10.01.2023, 19:41
Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
10.01.2023, 20:09
(10.01.2023, 19:41)regresskreisel schrieb: Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Das kann ich total nachempfinden und habe auch das Gefühl, dass man immer noch mehr schreiben könnte.. Was mir hilft: ich mache eine Lösungsskizze schaue drüber und markiere mit */SP die entsprechende Stelle in meiner Skizze, dann habe ich davon 2-3 und die versuche ich dann auch entsprechend mit (normal große Schrift) 5-6 Seiten abzubilden.
Das war bei mir heute bei dem 1. AS auf 50.000 dann das Vertreten müssen (hab eine Pflichtverletzung angenommen), da dann abstrakter Maßstab - konkret auf den Fall - Subsumtion und Ergebnis. Bei dem 2. AS auf 10.000 lag mein SP auf der Entlastung und bei dem 3. AS auf die 104.000 auf einer nachträglichen Genehmigung durch die Klägerin. Das ist mir am Ende nicht mehr wirklich gut gelungen; klausurtaktisch habe ich dann meinen SP auf den jeweiligen Grund gelegt, weshalb der AS nicht durchgeht (durchgehen soll in meinem Ergebnis).
Wenn ich die SP festgelegt habe, richte ich den Rest dann entsprechend danach aus, da neben den SP mein oberstes Ziel fertig werden ist.
Das Vorgehen hängt natürlich auch von den jeweiligen Klausurtypen ab. ZB In der S I muss ich entsprechend die Anklage rechtzeitig anfangen zu schreiben, da muss dann mal im Gutachten etwas kürzer ausfallen. In der S II (Rev) dann halt eben die Sachrüge, da darauf oft der SP liegt und ich die am Ende in der Vorbereitung (oft fehlerhaft) runterrotzt habe. Daher nehme ich mir jetzt immer die 2-3 Minuten, um die Lösungsskizze nach SP abzuchecken, die festzulegen und auch Uhrzeiten (zB nach 4h mit Anklage beginnen). Vielleicht hilft dir ja die Info :)
10.01.2023, 20:21
(10.01.2023, 20:09)hess137 schrieb:(10.01.2023, 19:41)regresskreisel schrieb: Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Das kann ich total nachempfinden und habe auch das Gefühl, dass man immer noch mehr schreiben könnte.. Was mir hilft: ich mache eine Lösungsskizze schaue drüber und markiere mit */SP die entsprechende Stelle in meiner Skizze, dann habe ich davon 2-3 und die versuche ich dann auch entsprechend mit (normal große Schrift) 5-6 Seiten abzubilden.
Das war bei mir heute bei dem 1. AS auf 50.000 dann das Vertreten müssen (hab eine Pflichtverletzung angenommen), da dann abstrakter Maßstab - konkret auf den Fall - Subsumtion und Ergebnis. Bei dem 2. AS auf 10.000 lag mein SP auf der Entlastung und bei dem 3. AS auf die 104.000 auf einer nachträglichen Genehmigung durch die Klägerin. Das ist mir am Ende nicht mehr wirklich gut gelungen; klausurtaktisch habe ich dann meinen SP auf den jeweiligen Grund gelegt, weshalb der AS nicht durchgeht (durchgehen soll in meinem Ergebnis).
Wenn ich die SP festgelegt habe, richte ich den Rest dann entsprechend danach aus, da neben den SP mein oberstes Ziel fertig werden ist.
Das Vorgehen hängt natürlich auch von den jeweiligen Klausurtypen ab. ZB In der S I muss ich entsprechend die Anklage rechtzeitig anfangen zu schreiben, da muss dann mal im Gutachten etwas kürzer ausfallen. In der S II (Rev) dann halt eben die Sachrüge, da darauf oft der SP liegt und ich die am Ende in der Vorbereitung (oft fehlerhaft) runterrotzt habe. Daher nehme ich mir jetzt immer die 2-3 Minuten, um die Lösungsskizze nach SP abzuchecken, die festzulegen und auch Uhrzeiten (zB nach 4h mit Anklage beginnen). Vielleicht hilft dir ja die Info :)
Hat niemand sonst 43 GmbHG geprüft?
