02.02.2023, 14:24
Hallo Freunde!
Wie eigentlich jeder Anwalt habe ich mich ohne drüber nachzudenken von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und bin dem Versorgungswerk beigetreten. Erst jetzt habe ich erfahren, dass "später", d.h. im Rentenalter, dann die Krankenkassenbeiträge hinsichtlich des Rentenbezugs aus dem Versorgungswerk vollständig von mir (bzw. jedem Mitglied im Versorgungswerk) selbst zu tragen sind und nicht wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur die Hälfte.
Jetzt frage ich mich zum einen, warum das so ist und zum anderen, weshalb ich dann nicht doch lieber weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollte. Übersehe ich einen entscheidenden Vorteil?
LG
Wie eigentlich jeder Anwalt habe ich mich ohne drüber nachzudenken von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und bin dem Versorgungswerk beigetreten. Erst jetzt habe ich erfahren, dass "später", d.h. im Rentenalter, dann die Krankenkassenbeiträge hinsichtlich des Rentenbezugs aus dem Versorgungswerk vollständig von mir (bzw. jedem Mitglied im Versorgungswerk) selbst zu tragen sind und nicht wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur die Hälfte.
Jetzt frage ich mich zum einen, warum das so ist und zum anderen, weshalb ich dann nicht doch lieber weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollte. Übersehe ich einen entscheidenden Vorteil?
LG
02.02.2023, 15:06
(02.02.2023, 14:24)Patros schrieb: Wie eigentlich jeder Anwalt habe ich mich ohne drüber nachzudenken von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und bin dem Versorgungswerk beigetreten.
In den meisten Bundesländern ist das nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Du hast also oft keine Wahl.
Was ist der Hintergrund? Der Großteil der Anwälte war/ist selbstständig, zahlt also sowieso schon im Berufsleben die Krankenkasse selbst. Daran ändert sich dann auch in der Rente nichts. In der GRV ist das anders, für die Angestellten soll es doch bitte auch in der Rente so weitergehen wie davor.
Im Ergebnis tut es sich aber nichts. Denn die GRV zahlt die anteilige Krankenkasse schließlich auch nicht aus dem Nichts heraus, sondern das ist in den Rentenbezug schon eingepreist. Mit anderen Worten, die GRV zahlt zwar den AG-Anteil, dafür erhältst du aber einfach weniger Rente ausgezahlt.
Jedenfalls in NRW sind meine Bezüge aus dem VW auch deutlich über dem, was mir die GRV zahlen würde. Daher bin ich selbst nach Abzug der Krankenkasse immer noch besser unterwegs mit dem VW.
02.02.2023, 17:22
(02.02.2023, 15:06)Patenter Gast schrieb:(02.02.2023, 14:24)Patros schrieb: Wie eigentlich jeder Anwalt habe ich mich ohne drüber nachzudenken von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und bin dem Versorgungswerk beigetreten.
In den meisten Bundesländern ist das nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Du hast also oft keine Wahl.
Was ist der Hintergrund? Der Großteil der Anwälte war/ist selbstständig, zahlt also sowieso schon im Berufsleben die Krankenkasse selbst. Daran ändert sich dann auch in der Rente nichts. In der GRV ist das anders, für die Angestellten soll es doch bitte auch in der Rente so weitergehen wie davor.
Im Ergebnis tut es sich aber nichts. Denn die GRV zahlt die anteilige Krankenkasse schließlich auch nicht aus dem Nichts heraus, sondern das ist in den Rentenbezug schon eingepreist. Mit anderen Worten, die GRV zahlt zwar den AG-Anteil, dafür erhältst du aber einfach weniger Rente ausgezahlt.
Jedenfalls in NRW sind meine Bezüge aus dem VW auch deutlich über dem, was mir die GRV zahlen würde. Daher bin ich selbst nach Abzug der Krankenkasse immer noch besser unterwegs mit dem VW.
Dein Argument hinkt an einer Stelle: auch der angestellte RA muss seine Beiträge in der gesetzlichen KV während der Rente selbst zahlen. Warum das so ist, weiß ich nicht.
@TE: Du kannst es dir nicht aussuchen, ob du ins Versorgungswerk einhalten willst oder nicht. Als RA musst du einzahlen. Bleibst du in dem Fall auch noch in der Gesetzlichen Rentenversicherung, zahlst du doppelt Beiträge.
02.02.2023, 18:37
(02.02.2023, 17:22)Egal schrieb: Dein Argument hinkt an einer Stelle: auch der angestellte RA muss seine Beiträge in der gesetzlichen KV während der Rente selbst zahlen. Warum das so ist, weiß ich nicht.
