-GK untergekommen ist. Insofern waren solche Verträge auch damals nicht unattraktiv.
Wahnsinn. Aber das erklärt sehr vieles. 

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das tatsächlich unsinnig, denn da kommt es auf die Qualität der Arbeit an und einen MA zu rekrutieren, der sich bereits bewährt hat, ist optimal für den AG. Nur, weil jemand die Noten formal erfüllt, heißt das nicht, dass er sonst gut geeignet ist. Aber vielleicht verstehe ich zu wenig von GK, in der Wirtschaft ist dieser Notenfetischismus nicht so ausgeprägt, da kommt es auf andere Dinge als doppelstellig an. Was natürlich nicht heißt, dass man mit 4 P bei Siemens landet.
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