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Richteramt möglich bei stark divergierenden Noten_
Reezy
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#1
14.02.2023, 08:14
Servus,

Ich warte gerade auf meine Ergebnisse vom Zweiten und frage mich folgendes, vielleicht war schonmal jemand in einer ähnlichen Situation und hat da Erfahrungen:

Ich kam im Ersten trotz 11, 10 und 8 in den Zivilrechtsklausuren dank dem Rest und der Mündlichen auf stolze 5,95 Punkte. Notenmäßig weit entfernt von der Richterschaft. 

Da ich denke dass das zweite Examen ähnlich gelaufen ist wie das Erste (Steuerrecht war ganz ok) denke ich dass es bei mir auf zwischen 5 und 7 Punkten rausläuft, je nachdem wie die Bewertung im Einzelnen dann ausschaut. 8 kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen. Zivilrecht war gut, es wäre aber ein Wunder wenn da im Schnitt mehr als 10 Punkte rauskommen, bei den anderen Prüfungen rechne ich mit einem Schnitt von 4-5, was dann für die 8 Punkte eben lange nicht reicht. Und das ist schon die Best Case Rechnung.

Auf der anderen Seite habe ich doch im Zivilrecht eigentlich die erfoderliche Punktzahl, die es braucht um das Zivilrichteramt zu bekleiden. Meint ihr da bestehen Chancen trotz Nichterreichen der erforderlichen Punktzahl? Ich hab auf jedenfall noch nirgendwo gehört, dass einer mit zwei mal ausreichend (wenn es denn so kommt) oder ner ausreichend/befriedigend Kombi irgendwo beim Staat genommen wurde.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2023, 08:22 von Reezy.)
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
FrischlingNRW
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Beiträge: 9
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Registriert seit: Feb 2023
#2
14.02.2023, 08:36
Also zumindest in NRW wird man nicht singulär fürs Zivilrecht eingestellt. Als Proberichter kann man ebenso im Strafrecht eingesetzt werden. In vielen anderen Bundesländern ist ja sogar vorgesehen dass man auch mal bei der StA tätig sein muss. Es würde mich daher sehr verwundern wenn allein die Zivilrechtsnoten ein tragfähiges Argument wären. Bei mir sticht Zivilrecht auch positiv heraus. ZR lag schriftlich sowohl im 1. als auch im 2. Examen bei grob 9,5; alles andere eher bei 5. Das allein dürfte aber niemanden kümmern. Die von der Justiz geforderte Untergrenze muss man schon erfüllen.
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Reezy
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#3
14.02.2023, 09:03
Danke für die schnelle Antwort. 

Klar, die staatliche Untergrenze muss man in der Regel erfüllen. Oftmals dient die wie ich gehört habe aber auch nur als Richtschnur. Beispielsweise wurde uns im Ref gesagt, ab 7,5 sollen wir uns bewerben. Die Richterin beim unserem Arbeitsrechtslehrgang meinte sie hatte 6,5. Das waren aber auch andere Zeiten, bzw. ich weiß nicht wie sie das geschafft hat.

Deswegen hatte ich die Hoffnung hier jemanden mit ähnlichem Schicksal zu treffen der den Bewerbungsprozess schon mal mitgemacht hat.
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iuris
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Beiträge: 24
Themen: 4
Registriert seit: May 2019
#4
14.02.2023, 09:28
Natürlich sind die Notengrenzen nicht in Stein gemeißelt. Aber mit einem Gesamtschnitt unter 7,5 Punkten dürftest du keine Chance haben. Würde auch wenig Sinn machen, allein wegen Zivilrecht trotzdem einzustellen, da - wie mein Vorschreiber schon schrieb - man eben nicht nur für Zivilrecht eingestellt werden kann. Du musst das Gebiet bearbeiten, in dem Bedarf ist. Das wechselt in der Zeit als Proberichter auch meist zumindest einmal...
Ich fürchte, du musst dich davon verabschieden, in die Justiz zu gehen, wenn deine Notenprognose stimmt. 
Wer wann mit vielleicht 6,5 Punkten aus welchem Grund auch immer eingestellt wurde, hilft dir da auch nicht weiter, da es jedenfalls derzeit definitiv in keinem Bundesland reichen wird.
Verwaltung wär vielleicht eine Alternative. Und das wär vielleicht auch ein denkbarer Weg in die Justiz, falls das aktuell noch gemacht wird. Abordnung aus der Verwaltung als Richter auf Zeit. Da kenn ich jemanden, der so überzeugt hat, dass er bleiben durfte. Kenn allerdings seine Notenschnitt nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2023, 09:30 von iuris. Bearbeitungsgrund: Einen Teil vergessen )
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Reezy
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Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#5
14.02.2023, 09:35
Danke für die ehrliche Einschätzung. Gut, wenn man in der Anfangszeit zwischen Straf-  und Zivilrecht pendelt oder es Voraussetzung ist, dass man in beidem einsatzfähig ist, dann sieht es wohl schlecht aus.

Und Verwaltung ist ja genau der Grund warum ich hier in dem Schlamassel stecke.  Wütend
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iuris
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Registriert seit: May 2019
#6
14.02.2023, 09:46
Du meinst wegen den Noten im Ö-Recht? Ich glaube auch hier nicht, dass man da auf die Noten in den einzelnen Rechtsgebieten schaut. Du müsstest halt irgendwie durch das Assessment-Center kommen. Richter auf Zeit und anschließende Übernahme ist eben das einzige, das mir einfällt, um die Notengrenze zu umgehen  Cheese Weiß aber ehrlich gesagt auch nicht, ob das aktuell noch praktiziert wird und würde wohl zunächst auch mal nur ans Verwaltungsgericht führen...
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Reezy
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#7
14.02.2023, 09:58
Ja genau, das war echt grausam Nervous  Ich schau mir das mal genauer an, hab auf die Schnelle aber nur etwas zum Wechsel innerhalb eines Gerichtszweigs gefunden. Vielen Dank!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2023, 09:59 von Reezy.)
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Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 642
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#8
14.02.2023, 10:53
(14.02.2023, 09:58)Reezy schrieb:  Ja genau, das war echt grausam Nervous  Ich schau mir das mal genauer an, hab auf die Schnelle aber nur etwas zum Wechsel innerhalb eines Gerichtszweigs gefunden. Vielen Dank!

Wenn du grundsätzlich die Fähigkeiten für gute Noten hast, solltest du auch nochmal hart an deinen öff. Rechtsfähigkeiten arbeiten, um dort bessere Noten zu erzielen. Strafrecht ist ja nochmal was ganz anderes aber ein verwalt. Urteil unterscheidet sich nun nicht so stark von einem ZR Urteil im Aufbau. 

Wie die Kollegen sehe ich auch nur sehr geringe bis keine Chancen eine Stelle als Richter alleine mit Verweis auf deine ZR-Noten zu erhalten. Am Ende bleibt dort doch das Idealbild vom Volljuristen und solange deine übrigen Noten anscheinend sehr schlecht sind, wäre es ein klassisches Cherry Picking (ansonsten kommt der nächste mit 5,0 und will StA werden, weil er doch in den beiden StrafR Klausuren 10 Punkte hatte aber sonst überall nur 4 Punkte, usw.).
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guga
Unregistered
 
#9
14.02.2023, 11:19
Was für eine Frage  Fragezeichen

"Ich hatte 15P in der Strafrechtsklausur im 1. Examen, aber gesamt nur 4P. Kann ich nun Strafrichter werden?!" Obviously not.
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Reezy
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#10
14.02.2023, 11:25
(14.02.2023, 10:53)Patenter Gast schrieb:  
(14.02.2023, 09:58)Reezy schrieb:  Ja genau, das war echt grausam Nervous  Ich schau mir das mal genauer an, hab auf die Schnelle aber nur etwas zum Wechsel innerhalb eines Gerichtszweigs gefunden. Vielen Dank!

Wenn du grundsätzlich die Fähigkeiten für gute Noten hast, solltest du auch nochmal hart an deinen öff. Rechtsfähigkeiten arbeiten, um dort bessere Noten zu erzielen. Strafrecht ist ja nochmal was ganz anderes aber ein verwalt. Urteil unterscheidet sich nun nicht so stark von einem ZR Urteil im Aufbau. 

Wie die Kollegen sehe ich auch nur sehr geringe bis keine Chancen eine Stelle als Richter alleine mit Verweis auf deine ZR-Noten zu erhalten. Am Ende bleibt dort doch das Idealbild vom Volljuristen und solange deine übrigen Noten anscheinend sehr schlecht sind, wäre es ein klassisches Cherry Picking (ansonsten kommt der nächste mit 5,0 und will StA werden, weil er doch in den beiden StrafR Klausuren 10 Punkte hatte aber sonst überall nur 4 Punkte, usw.).

Dann bleibt mir wohl oder über letztendlich doch nichts anderes übrig, als nochmal ein Jahr ranzuziehen. Danke für die ausführliche Antwort.
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