Wie ich geschrieben habe "Der Großteil der Anwälte war/ist selbstständig." Aus dieser Denke stammt das VW. Der angestellte RA bis zur Rente ist mE auch heute noch eher selten.
Aber wie gesagt, am Ende ist es doch egal, ob dir das VW ein paar hundert Euro mehr auszahlt und du trägst die Krankenkasse selbst, oder ob dir das VW ein paar hundert Euro weniger auszahlt und dafür anteilig die KK zahlt.
02.02.2023, 21:35
Danke für die Antworten und für die Klarstellung. Dann habe ich es richtig verstanden (allerdings immer noch nicht den Sinn dahinter für Angestellte RA), kann es aber auch nicht ändern.
Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.
Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.
02.02.2023, 21:45
(02.02.2023, 21:35)Patros schrieb: Danke für die Antworten und für die Klarstellung. Dann habe ich es richtig verstanden (allerdings immer noch nicht den Sinn dahinter für Angestellte RA), kann es aber auch nicht ändern.
Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.
Der Unterschied ist definitiv größer, als die 7,3% die du bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zahlen müsstest :-)
02.02.2023, 22:10
Besteht nicht auch die (sinnvolle?) Möglichkeit, zusätzlich zum Versorgungswerk den Mindestbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen? Der Mindestbeitrag liegt bei rund 85 Euro/Monat. Vorteil in der Rente: Man bekommt eine sehr geringe gesetzliche Rente neben der Rente des VWerks und zahlt nur den halben Beitrag der Krankenversicherung der Rentner.
Kennt einer die Möglichkeit? Oder irgendwelche Gedanken dazu?
Kennt einer die Möglichkeit? Oder irgendwelche Gedanken dazu?
02.02.2023, 22:27
(02.02.2023, 22:15)jklpuzo schrieb: Besteht nicht auch die (sinnvolle?) Möglichkeit, zusätzlich zum Versorgungswerk den Mindestbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen? Der Mindestbeitrag liegt bei rund 85 Euro/Monat. Man bekommt eine sehr geringe gesetzliche Rente neben dem der Rente des VWerks und zahlt nur die halbe gesetzliche Rente.
Kennt einer die Möglichkeit? Oder irgendwelche Gedanken dazu?
Musst insgesamt mindestens 60 Monate eingezahlt haben. Viele kommen darauf schon durch Ref + Nebenjobs etc.
Wenn man die 60 nicht voll hat, kann man den Rest dann à 85€/fehlender Monat nachzahlen.
Im Alter zahlst Du aber natürlich nur auf die staatliche Minirente 1/2 KV-Beitrag. Bei der Rente aus dem VW zahlst du trotzdem 1/1.
03.02.2023, 11:25
(02.02.2023, 21:45)Egal schrieb:(02.02.2023, 21:35)Patros schrieb: Danke für die Antworten und für die Klarstellung. Dann habe ich es richtig verstanden (allerdings immer noch nicht den Sinn dahinter für Angestellte RA), kann es aber auch nicht ändern.
Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.
Der Unterschied ist definitiv größer, als die 7,3% die du bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zahlen müsstest :-)
Gibt es da irgendwo mal eine Statistik, Tabelle o.ä., die die Renten von Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung gegenüberstellt?
03.02.2023, 12:44
(03.02.2023, 11:25)Patros schrieb:(02.02.2023, 21:45)Egal schrieb:(02.02.2023, 21:35)Patros schrieb: Danke für die Antworten und für die Klarstellung. Dann habe ich es richtig verstanden (allerdings immer noch nicht den Sinn dahinter für Angestellte RA), kann es aber auch nicht ändern.
Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.
Der Unterschied ist definitiv größer, als die 7,3% die du bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zahlen müsstest :-)
Gibt es da irgendwo mal eine Statistik, Tabelle o.ä., die die Renten von Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung gegenüberstellt?
Da verlangst du zu viel. Aber du kannst die zu erwartende Rente von deinem VW bekommen, das VW NRW veröffentlicht jedes Jahr etwa Beispielrechnungen im Mitgliederrundschreiben. Die gesetzliche Rente kannst du dir im Internet auch einfach ausrechnen.
Bei der GRV würde ein Berufseinsteiger, der immer voll einzahlt so 2.800 Euro an Rente bekommen. Beim VW sind es eher so 4.200 Euro. So, die 1.400 Euro Differenz sind mehr, als die anteilige Krankenkasse.