09.01.2023, 16:23
(09.01.2023, 16:14)regresskreisel schrieb: In Hessen ging es heute um die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde (Vergleich). Einmal wegen 49k € und 1000€ (VAK) und dann wegen der Unzulässigkeit der Klauselerteilung gem. § 768. Ich hoffe jedenfalls, dass das die beiden Klagearten waren ? Beides geht bei mir durch, wobei ich Idiot schon nen dicken Fehler im Tenor entdeckt habe, weil ich dann aus Sicht der Beklagten gedacht habe...naja,was solls. -.-
Am Anfang habe ich gekotzt wegen der ganzen Zahlen und Daten, aber insgesamt war die dann doch fair. Oder ich hab irgendwelche Probleme übersehen, das kann natürlich sein. Der Tatbestand war bei mir schon 8 Seiten lang, das nervt dann immer, weil so viel Zeit drauf geht.
Ich bin aber immer schon froh, wenn ich überhaupt fertig werde, auch wenn ich dann zwischendrin leider "abgespeckt" arbeiten muss aufgrund des Zeitproblems.
Was habt ihr so geschrieben bzw.wie ging es euch mit der Klausur? Wie habt ihr entschieden?
Sehr nett finde ich, dass die Vollstreckbarkeit mal wieder erlassen war :D
Das mir 768 hab ich nicht
Im Ergebnis habe ich alles für unzulässig erklärt…
09.01.2023, 16:26
(09.01.2023, 16:14)regresskreisel schrieb: In Hessen ging es heute um die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde (Vergleich). Einmal wegen 49k € und 1000€ (VAK) und dann wegen der Unzulässigkeit der Klauselerteilung gem. § 768. Ich hoffe jedenfalls, dass das die beiden Klagearten waren ? Beides geht bei mir durch, wobei ich Idiot schon nen dicken Fehler im Tenor entdeckt habe, weil ich dann aus Sicht der Beklagten gedacht habe...naja,was solls. -.-
Am Anfang habe ich gekotzt wegen der ganzen Zahlen und Daten, aber insgesamt war die dann doch fair. Oder ich hab irgendwelche Probleme übersehen, das kann natürlich sein. Der Tatbestand war bei mir schon 8 Seiten lang, das nervt dann immer, weil so viel Zeit drauf geht.
Ich bin aber immer schon froh, wenn ich überhaupt fertig werde, auch wenn ich dann zwischendrin leider "abgespeckt" arbeiten muss aufgrund des Zeitproblems.
Was habt ihr so geschrieben bzw.wie ging es euch mit der Klausur? Wie habt ihr entschieden?
Sehr nett finde ich, dass die Vollstreckbarkeit mal wieder erlassen war :D
Kann ich mich dir nur anschließen;
I. Zulässigkeit Klage (insb. Statthaftifkeit, Zuständigkeit und RSB)
- Antrag 1): 767
P: RSB weil 49.000€ überweisen; im Ergebnis bejaht
- Antrag 2): 768
P: Abgrenzung zu 732; aber kein formeller Einwand
II. Begründetheit
Antrag 1)
- Materieller Einwand, 362 BGB bzgl 49.000 € unstreitig
(Auch unerheblich ob Kauftpreis erst mit Eintragung Alleineigentum fällig werden sollte, da Vergleich mit Fälligkeit 01.09. nach notariellem KV geschlossen)
- Materieller Einwand, 397 BGB
P: Beweis 775 Nr. 4; im Ergebnis gehen alle förmlichen Beweismittel
SP: Beweiswürdigung Zeugin Notarin; im Ergebnis Erlassvertrag
Antrag 2)
Begründet, wenn Klauseln zu Unrecht erteilt
- Bedingung, 726 Abs. 1 ZPO
- Auslegung, § 3 Notarielle Urkunde nach 133,157 BGB
SP: Wann Genehmigung zu erteilen; im Ergebnis lagen Voraussetzungen des § 3 ABS. 4 nicht vor, welche ich als kumulativ vorliegend wegen “und” angesehen habe.
-> klage insgesamt begründet
Kostenentscheidung: Klageerwiderung als Anerkenntnis ausgelegt, daher 1/3 beklagte und 2/3 Kläger
Rechtsmittel: § 232 Abs. 1 S. 2 ZPO
Also das ist so im Wesentlichen meins gewesen und ich habe auch 10 Seiten Tatbestand gehabt, aber allein bei zwei Klageanträgen und dem Urkundenrollenzeug summiert sich das ja echt schnell auf dem kaum beschreibbaren Platz den man auf den Zetteln hat. ?
09.01.2023, 16:30
Aber das ist nur meine Lösung, ich habe nicht die Weisheit gepachtet und noch lange kein 2. Examen :) das heißt, die kann durchaus falsch sein, falsche Schwerpunkte etc…
09.01.2023, 16:32
(09.01.2023, 16:19)JanNie schrieb:(09.01.2023, 16:12)Refnds10 schrieb:(09.01.2023, 15:39)Refni10 schrieb: Wie fandest ihr es heute?
Irgendwie zu einfach, da kann man wieder nicht glänzen.. oder ich habe was übersehen. Habt ihr das VU aufgehoben?
Jap, aufgehoben und abgewiesen. Klägerin war ja beweisfällig geblieben.
Jap, habe ich auch. Habe aber das ungute Gefühl, etwas übersehen zu haben. Habe die VV nicht mehr ausschreiben können -.- Sowas dummes. Welche AGL habt ihr geprüft?
