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  5. Standesrechtliche Voraussetzungen Legal Counsel/Head of Legal
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Standesrechtliche Voraussetzungen Legal Counsel/Head of Legal
Anna1202
Member
***
Beiträge: 74
Themen: 9
Registriert seit: Feb 2022
#1
15.01.2023, 23:42
Um sich Rechtsanwalt nennen zu dürfen, gibt es standesrechtliche Voraussetzungen. Also es besteht eine Regulierung.

Wie sieht das eigentlich mit den Titelbezeichnungen im Unternehmen aus? 

Kann eigentlich jeder Legal Counsel oder Head of Legal etc sein? Eine Regulierung gibts da ja nicht.

Ein Wirtschaftsjurist kann es sein. Im Grunde kenn ich keine Regelung die es verhindert, dass ein reiner Betriebswirtschafler z.B. auch die Bezeichnung/Position inne haben könnte.

(Vollkommen angesehen von der fachlichen Kompetenz; reine faktische Möglichkeiten)
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DAS IST KEIN SPIEL
Member
***
Beiträge: 167
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2021
#2
15.01.2023, 23:46
Richtig Anna
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#3
16.01.2023, 11:40
Ich hatte schon Mandanten, bei denen die Leiterin der Rechtsabteilung noch nie eine Uni von innen gesehen hatte. Das kann jeder halten wie er will..
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 368
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#4
16.01.2023, 14:37
Genau, deshalb sollte man sich (bei Vorliegen der Voraussetzungen) mE auch als Legal Counsel - Syndikusrechtsanwalt bezeichnen, um sich von den rechtlichen Nulpen abzusetzen
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Freidenkender
Posting Freak
*****
Beiträge: 774
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#5
16.01.2023, 19:24
Syndikusrechtsanwälte können auch rechtliche Nulpen sein ;)
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