10.01.2023, 20:25
(10.01.2023, 20:09)hess137 schrieb:(10.01.2023, 19:41)regresskreisel schrieb: Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Das kann ich total nachempfinden und habe auch das Gefühl, dass man immer noch mehr schreiben könnte.. Was mir hilft: ich mache eine Lösungsskizze schaue drüber und markiere mit */SP die entsprechende Stelle in meiner Skizze, dann habe ich davon 2-3 und die versuche ich dann auch entsprechend mit (normal große Schrift) 5-6 Seiten abzubilden.
Das war bei mir heute bei dem 1. AS auf 50.000 dann das Vertreten müssen (hab eine Pflichtverletzung angenommen), da dann abstrakter Maßstab - konkret auf den Fall - Subsumtion und Ergebnis. Bei dem 2. AS auf 10.000 lag mein SP auf der Entlastung und bei dem 3. AS auf die 104.000 auf einer nachträglichen Genehmigung durch die Klägerin. Das ist mir am Ende nicht mehr wirklich gut gelungen; klausurtaktisch habe ich dann meinen SP auf den jeweiligen Grund gelegt, weshalb der AS nicht durchgeht (durchgehen soll in meinem Ergebnis).
Wenn ich die SP festgelegt habe, richte ich den Rest dann entsprechend danach aus, da neben den SP mein oberstes Ziel fertig werden ist.
Das Vorgehen hängt natürlich auch von den jeweiligen Klausurtypen ab. ZB In der S I muss ich entsprechend die Anklage rechtzeitig anfangen zu schreiben, da muss dann mal im Gutachten etwas kürzer ausfallen. In der S II (Rev) dann halt eben die Sachrüge, da darauf oft der SP liegt und ich die am Ende in der Vorbereitung (oft fehlerhaft) runterrotzt habe. Daher nehme ich mir jetzt immer die 2-3 Minuten, um die Lösungsskizze nach SP abzuchecken, die festzulegen und auch Uhrzeiten (zB nach 4h mit Anklage beginnen). Vielleicht hilft dir ja die Info :)
In Ergänzung noch dazu: ich hab mich sowohl mit Kaiser als auch ehemaligen Examensklausuren vorbereitet. Natürlich pusht einen Kaiser (oder andere Reps) dahin alles mögliche zu wissen und zu erkennen.
Wenn man aber sich insgesamt mal durchliest oder hört, was erwartet wird, sagt man ja grob, dass sich ein gutes Gutachten durch Schwerpunktsetzung und unproblematisches knapp im Urteilsstil auszeichnet. In den Nachbereitungen der Examensklausuren ist mir oft aufgefallen, dass in den Klausuren vieles nur in einem
Satz abgehandelt wurde (zB neulich in einer StVG Klausur etwa “der Schaden ist in Betrieb mit einem
kfZ entstanden”) und man durch die Reps und Nachbereitung insgesamt das Gefühl hat, man müsse alles kleinschrittig abhandeln. Manchmal tauchen aber richtig unproblematische Sachen gar nicht auf oder Ausführungen “Nerven” den Korrektor. Von daher denke ich, sollte man auch zwischendrin einfach mal Mut zeigen und knapp feststellen, lieber Schwerpunkte und fertig werden :)
10.01.2023, 20:25
Prüfte jemand von euch den § 43 GmbHG?
Anspruch 1 lehnte ich ab, da keine Pflichtverletzung (Ukraine-Krieg und damit drastisch steigende Zinsen waren nicht absehbar; wobei hier auch sicher anderes Ergebnis vertretbar ist). Anspruch 2 habe ich Anerkenntnis empfohlen (sofortiges dürfte jedoch nicht mehr möglich sein, da Mandant außergerichtlich alle Ansprüche zurückwies). Anspruch 3 habe ich auch abgelehnt, da Gesellschaft Kenntnis im Zeitpunkt der Entlastung hatte.
