08.02.2023, 11:52
Soweit ich mich erinnere, gab es in unserem SV nur zwei Kinder, „Emilia“ und „Benjamin“. „Jonathan“ (Ex-Ehemann) sollte ausgeschlossen werden.
08.02.2023, 12:17
08.02.2023, 12:27
Wie habt ihr das mit dem Hund gelöst als Ersatz/Nacherben?
09.02.2023, 15:01
GPA!
Leute habe folgendes Problem: sollte ausschließlich der 17. Abschnitt geprüft werden beim Handlungsabschnitt Frontalzusammenstoß - Verkehrsunfall - oder war der 17. Abschnitt ausgeschlossen?
Ansonsten Themen: 2 komplexe, beweisverwertung Belehrung bzgl Verteidiger und 52; schwangerschaftsabbruch und Verkehrsunfall (223 ff stgb)
Leute habe folgendes Problem: sollte ausschließlich der 17. Abschnitt geprüft werden beim Handlungsabschnitt Frontalzusammenstoß - Verkehrsunfall - oder war der 17. Abschnitt ausgeschlossen?
Ansonsten Themen: 2 komplexe, beweisverwertung Belehrung bzgl Verteidiger und 52; schwangerschaftsabbruch und Verkehrsunfall (223 ff stgb)
09.02.2023, 15:09
(09.02.2023, 15:01)RefiSH schrieb: GPA!
Leute habe folgendes Problem: sollte ausschließlich der 17. Abschnitt geprüft werden beim Handlungsabschnitt Frontalzusammenstoß - Verkehrsunfall - oder war der 17. Abschnitt ausgeschlossen?
Ansonsten Themen: 2. komplexe, beweisverwertung Belehrung bzgl Verteidiger und 52; schwangerschaftsabbruch
Bin der Meinung, dass ausschließlich der 17. Abschnitt geprüft werden sollte
09.02.2023, 15:09
Ok gut danke :)
09.02.2023, 16:07
Für den ersten Teil (Straße): 223, 224 (+); 227 (-)
Für den zweiten Teil: 218, 22 (-); 212, 22 (-); 223, 224 (+)
Für den Teil mit den Haaren: 223? (-)
Jemand so ähnlich?
Für den zweiten Teil: 218, 22 (-); 212, 22 (-); 223, 224 (+)
Für den Teil mit den Haaren: 223? (-)
Jemand so ähnlich?
09.02.2023, 16:27
Auf der Straße: 227,226,223 (+), 223,224 (-)
In der Wohnung: 218, 22 (+), 223,224 (+), 211,22 (-)
Weitere Probleme:
- Zurechenbarkeit der KV Handlung weil die GS nicht angeschnallt war
- Pflichtwidrigkeitenzusammenhang weil die LGin der GS die lebenserhaltenden Maßnahmen ausschalten hat lassen
- Einlassung ohne gewünschten Verteidiger, war aber okay, weil mehrfach belehrt und freiwillig in Kenntnis des SchweigeR ausgesagt
- ZVR der Verlobten, die erste Aussage kann aber eingebracht werden, weil Verlöbnis unwirksam wegen bestehender Ehe (kann auch nicht rechtzeitig aufgelöst werden)
In der Wohnung: 218, 22 (+), 223,224 (+), 211,22 (-)
Weitere Probleme:
- Zurechenbarkeit der KV Handlung weil die GS nicht angeschnallt war
- Pflichtwidrigkeitenzusammenhang weil die LGin der GS die lebenserhaltenden Maßnahmen ausschalten hat lassen
- Einlassung ohne gewünschten Verteidiger, war aber okay, weil mehrfach belehrt und freiwillig in Kenntnis des SchweigeR ausgesagt
- ZVR der Verlobten, die erste Aussage kann aber eingebracht werden, weil Verlöbnis unwirksam wegen bestehender Ehe (kann auch nicht rechtzeitig aufgelöst werden)
09.02.2023, 17:26
Was habt ihr mit der UHaft gemacht?
09.02.2023, 18:15
218 StGB ist übrigens in der Prüfungsordnung ausgeschlossen. Eine Frechheit, dass die ihn abgefragt haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er unter diesen Umständen einen sehr wichtigen Punkte in der Klausur bildete.
Aber echt ein Highlight für alle, die den gesehen haben!
Aber echt ein Highlight für alle, die den gesehen haben!