16.01.2023, 18:45
Was habt ihr mit dem Hinweis gemacht, dass das andere Verfahren hinsichtlich der Ordnungsverfügung ruht?
16.01.2023, 18:46
Aber die Klage bzgl des Kostenbescheids war ja eigentlich sowieso nicht verfristet...?
16.01.2023, 18:57
(16.01.2023, 18:44)Hessin9 schrieb:(16.01.2023, 18:30)DidiDödel Hessen schrieb: Habt ihr auch eine Rubrumsberichtigung gemacht? War total unsicher weil ja im Bearbeitervermerk stand, dass mit den Zuständigkeiten alles passt
Ging mir auch so...hab es dann nicht gemacht aber fand es total komisch
ich hab es auch erst überlegt, aber hab es dann gelassen. Jetzt ärgere ich mich ein bisschen, dass ich es nicht getan habe. Fand die Klausur nicht so toll. Meine Prüfung ist komplett unstrukturiert :/ :(
Hoffe der Korrektor findet paar gute Sachen, die er positiv bewerten kann.
16.01.2023, 18:59
Was denkt ihr kommt morgen? Wieder Vollstreckungsrecht?
Oder doch Beamtenrecht?
Oder doch Beamtenrecht?
16.01.2023, 19:01
Ich glaube man hätte schreiben sollen, dass man den Kostenbescheid nicht mehr angreifen kann, wenn der ursprüngliche VA bestandskräftig wäre...ist mir aber leider jetzt erst aufgefallen. Hat das jemand so?
16.01.2023, 19:07
Warum sollte man den KostBescheid nicht mehr angreifen können. Der GrundVA (Ordnungsverfügung) erwächst ja nur in Bestandskraft. Hatte leider keine Zeit mehr darauf einzugehen.
Es war einfach zu viel. Im Endeffekt musste man 3 VAs überprüfen.... ich habe kaum argumentiert und bin trotzdem nicht fertig geworden.
Es war einfach zu viel. Im Endeffekt musste man 3 VAs überprüfen.... ich habe kaum argumentiert und bin trotzdem nicht fertig geworden.
16.01.2023, 19:07
Ich dachte die Bauordnungsbehörde wäre eine Ordnungsbehörde und habe HsOG geprüft....mist. meint ihr ist sehr schlimm? Habe dann aber doch wieder 72 hvwvg genommen später weil HSOg nicht so gut gepasst hat bei dem sofortvollzug.
16.01.2023, 19:16
(16.01.2023, 19:07)Soda schrieb: Warum sollte man den KostBescheid nicht mehr angreifen können. Der GrundVA (Ordnungsverfügung) erwächst ja nur in Bestandskraft. Hatte leider keine Zeit mehr darauf einzugehen.
Es war einfach zu viel. Im Endeffekt musste man 3 VAs überprüfen.... ich habe kaum argumentiert und bin trotzdem nicht fertig geworden.
Ich glaube, eigentlich hätte sie den ursprünglichen VA zu spät angegriffen. Dann hätte man sagen sollen, dort lief keine Frist, weil falsch belehrt. Deshalb kann man Kostenbescheid noch angreifen. Ich hab das mit der Frist gar nicht, weil ich dachte ah ja Frist bei dem Kostenbescheid passt...
16.01.2023, 20:14
(16.01.2023, 19:16)Hessin9 schrieb:(16.01.2023, 19:07)Soda schrieb: Warum sollte man den KostBescheid nicht mehr angreifen können. Der GrundVA (Ordnungsverfügung) erwächst ja nur in Bestandskraft. Hatte leider keine Zeit mehr darauf einzugehen.
Es war einfach zu viel. Im Endeffekt musste man 3 VAs überprüfen.... ich habe kaum argumentiert und bin trotzdem nicht fertig geworden.
Ich glaube, eigentlich hätte sie den ursprünglichen VA zu spät angegriffen. Dann hätte man sagen sollen, dort lief keine Frist, weil falsch belehrt. Deshalb kann man Kostenbescheid noch angreifen. Ich hab das mit der Frist gar nicht, weil ich dachte ah ja Frist bei dem Kostenbescheid passt...
Hm, aber im Sofortvollzug prüft man ja sowieso nicht auf Grundlage einer tatsächlichen Verfügung. Daher war die hier im Verfahren ja auch gar nicht zu prüfen bzw wüsste ich nicht, wo. Der Ablauf der Frist hätte ja auch nur zur Folge, dass sie unanfechtbar und vollstreckbar gewesen wäre, aber nach der Durchführung der EV, selbst bei wirksamer RBB und Monatsfrist. Dadurch würde ja auch nicht die hypothetische Grundverfügung nachträglich wirksam?
Warum Rubrumsberichtigung mit Begründung? Weil der Magistrat angegeben war (78 I Nr.1, 2.Hs. VwGO)? Reicht‘s da nicht, das einfach dann im Rubrum des Urteils zu drehen? :(
16.01.2023, 20:19
(16.01.2023, 19:07)Soda schrieb: Warum sollte man den KostBescheid nicht mehr angreifen können. Der GrundVA (Ordnungsverfügung) erwächst ja nur in Bestandskraft. Hatte leider keine Zeit mehr darauf einzugehen.
Es war einfach zu viel. Im Endeffekt musste man 3 VAs überprüfen.... ich habe kaum argumentiert und bin trotzdem nicht fertig geworden.
Mir ging’s nahezu fast genauso; hab‘s nur ganz knapp geschafft, aber die ganzen Argumente aus dem SV konnte ich iW gar nicht in ordentlicher Begründungstiefe anbringen.