Anspruch 1 lehnte ich ab, da keine Pflichtverletzung (Ukraine-Krieg und damit drastisch steigende Zinsen waren nicht absehbar; wobei hier auch sicher anderes Ergebnis vertretbar ist). Anspruch 2 habe ich Anerkenntnis empfohlen (sofortiges dürfte jedoch nicht mehr möglich sein, da Mandant außergerichtlich alle Ansprüche zurückwies). Anspruch 3 habe ich auch abgelehnt, da Gesellschaft Kenntnis im Zeitpunkt der Entlastung hatte.
10.01.2023, 20:26
(10.01.2023, 20:21)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 20:09)hess137 schrieb:(10.01.2023, 19:41)regresskreisel schrieb: Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Das kann ich total nachempfinden und habe auch das Gefühl, dass man immer noch mehr schreiben könnte.. Was mir hilft: ich mache eine Lösungsskizze schaue drüber und markiere mit */SP die entsprechende Stelle in meiner Skizze, dann habe ich davon 2-3 und die versuche ich dann auch entsprechend mit (normal große Schrift) 5-6 Seiten abzubilden.
Das war bei mir heute bei dem 1. AS auf 50.000 dann das Vertreten müssen (hab eine Pflichtverletzung angenommen), da dann abstrakter Maßstab - konkret auf den Fall - Subsumtion und Ergebnis. Bei dem 2. AS auf 10.000 lag mein SP auf der Entlastung und bei dem 3. AS auf die 104.000 auf einer nachträglichen Genehmigung durch die Klägerin. Das ist mir am Ende nicht mehr wirklich gut gelungen; klausurtaktisch habe ich dann meinen SP auf den jeweiligen Grund gelegt, weshalb der AS nicht durchgeht (durchgehen soll in meinem Ergebnis).
Wenn ich die SP festgelegt habe, richte ich den Rest dann entsprechend danach aus, da neben den SP mein oberstes Ziel fertig werden ist.
Das Vorgehen hängt natürlich auch von den jeweiligen Klausurtypen ab. ZB In der S I muss ich entsprechend die Anklage rechtzeitig anfangen zu schreiben, da muss dann mal im Gutachten etwas kürzer ausfallen. In der S II (Rev) dann halt eben die Sachrüge, da darauf oft der SP liegt und ich die am Ende in der Vorbereitung (oft fehlerhaft) runterrotzt habe. Daher nehme ich mir jetzt immer die 2-3 Minuten, um die Lösungsskizze nach SP abzuchecken, die festzulegen und auch Uhrzeiten (zB nach 4h mit Anklage beginnen). Vielleicht hilft dir ja die Info :)
Hat niemand sonst 43 GmbHG geprüft?
Ich hab den iVm 280 geprüft :)
11.01.2023, 01:49
(10.01.2023, 20:21)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 20:09)hess137 schrieb:(10.01.2023, 19:41)regresskreisel schrieb: Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Das kann ich total nachempfinden und habe auch das Gefühl, dass man immer noch mehr schreiben könnte.. Was mir hilft: ich mache eine Lösungsskizze schaue drüber und markiere mit */SP die entsprechende Stelle in meiner Skizze, dann habe ich davon 2-3 und die versuche ich dann auch entsprechend mit (normal große Schrift) 5-6 Seiten abzubilden.
Das war bei mir heute bei dem 1. AS auf 50.000 dann das Vertreten müssen (hab eine Pflichtverletzung angenommen), da dann abstrakter Maßstab - konkret auf den Fall - Subsumtion und Ergebnis. Bei dem 2. AS auf 10.000 lag mein SP auf der Entlastung und bei dem 3. AS auf die 104.000 auf einer nachträglichen Genehmigung durch die Klägerin. Das ist mir am Ende nicht mehr wirklich gut gelungen; klausurtaktisch habe ich dann meinen SP auf den jeweiligen Grund gelegt, weshalb der AS nicht durchgeht (durchgehen soll in meinem Ergebnis).
Wenn ich die SP festgelegt habe, richte ich den Rest dann entsprechend danach aus, da neben den SP mein oberstes Ziel fertig werden ist.
