• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Versorgungswerk
1 2 3 »
Antworten

 
Versorgungswerk
Schweiger
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 6
Registriert seit: Jan 2023
#1
12.01.2023, 21:16
Hallo, 

Nur aus Interesse:

Wonach bestimmt sich später die Höhe der Rente bei dem Versorgungswerk?
Nur aus dem Zeitraum, in welchem man Mitglied ist oder auch aus der Höhe der Beiträge, die man zahlen muss?

Kennt einer eine Seite oÄ, auf der eine Berechnung oder Info möglich ist?
Suchen
Zitieren
DryPowder
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#2
13.01.2023, 06:17
(12.01.2023, 21:16)Schweiger schrieb:  Hallo, 

Nur aus Interesse:

Wonach bestimmt sich später die Höhe der Rente bei dem Versorgungswerk?
Nur aus dem Zeitraum, in welchem man Mitglied ist oder auch aus der Höhe der Beiträge, die man zahlen muss?

Kennt einer eine Seite oÄ, auf der eine Berechnung oder Info möglich ist?


Ist die Frage ernst gemeint?
Suchen
Zitieren
ArbRi
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#3
13.01.2023, 08:54
Wenn man ins Versorgungswerk will, sollte man zumindest die Voraussetzungen mitbringen, Standardfragen ergooglen zu können.
Suchen
Zitieren
DerEchteNorden
Junior Member
**
Beiträge: 29
Themen: 9
Registriert seit: Oct 2021
#4
13.01.2023, 08:55
(13.01.2023, 06:17)DryPowder schrieb:  
(12.01.2023, 21:16)Schweiger schrieb:  Hallo, 

Nur aus Interesse:

Wonach bestimmt sich später die Höhe der Rente bei dem Versorgungswerk?
Nur aus dem Zeitraum, in welchem man Mitglied ist oder auch aus der Höhe der Beiträge, die man zahlen muss?

Kennt einer eine Seite oÄ, auf der eine Berechnung oder Info möglich ist?


Ist die Frage ernst gemeint?

Qualifizierte Hilfe ist immer gut, danke für deinen Beitrag!

@Schweiger

Die Höhe der Rente berechnet sich nach den eingezahlten Beiträgen sowie den daraus erzielten Gewinnen des Versorgungswerks (die Teile davon in Aktien etc. anlegen). Somit primär nach den eingezahlten Beiträgen, worauf natürlich die Dauer der Einzahlung einen Einfluss hat. Manche Versorgungswerke bieten zudem ihren Mitgliedern an, zusätzliche Beiträge in bestimmten Höhen einzuzahlen.
Suchen
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
13.01.2023, 09:19
Das Geld wird relativ risikoarm angelegt. Somit spielen Zeitablauf und Höhe der Beiträge eine Rolle. Zusätzlich hat jedes Versorgungswerk eine eigene mathematische Berechnungsmethode mit Beitragsquotienten usw. Es ist also nicht exakt das gleiche, als wenn du das Geld selbst an der Börse anlegen würdest.

Mein Versorgungswerk bietet intern für Mitglieder eine Berechnung an. Ein erster Anhaltspunkt für viele Dinge ist jedoch bereits die Satzung. Die ist in der Regel auf der Homepage des jeweiligen VW frei verfügbar zu finden.
Suchen
Zitieren
Schweiger
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 6
Registriert seit: Jan 2023
#6
13.01.2023, 11:15
Danke für die hilfreichen Kommentare.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2023, 11:16 von Schweiger.)
Suchen
Zitieren
Privog
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2020
#7
18.01.2023, 21:45
Etwas Off topic, aber schon in Bezug zum Versorgungswerk. Die Frage betrifft die Kosten für die Krankenversicherung im Rentenalter, wenn man sein Leben lang im Versorgungswerk eingezahlt hat.

