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  5. 100 Punkte Schema Klausurenkorrektur
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100 Punkte Schema Klausurenkorrektur
Gast1904
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#1
07.02.2023, 19:13
Hallo Liebes Forum,

ich korrigiere demnächst übungsklausuren von einem Probeexamen und bin gerade bei der Erstellung eines 100-Punkte Schemas zur möglichst objektiven Bewertung. Unsicher bin ich mir nun, was eine faire Umrechnung in die Notenstufen angeht. Ein gutes zweistelliges Ergebnis soll möglich sein, gleichzeitig will ich auch keine guten Noten "verschenken", damit tue ich den Studierenden ja auch keinen Gefallen. Ich habe aktuell folgende Skala im Blick:


18
99-100
17
97-98
16
95-96
15
92-94
14
89-91
13
86-88
12
83-85
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80-82
10
77-79
9
73-76
8
69-72
7
65-68
6
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5
56-60
4
50-55
3
43-49
2
36-42
1
29-35
0
0-28


Demnach benötigt man 50/100 Punkten zum Bestehen und 73/100 Punkten für ein Vollbefriedigend. Die Schritte werden immer kleiner, je weiter man sich nach oben bewegt.

Wie handhaben das andere mit Korrekturerfahrung hier? Ist die Skala so einigermassen fair oder zu schwer / zu leicht? Wärt ihr bereit euer Schema zu teilen? Im Internet findet man leider nur sehr wenig zu dem Thema.

Danke schonmal!  Prost

Nachtrag: Wie handhabt ihr das mit Punkten, die nicht dieser Skala zugänglich sind (zB Grundlagenfehler, schlechte Struktur, ...) Preist ihr das irgendwie in die Skala mit ein oder ändert ihr am Ende manuell die Note?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2023, 19:26 von Gast1904.)
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 636
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
07.02.2023, 19:40
Das hört sich ultra kompliziert bis nicht praktikabel an. Wie willst du so Detailpunkte vergeben? Teilst du dann diverse Abschnitte und Probleme wieder in 0-10 Punkte ein und verteilst da dann Einzelpunkte, um die am Ende zusammenzurechnen? 

Gleichzeitig kommt es aber doch vor, dass eine Klausur vielleicht einzelne Probleme knapp behandelt, aber im ganzen doch einen sehr guten Eindruck macht. Während eine andere Klausur am Anfang sehr stark ist aber nach hinten dann komplett wegbricht. Der müsste man dann ja trotzdem eine gute Note geben, weil sie auf den ersten Teilen schon genug Punkte gesammelt hat, obwohl das Gesamtergebnis nicht verwertbar ist.

Wie habe ich es früher gemacht? Lösungsskizze angesehen/selbst erstellt, Schwerpunkte und Probleme in der Klausur bestimmt. Dann die ersten 5-8 Klausuren zügig durchgelesen, um einen Eindruck über das Niveau der Verf zu bekommen. Danach die Klausuren alle einzeln korrigiert und die Noten-Idee mit PostIt notiert. Am Ende geschaut, ob die Klausuren in der Notenverteilung so alle zusammen passen. Manchmal dadurch noch jemand hochgesetzt, weil das erkannte Problem danach von kaum noch jemand erkannt wurde. Oder auch mal etwas runtergesetzt, weil danach einige besser waren. Am Ende geschaut, dass man ungefähr eine gauß'sche Verteilung hat, fertig.
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Chill3r
Member
***
Beiträge: 135
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#3
07.02.2023, 19:53
(07.02.2023, 19:13)Gast1904 schrieb:  Hallo Liebes Forum,

ich korrigiere demnächst übungsklausuren von einem Probeexamen und bin gerade bei der Erstellung eines 100-Punkte Schemas zur möglichst objektiven Bewertung. Unsicher bin ich mir nun, was eine faire Umrechnung in die Notenstufen angeht. Ein gutes zweistelliges Ergebnis soll möglich sein, gleichzeitig will ich auch keine guten Noten "verschenken", damit tue ich den Studierenden ja auch keinen Gefallen. Ich habe aktuell folgende Skala im Blick:


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99-100
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Demnach benötigt man 50/100 Punkten zum Bestehen und 73/100 Punkten für ein Vollbefriedigend. Die Schritte werden immer kleiner, je weiter man sich nach oben bewegt.