Das Vorgehen hängt natürlich auch von den jeweiligen Klausurtypen ab. ZB In der S I muss ich entsprechend die Anklage rechtzeitig anfangen zu schreiben, da muss dann mal im Gutachten etwas kürzer ausfallen. In der S II (Rev) dann halt eben die Sachrüge, da darauf oft der SP liegt und ich die am Ende in der Vorbereitung (oft fehlerhaft) runterrotzt habe. Daher nehme ich mir jetzt immer die 2-3 Minuten, um die Lösungsskizze nach SP abzuchecken, die festzulegen und auch Uhrzeiten (zB nach 4h mit Anklage beginnen). Vielleicht hilft dir ja die Info :)
Hat niemand sonst 43 GmbHG geprüft?
Ich habe fast nur § 43 II GmbHG bei allen drei Sachverhalten (Darlehen, Gehaltserhöhung, Autos) geprüft. Sonst kamen ja nur §§ 280 I, 241 II BGB (§ 43 GmbHG ist spezieller?), § 823 II BGB iVm § 266 StGB (kein Vorsatz (jdfls bzgl. Schaden?)) und § 826 BGB (offensichtlich (-)) in Betracht (?), da habe ich jeweils aber nicht mehr als einen Satz.
Bei dem Darlehensteil habe ich maßgeblich § 93 I S.2 AktG analog geprüft, dahingehend habe ich den Hinweis des Mandanten mit dem "Recht auf unternehmerische Entscheidung" = business judgment rule = § 93 I S.2 AktG verstanden. Die Voraussetzungen lagen wegen dieses ganzen Sermons zu den Finanzanalysen und (taktisch wegen) der Benennung einer Zeugin mE vor, also schon keine Pflichtverletzung.
Bei der Gehaltserhöhung habe ich eine Pflichtverletzung wegen der Überschreitung der GF-Befugnis (Geschäft der Gesellschafter lt. der zitierten Kommentarstelle (?), § 46 Nr.5 GmbHG) angenommen und auf RF-Seite wegen der gesamtschuldnerischer Haftung (§ 43 II GmbHG) volle Haftung des Mandanten im Verhältnis zur Gesellschaft angenommen. Keine Enthaftung wegen Entlastung, da die Gesellschafter nichts von dem Geschäft wussten und es so auch nicht durch Entlastung billigen konnten. Und in der ZMK mit einem Satz kurz die Streitverkündung an die alte GFin (Gesamtschuldnerregress) angesprochen, aber abgelehnt, da sie ja "untergetaucht" ist.
Bei den Autos habe ich die Pflichtverletzung wegen Verstoßes gegen die GF-Befugnis (100.000€-Grenze) angenommen, aber Enthaftung wegen des Entlastungsbeschlusses, da die Gesellschafter ja von dem Geschäft wussten, als sie den Mandanten entlastet haben; hilfsweise auf Schadensfolgenseite an Vorteilsanrechnung (passt aber irgendwie nicht) und Zug-um-Zug-Übereignung der Autos wegen Vermeidung einer schadensrechtlich unzulässigen Bereicherung gedacht, aber das dann erst einmal aufgeschoben und in den letzten Minuten ergänzt, aber irgendwie leider vermischt/verkackt aus Zeitknappheit .
Zur ZMK: Die Kalender habe ich nur für die Bestimmung der Fristen zu Verteidigungsanzeige und Erwiderung benutzt, die ja aber offensichtlich gewahrt werden konnten (oder?); sonst waren ja auch keine Daten genannt. War aber nicht die erste Klausur, in denen die Kalender streng genommen ziemlich überflüssig waren. Wie der Abdruck der Gerichtsverfügung zur Klageerwiderung eigentlich richtige Papierverschwendung . Dass die Jahreszahlen der Kalender falsch waren, ist mir gar nicht aufgefallen, aber wundert mich nicht - schließlich stand beim LG Fulda auch einmal die PLZ von Fulda (Klageschrift) und einmal die von Frankfurt mit " LG Fulda - Frankfurt am Main" (gerichtliche Verfügung) .