Wenn man die 60 Monate in der deutschen Rentenversicherung voll hat, wird dann automatisch die Hälfte der Krankenversicherung übernommen? Oder bemisst sich der Teil, der übernommen wird nach der Einzahlung, die vorgenommen wurde? 
Ansonsten würde es sich ja lohnen, solange den Mindestbetrag freiwillig einzuzahlen, bis die 5 Jahre voll sind. Ansonsten lohnt sich ja die PKV eigentlich mehr.
Suchen
Zitieren
sl4442
Member
***
Beiträge: 184
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2021
#8
19.01.2023, 01:43
(18.01.2023, 21:45)Privog schrieb:  Etwas Off topic, aber schon in Bezug zum Versorgungswerk. Die Frage betrifft die Kosten für die Krankenversicherung im Rentenalter, wenn man sein Leben lang im Versorgungswerk eingezahlt hat.

Wenn man die 60 Monate in der deutschen Rentenversicherung voll hat, wird dann automatisch die Hälfte der Krankenversicherung übernommen? Oder bemisst sich der Teil, der übernommen wird nach der Einzahlung, die vorgenommen wurde? 
Ansonsten würde es sich ja lohnen, solange den Mindestbetrag freiwillig einzuzahlen, bis die 5 Jahre voll sind. Ansonsten lohnt sich ja die PKV eigentlich mehr.

Hab mich letztens auch damit beschäftigt, da ich wegen Teilzeit eh in den nächsten Jahren nicht in die PKV wechseln kann und selbst wenn es irgendwann so weit sein sollte, die Beiträge für mich vielleicht schon zu hoch sind.

Wenn ich es richtig verstanden habe: Die Rentenversicherung übernimmt dann nur die Hälfte des auf die gesetzliche Rente entfallenden Krankenversicherungsbeitrag. Wenn du also 50 € aus der gesetzlichen Rente bekämst und 1950 € aus dem Versorgungswerk und keine sonstigen Einkünfte hast, wäre dein GKV-Beitrag derzeit bei ca. 300 €, wovon die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte von 50/2000, also 1,25% übernehmen würde, also 3,75 €.
Wenn du aus anderen Gründen eh in der GKV bleiben willst, kann das aber trotzdem interessant sein, weil du wenn du im Rentenalter gesetzlich pflichtkrankenversichert bist auf sonstige Einkünfte (Vermietung, Zinsen) keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten musst, als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter aber schon. Wenn du aber in obiger Rechnung noch 1000 € aus Vermietung dazuverdienen würdest, wäre dein Versicherungsbeitrag als Pflichtmitglied weiterhin bei 300 €, als Nicht-Pflichtmitglied aber bei 420 €. Und vorausgesetzt der Gesetzgeber ändert da nichts dran.

Korrigiert mich gerne, wenn ich was falsch verstanden habe, 100% blick ich da auch nicht durch. Ich fand folgende Seite ganz informativ: https://schlemann.com/krankenversicherun...sicherung/
Suchen
Zitieren
DonJuansohn
Senior Member
****
Beiträge: 324
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#9
19.01.2023, 08:34
So ist es. Der Bezug einer Rente von der DRV hat primär den Vorteil, dass Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen nicht in die Bemessungsgrundlage für den GKV-Beitrag fallen.
Suchen
Zitieren
LCL
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 7
Registriert seit: Jan 2023
#10
19.01.2023, 09:27
Danke für die hilfreichen Informationen. In Sachen Vorsorge wirds echt undurchsichtig. Bin letztens auf die Basis Rente/ rürup Rente Gestoßen, die sich als private Vorsorge für uns Freiberufler ganz gut anbieten würde. Jemand hierzu bereits Erfahrungen gemacht?
Und an diejenigen, die eine PKV haben oder beabsichtigen, wie macht ihr das dann mit dem Rest der Familie? Soweit ich weiß müssen ja alles einzeln Privatversichert werden. „Lohnt“ sich das dann bzw ist der Vorteil der PKV dann wirklich so groß angesichts der Beiträge?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus