10.01.2023, 15:42
In Hessen kam eine Wirtschaftsrechtsklausur dran. Es ging um die Haftung des GmbH-Geschäftsführers. Hat jemand verstanden, was es mit dem Kalender auf sich hatte? Und mit der ausführlichst abgedruckten Verfügung des Gerichts? Gab es doch ein Fristenproblem?
10.01.2023, 15:56
(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
10.01.2023, 16:02
(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
10.01.2023, 16:03
(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
Lief auch in NDS - was habt ihr so geprüft? Vor allem beim 2. und 3.?
10.01.2023, 16:04
(10.01.2023, 16:03)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
Lief auch in NDS - was habt ihr so geprüft? Vor allem beim 2. und 3.?
Habt ihr bei 2 und 3 auch ein richtiges Gutachten gemacht? Ich habe da wegen der Frage nach der anwaltlichen Beratung nur einen fliesstext und auch keinen praktischen Teil
10.01.2023, 16:09
(10.01.2023, 16:04)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 16:03)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
Lief auch in NDS - was habt ihr so geprüft? Vor allem beim 2. und 3.?
Habt ihr bei 2 und 3 auch ein richtiges Gutachten gemacht? Ich habe da wegen der Frage nach der anwaltlichen Beratung nur einen fliesstext und auch keinen praktischen Teil
Bei 2. war der praktische Teil auch erlassen, aber hab trotzdem ein normales Gutachten gemacht. Der Anspruch aus 823 I ging bei mir durch…
Bei 3 hatte ich keine Zeit mehr und konnte nur noch einen Satz schreiben, dass die Schilder die Haftung nicht ausschließen :(
10.01.2023, 16:13
(10.01.2023, 16:09)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 16:04)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 16:03)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 14:43)RefiSH schrieb: Was lief heut in NRW?1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
Lief auch in NDS - was habt ihr so geprüft? Vor allem beim 2. und 3.?
Habt ihr bei 2 und 3 auch ein richtiges Gutachten gemacht? Ich habe da wegen der Frage nach der anwaltlichen Beratung nur einen fliesstext und auch keinen praktischen Teil
Bei 2. war der praktische Teil auch erlassen, aber hab trotzdem ein normales Gutachten gemacht. Der Anspruch aus 823 I ging bei mir durch…
Bei 3 hatte ich keine Zeit mehr und konnte nur noch einen Satz schreiben, dass die Schilder die Haftung nicht ausschließen :(
War der praktische Teil wirklich erlassen? Überlege gerade ob man das nicht beim Mandatenschreiben noch hätte formulieren müssen. War das bei euch in nrw explizit ausgeschlossen? Hätte aber eh keine Zeit mehr gehabt. Bei mir ging der Anspruch auch durch aus 823 und beim dritten habe ich argumentiert dass die Haftung nicht ausgeschlossen wird weil die Schilder nicht die gesamte Haftung ausschließen können und mit 309 Nr 7 etwas argumentiert
10.01.2023, 16:24
(10.01.2023, 16:13)Refnds10 schrieb:Ich hab es mit 832 begründet. Hab auch 309 überlegt, aber es liegt ja gar kein Vertrag vor(10.01.2023, 16:09)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 16:04)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 16:03)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 15:56)Uwe_NRW schrieb: 1. Teil aus Beklagtensicht: Mandantin betreibt einen Klettergarten und Klägerin verletzt sich an einem nicht ausreichend gesicherten Querbalken. Diese verlangt Schmerzensgeld.
2. Teil: Mandantin ist Grundstückseigentümerin auf dem eine selbstgebaute Seilbahn steht. Dort hat sich eine Frau verletzt, die jetzt Schmerzensgeld verlangt.
Zudem: Mandantin hat dort neue Schilder aufgestellt, die rechtlich geprüft werden sollten: „Betreten auf eigenen Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“
Lief auch in NDS - was habt ihr so geprüft? Vor allem beim 2. und 3.?