Mal zur Zulässigkeit:
Welche Nr. aus § 95 GVG habt ihr genommen, um zu sagen, dass die Kammer für Handelssachen zuständig war? Ich habe irgendwie keine passende gefunden und dann einfach gesagt in der ZMK man könne es rügen und Antrag auf Verweisung an die allgemeine Zivilkammer stellen, aber dass das vorliegend keinen Mehrwert bringt und Zeit kostet (weil mir nichts anderes eingefallen ist).
11.01.2023, 10:10
(11.01.2023, 01:49)LeoLex schrieb:(10.01.2023, 20:21)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 20:09)hess137 schrieb:(10.01.2023, 19:41)regresskreisel schrieb: Mal noch eine allgemeine Anfrage an die, die heute in Hessen geschrieben haben. Wie "tief" taucht ihr im Gutachten bei den Problemstellungen ein? Ich habe das Gefühl die Probleme schon oft zu sehen, kann aber auch zeitlichen Gründen gar nicht so viel schreiben, wie ich möchte. Teilweise muss ich das so gestrafft machen, dass es sich am Ende "unbefriedigend" anfühlt - ich hoffe ihr wisst, was ich meine :D
Ich hab heute auch länger überlegen müssen wegen des Einstiegs und war erstmal von dem Sachverhalt und v.a.den Zahlen erschlagen. Wie sieht da bei euch zB die Prüfung der Vertretungsmacht aus? Im Rep sind wir da immer sehr genau und kleinschrittig vorgegangen. Hab versucht das dann so zu machen und bei den 50k hat es noch gahz gut geklappt. Aber bei den anderen beiden bin ich dann quasi nur noch ins problematische Merkmal "mit Vertretungsmacht" und hab alles andere, was unproblematisch war, feststellend behandelt.
Scheiß Zeit,dabei fang ich schon spätestens nach 1,5h an die Lösungsskizze zu schreiben -.-
Das kann ich total nachempfinden und habe auch das Gefühl, dass man immer noch mehr schreiben könnte.. Was mir hilft: ich mache eine Lösungsskizze schaue drüber und markiere mit */SP die entsprechende Stelle in meiner Skizze, dann habe ich davon 2-3 und die versuche ich dann auch entsprechend mit (normal große Schrift) 5-6 Seiten abzubilden.
Das war bei mir heute bei dem 1. AS auf 50.000 dann das Vertreten müssen (hab eine Pflichtverletzung angenommen), da dann abstrakter Maßstab - konkret auf den Fall - Subsumtion und Ergebnis. Bei dem 2. AS auf 10.000 lag mein SP auf der Entlastung und bei dem 3. AS auf die 104.000 auf einer nachträglichen Genehmigung durch die Klägerin. Das ist mir am Ende nicht mehr wirklich gut gelungen; klausurtaktisch habe ich dann meinen SP auf den jeweiligen Grund gelegt, weshalb der AS nicht durchgeht (durchgehen soll in meinem Ergebnis).
Wenn ich die SP festgelegt habe, richte ich den Rest dann entsprechend danach aus, da neben den SP mein oberstes Ziel fertig werden ist.
Das Vorgehen hängt natürlich auch von den jeweiligen Klausurtypen ab. ZB In der S I muss ich entsprechend die Anklage rechtzeitig anfangen zu schreiben, da muss dann mal im Gutachten etwas kürzer ausfallen. In der S II (Rev) dann halt eben die Sachrüge, da darauf oft der SP liegt und ich die am Ende in der Vorbereitung (oft fehlerhaft) runterrotzt habe. Daher nehme ich mir jetzt immer die 2-3 Minuten, um die Lösungsskizze nach SP abzuchecken, die festzulegen und auch Uhrzeiten (zB nach 4h mit Anklage beginnen). Vielleicht hilft dir ja die Info :)
Hat niemand sonst 43 GmbHG geprüft?
Ich habe fast nur § 43 II GmbHG bei allen drei Sachverhalten (Darlehen, Gehaltserhöhung, Autos) geprüft. Sonst kamen ja nur §§ 280 I, 241 II BGB (§ 43 GmbHG ist spezieller?), § 823 II BGB iVm § 266 StGB (kein Vorsatz (jdfls bzgl. Schaden?)) und § 826 BGB (offensichtlich (-)) in Betracht (?), da habe ich jeweils aber nicht mehr als einen Satz.