Wie handhaben das andere mit Korrekturerfahrung hier? Ist die Skala so einigermassen fair oder zu schwer / zu leicht? Wärt ihr bereit euer Schema zu teilen? Im Internet findet man leider nur sehr wenig zu dem Thema.

Danke schonmal!  Prost

Nachtrag: Wie handhabt ihr das mit Punkten, die nicht dieser Skala zugänglich sind (zB Grundlagenfehler, schlechte Struktur, ...) Preist ihr das irgendwie in die Skala mit ein oder ändert ihr am Ende manuell die Note?


Schwierig. Ab und an habe ich schon Klausuren mit einem derartigen Lösungsschema bewerten müssen, finde es aber eher einschränkend.
Man sollte als Klausurersteller schon eine Vorstellung haben, wo die Schwerpunkte der Klausur sind und wo die Punkte gesammelt werden können, man sollte aber soweit frei bleiben, auch "neue" und tragfähige Gedanken weiter berücksichtigen zu können. Auch sollte man eine ggf abweichende Bearbeitsart zulassen.

Zudem: in Übungsklausuren helfen den Bearbeitern eher ausführliche Randbemerkungen als eine möglichst exakte vergleichbare Bewertung.
Setze also bei der Klausurbewertung nicht den falschen Schwerpunkt
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 147
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#4
07.02.2023, 22:14
Zu viel Aufwand, Klausuren werden miteinander und dem Erwartungshorizont verglichen und dann wird das über den Daumen gepeilt.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.977
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
07.02.2023, 23:44
Das ist zu schematisch und nicht handhabbar. Und wie willst Du das in eine schriftliche Begründung übersetzen? Auf entsprechenden Fortbildungen lernt man es so:

1. Klausur in überschaubare Einzelklausuren teilen, etwa in 3 oder 4.

2. Festlegen, welcher Teil welches Gewicht an der Gesamtleistung hat: Schwerpunkt oder Zusatzfrage?

3. Überlegen und stichwortartig festhalten, mit welchen Fragen man sich in jeder Teilklausur idealerweise befassen muss.

4. Jede Teilklausur bewerten und dabei den Punktespielraum 0-18 ausnutzen.

5. Entsprechend dem Gesamtgewicht umrechnen und zu Gesamtnote addieren.

6. Die Klausur ist mehr als die Summe ihrer Teile, geboten ist ein Gesamturteil. Daher ggf. Zuschlag oder Abschlag - aber keine Doppelverwertung!


Z.B. hat Klausur 2 Aufgaben mit gleichem Gewicht und 1  Zusatzfrage - vielleicht 8 Punkte erzielbar für erstere und 2 für den Zusatz.

Bearb. Löst den ersten Teil genial - 17 P - und den zweiten ordentlich - 10 P. Zusatz ist nicht bearbeitet. Also 17 × 8/18 + 10 × 8/18 + 0 × 2/18 = 12 Punkte. Jetzt muss man nur noch die Frage beantworten, ob eine Aufgabe gar nicht beantwortet den Gesamteindruck viel stärker stört als dort überhaupt Punkte erzielbar waren - m.E. ist das so. Angemessen könnte ein Abschlag irgendwo um 2 Punkte sein (Beurteilungsspielraum!). Kontrollfrage: ist das schon/noch ein VB? Das muss dann im Gutachten deutlich werden!
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Gast1904
Junior Member
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Beiträge: 32
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#6
08.02.2023, 12:18
Danke für euer Feedback!

Die Gedanken rund um das Einbeziehen von Punkten die nicht von dem Schema erfasst sind haben mich eben auch schon beschäftigt, weil es natürlich schwierig ist, dass das Schema einem keine Flexibilität gewährt. Es ist auch klar, dass man von dem Schema dann abweichen muss, wenn ein Bearbeiter nicht die "Musterlösung" schreibt sondern von der vorgegebenen Struktur abweicht.