Habt ihr bei 2 und 3 auch ein richtiges Gutachten gemacht? Ich habe da wegen der Frage nach der anwaltlichen Beratung nur einen fliesstext und auch keinen praktischen Teil
Bei 2. war der praktische Teil auch erlassen, aber hab trotzdem ein normales Gutachten gemacht. Der Anspruch aus 823 I ging bei mir durch…
Bei 3 hatte ich keine Zeit mehr und konnte nur noch einen Satz schreiben, dass die Schilder die Haftung nicht ausschließen :(
War der praktische Teil wirklich erlassen? Überlege gerade ob man das nicht beim Mandatenschreiben noch hätte formulieren müssen. War das bei euch in nrw explizit ausgeschlossen? Hätte aber eh keine Zeit mehr gehabt. Bei mir ging der Anspruch auch durch aus 823 und beim dritten habe ich argumentiert dass die Haftung nicht ausgeschlossen wird weil die Schilder nicht die gesamte Haftung ausschließen können und mit 309 Nr 7 etwas argumentiert
10.01.2023, 16:26
(10.01.2023, 16:24)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 16:13)Refnds10 schrieb:Ich hab es mit 832 begründet. Hab auch 309 überlegt, aber es liegt ja gar kein Vertrag vor(10.01.2023, 16:09)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 16:04)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 16:03)Refnds10 schrieb: Lief auch in NDS - was habt ihr so geprüft? Vor allem beim 2. und 3.?
Habt ihr bei 2 und 3 auch ein richtiges Gutachten gemacht? Ich habe da wegen der Frage nach der anwaltlichen Beratung nur einen fliesstext und auch keinen praktischen Teil
Bei 2. war der praktische Teil auch erlassen, aber hab trotzdem ein normales Gutachten gemacht. Der Anspruch aus 823 I ging bei mir durch…
Bei 3 hatte ich keine Zeit mehr und konnte nur noch einen Satz schreiben, dass die Schilder die Haftung nicht ausschließen :(
War der praktische Teil wirklich erlassen? Überlege gerade ob man das nicht beim Mandatenschreiben noch hätte formulieren müssen. War das bei euch in nrw explizit ausgeschlossen? Hätte aber eh keine Zeit mehr gehabt. Bei mir ging der Anspruch auch durch aus 823 und beim dritten habe ich argumentiert dass die Haftung nicht ausgeschlossen wird weil die Schilder nicht die gesamte Haftung ausschließen können und mit 309 Nr 7 etwas argumentiert
Bin auf 832 irgendwie nicht gekommen, habe gesagt in Anlehnung an 309 aber eben dass kein Vertrag vorliegt. Fand den Teil komisch
10.01.2023, 16:30
(10.01.2023, 16:26)Refnds10 schrieb:(10.01.2023, 16:24)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 16:13)Refnds10 schrieb:Ich hab es mit 832 begründet. Hab auch 309 überlegt, aber es liegt ja gar kein Vertrag vor(10.01.2023, 16:09)Uwe_NRW schrieb:(10.01.2023, 16:04)Refnds10 schrieb: Habt ihr bei 2 und 3 auch ein richtiges Gutachten gemacht? Ich habe da wegen der Frage nach der anwaltlichen Beratung nur einen fliesstext und auch keinen praktischen Teil
Bei 2. war der praktische Teil auch erlassen, aber hab trotzdem ein normales Gutachten gemacht. Der Anspruch aus 823 I ging bei mir durch…
Bei 3 hatte ich keine Zeit mehr und konnte nur noch einen Satz schreiben, dass die Schilder die Haftung nicht ausschließen :(
War der praktische Teil wirklich erlassen? Überlege gerade ob man das nicht beim Mandatenschreiben noch hätte formulieren müssen. War das bei euch in nrw explizit ausgeschlossen? Hätte aber eh keine Zeit mehr gehabt. Bei mir ging der Anspruch auch durch aus 823 und beim dritten habe ich argumentiert dass die Haftung nicht ausgeschlossen wird weil die Schilder nicht die gesamte Haftung ausschließen können und mit 309 Nr 7 etwas argumentiert
Bin auf 832 irgendwie nicht gekommen, habe gesagt in Anlehnung an 309 aber eben dass kein Vertrag vorliegt. Fand den Teil komisch
Ja, man hatte am Ende auch einfach keine Zeit mehr großartig zu überlegen.