Bei dem Darlehensteil habe ich maßgeblich § 93 I S.2 AktG analog geprüft, dahingehend habe ich den Hinweis des Mandanten mit dem "Recht auf unternehmerische Entscheidung" = business judgment rule = § 93 I S.2 AktG verstanden. Die Voraussetzungen lagen wegen dieses ganzen Sermons zu den Finanzanalysen und (taktisch wegen) der Benennung einer Zeugin mE vor, also schon keine Pflichtverletzung.
Bei der Gehaltserhöhung habe ich eine Pflichtverletzung wegen der Überschreitung der GF-Befugnis (Geschäft der Gesellschafter lt. der zitierten Kommentarstelle (?), § 46 Nr.5 GmbHG) angenommen und auf RF-Seite wegen der gesamtschuldnerischer Haftung (§ 43 II GmbHG) volle Haftung des Mandanten im Verhältnis zur Gesellschaft angenommen. Keine Enthaftung wegen Entlastung, da die Gesellschafter nichts von dem Geschäft wussten und es so auch nicht durch Entlastung billigen konnten. Und in der ZMK mit einem Satz kurz die Streitverkündung an die alte GFin (Gesamtschuldnerregress) angesprochen, aber abgelehnt, da sie ja "untergetaucht" ist.
Bei den Autos habe ich die Pflichtverletzung wegen Verstoßes gegen die GF-Befugnis (100.000€-Grenze) angenommen, aber Enthaftung wegen des Entlastungsbeschlusses, da die Gesellschafter ja von dem Geschäft wussten, als sie den Mandanten entlastet haben; hilfsweise auf Schadensfolgenseite an Vorteilsanrechnung (passt aber irgendwie nicht) und Zug-um-Zug-Übereignung der Autos wegen Vermeidung einer schadensrechtlich unzulässigen Bereicherung gedacht, aber das dann erst einmal aufgeschoben und in den letzten Minuten ergänzt, aber irgendwie leider vermischt/verkackt aus Zeitknappheit .
Zur ZMK: Die Kalender habe ich nur für die Bestimmung der Fristen zu Verteidigungsanzeige und Erwiderung benutzt, die ja aber offensichtlich gewahrt werden konnten (oder?); sonst waren ja auch keine Daten genannt. War aber nicht die erste Klausur, in denen die Kalender streng genommen ziemlich überflüssig waren. Wie der Abdruck der Gerichtsverfügung zur Klageerwiderung eigentlich richtige Papierverschwendung . Dass die Jahreszahlen der Kalender falsch waren, ist mir gar nicht aufgefallen, aber wundert mich nicht - schließlich stand beim LG Fulda auch einmal die PLZ von Fulda (Klageschrift) und einmal die von Frankfurt mit " LG Fulda - Frankfurt am Main" (gerichtliche Verfügung) .
Mal zur Zulässigkeit:
Welche Nr. aus § 95 GVG habt ihr genommen, um zu sagen, dass die Kammer für Handelssachen zuständig war? Ich habe irgendwie keine passende gefunden und dann einfach gesagt in der ZMK man könne es rügen und Antrag auf Verweisung an die allgemeine Zivilkammer stellen, aber dass das vorliegend keinen Mehrwert bringt und Zeit kostet (weil mir nichts anderes eingefallen ist).
Ich nahm den 4 a. Hatte im Kommentar geschaut und der war an naheliegendsten
11.01.2023, 11:43
Ich würde nicht sagen, dass der Abdruck der Verfügung und des Kalenders „gemein“ war, aber mit Lesen und Überlegen habe ich bestimmt 15 Minuten deswegen verschwendet, weil ich in dem Moment mir nicht vorstellen konnte, dass das alles wirklich überflüssig ist. Die 15 Minuten hätte ich gebraucht, um am Ende noch sauberer und strukturierter schreiben zu können.
11.01.2023, 18:01
(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
Habt ihr hinsichtlich der ersten Teils anerkannt und § 93 erörtert (da kein Aufforderungsschreiben) oder Klageabweisung?