Mich persönlich stört halt diese extreme Subjektivität in der Juristischen Benotung schon sehr, deswegen habe ich mal versucht, dieses Element mit einem starren Schema möglichst aus der Bewertung zu eliminieren.

Natürlich schreibe ich auch ein Bewertungsgutachten am Ende in dem ich erkläre, wie die Note zu Stande kommt. Darin sehe ich jetzt eigentlich kein Problem.

Das man da einen gewissen Spagat schaffen muss ist klar - ich hatte gehofft, dass jemand hier das vielleicht geschafft hat und insoweit seine Erfahrungen teilen kann.
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Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 636
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#7
08.02.2023, 12:21
(08.02.2023, 12:18)Gast1904 schrieb:  Es ist auch klar, dass man von dem Schema dann abweichen muss, wenn ein Bearbeiter nicht die "Musterlösung" schreibt sondern von der vorgegebenen Struktur abweicht.
Erfahrungsgemäß weichen 90% oder mehr der Verf von der Musterlösung ab. Wenn ein Verf die Musterlösung und die dortige Struktur durch die ganze Klausur hinweg trifft, dann ist das schon eine solide vb Klausur. Wenn dann noch die Probleme vernünftig diskutiert wurden, gibt's ein gut.
Das Problem ist vielmehr, dass man den ganzen Kraut und Rüben Klausuren noch versucht was Gutes abzugewinnen, um denen vernünftige Noten zu geben. Wobei es bei einer Anfängerklausur sicherlich noch einfacher ist, weil die Lösung sehr überschaubar sein wird.
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A_Ghast
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#8
08.02.2023, 15:39
(08.02.2023, 12:18)Gast1904 schrieb:  Mich persönlich stört halt diese extreme Subjektivität in der Juristischen Benotung schon sehr, deswegen habe ich mal versucht, dieses Element mit einem starren Schema möglichst aus der Bewertung zu eliminieren.

Es gibt doch ein starres Schema:

sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 bis 18 Punkte 
gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 13 bis 15 Punkte 
vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 bis 12 Punkte 
befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht = 7 bis 9 Punkte 
ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht = 4 bis 6 Punkte 
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung = 1 bis 3 Punkte 
ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte. 

Cool Verrueckt
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
08.02.2023, 23:55
Erstens: Es gibt im Examen keine Musterlösung, nur einen Vorschlag des Prüfungsamtes. Der Prüfer muss für sich entscheiden, welche Punkte in welcher Tiefe zu bearbeiten sind. Solange der Aufbau und das Ergebnis vertretbar sind, spielen sie dagegen keine Rolle.

Zweitens: trotz dieser hohen Subjektivität zeigt meine Korrekturerfahrung immer wieder, wie nahe ich (blind korrigiert) an der Note des Erstkorrektors liege. Offensichtlich ist es also doch nicht so subjektiv.
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RefX
Junior Member
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Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#10
09.02.2023, 11:38
(08.02.2023, 23:55)Praktiker schrieb:  Erstens: Es gibt im Examen keine Musterlösung, nur einen Vorschlag des Prüfungsamtes. Der Prüfer muss für sich entscheiden, welche Punkte in welcher Tiefe zu bearbeiten sind. Solange der Aufbau und das Ergebnis vertretbar sind, spielen sie dagegen keine Rolle.

Zweitens: trotz dieser hohen Subjektivität zeigt meine Korrekturerfahrung immer wieder, wie nahe ich (blind korrigiert) an der Note des Erstkorrektors liege. Offensichtlich ist es also doch nicht so subjektiv.

Hm, also ich hatte bei meinen Zweitkorrekturen (natürlich nicht repräsentativ, ist mir klar) im zweiten Examen einmal 11 und 7 und einmal 12 und 9. Gerade 11 und 7 fand ich schon krass, weil einer es offensichtlich fast "gut" fand und eines es als absoluten Durchschnitt sah.
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