09.01.2023, 16:32
(09.01.2023, 16:19)JanNie schrieb:(09.01.2023, 16:12)Refnds10 schrieb:(09.01.2023, 15:39)Refni10 schrieb: Wie fandest ihr es heute?
Irgendwie zu einfach, da kann man wieder nicht glänzen.. oder ich habe was übersehen. Habt ihr das VU aufgehoben?
Jap, aufgehoben und abgewiesen. Klägerin war ja beweisfällig geblieben.
Jap, habe ich auch. Habe aber das ungute Gefühl, etwas übersehen zu haben. Habe die VV nicht mehr ausschreiben können -.- Sowas dummes. Welche AGL habt ihr geprüft?
09.01.2023, 16:34
(09.01.2023, 16:32)Refni10 schrieb:(09.01.2023, 16:19)JanNie schrieb:(09.01.2023, 16:12)Refnds10 schrieb:(09.01.2023, 15:39)Refni10 schrieb: Wie fandest ihr es heute?
Irgendwie zu einfach, da kann man wieder nicht glänzen.. oder ich habe was übersehen. Habt ihr das VU aufgehoben?
Jap, aufgehoben und abgewiesen. Klägerin war ja beweisfällig geblieben.
Jap, habe ich auch. Habe aber das ungute Gefühl, etwas übersehen zu haben. Habe die VV nicht mehr ausschreiben können -.- Sowas dummes. Welche AGL habt ihr geprüft?
86 VVG und dann inzident 839 BGB
09.01.2023, 16:34
(09.01.2023, 16:26)hess137 schrieb:(09.01.2023, 16:14)regresskreisel schrieb: In Hessen ging es heute um die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde (Vergleich). Einmal wegen 49k € und 1000€ (VAK) und dann wegen der Unzulässigkeit der Klauselerteilung gem. § 768. Ich hoffe jedenfalls, dass das die beiden Klagearten waren ? Beides geht bei mir durch, wobei ich Idiot schon nen dicken Fehler im Tenor entdeckt habe, weil ich dann aus Sicht der Beklagten gedacht habe...naja,was solls. -.-
Am Anfang habe ich gekotzt wegen der ganzen Zahlen und Daten, aber insgesamt war die dann doch fair. Oder ich hab irgendwelche Probleme übersehen, das kann natürlich sein. Der Tatbestand war bei mir schon 8 Seiten lang, das nervt dann immer, weil so viel Zeit drauf geht.
Ich bin aber immer schon froh, wenn ich überhaupt fertig werde, auch wenn ich dann zwischendrin leider "abgespeckt" arbeiten muss aufgrund des Zeitproblems.
Was habt ihr so geschrieben bzw.wie ging es euch mit der Klausur? Wie habt ihr entschieden?
Sehr nett finde ich, dass die Vollstreckbarkeit mal wieder erlassen war :D
Kann ich mich dir nur anschließen;
I. Zulässigkeit Klage (insb. Statthaftifkeit, Zuständigkeit und RSB)
- Antrag 1): 767
P: RSB weil 49.000€ überweisen; im Ergebnis bejaht
- Antrag 2): 768
P: Abgrenzung zu 732; aber kein formeller Einwand
II. Begründetheit
Antrag 1)
- Materieller Einwand, 362 BGB bzgl 49.000 € unstreitig
(Auch unerheblich ob Kauftpreis erst mit Eintragung Alleineigentum fällig werden sollte, da Vergleich mit Fälligkeit 01.09. nach notariellem KV geschlossen)
- Materieller Einwand, 397 BGB
P: Beweis 775 Nr. 4; im Ergebnis gehen alle förmlichen Beweismittel
SP: Beweiswürdigung Zeugin Notarin; im Ergebnis Erlassvertrag
Antrag 2)
Begründet, wenn Klauseln zu Unrecht erteilt
- Bedingung, 726 Abs. 1 ZPO
- Auslegung, § 3 Notarielle Urkunde nach 133,157 BGB
SP: Wann Genehmigung zu erteilen; im Ergebnis lagen Voraussetzungen des § 3 ABS. 4 nicht vor, welche ich als kumulativ vorliegend wegen “und” angesehen habe.
-> klage insgesamt begründet
Kostenentscheidung: Klageerwiderung als Anerkenntnis ausgelegt, daher 1/3 beklagte und 2/3 Kläger
Rechtsmittel: § 232 Abs. 1 S. 2 ZPO
Also das ist so im Wesentlichen meins gewesen und ich habe auch 10 Seiten Tatbestand gehabt, aber allein bei zwei Klageanträgen und dem Urkundenrollenzeug summiert sich das ja echt schnell auf dem kaum beschreibbaren Platz den man auf den Zetteln hat. ?
Ich hab das, bis auf die Kostenregelung, tatsächlich auch so. Hab aber ziemlich lange überlegt für 768, weil ich den Antrag so seltsam fand. Fand die Klausur auf jeden Fall nicht so schlimm, obwohl ich vor vollstreckungsrecht echt Angst hatte
09.01.2023, 16:36
(09.01.2023, 16:32)Refni10 schrieb:(09.01.2023, 16:19)JanNie schrieb:(09.01.2023, 16:12)Refnds10 schrieb:(09.01.2023, 15:39)Refni10 schrieb: Wie fandest ihr es heute?
Irgendwie zu einfach, da kann man wieder nicht glänzen.. oder ich habe was übersehen. Habt ihr das VU aufgehoben?
Jap, aufgehoben und abgewiesen. Klägerin war ja beweisfällig geblieben.
Jap, habe ich auch. Habe aber das ungute Gefühl, etwas übersehen zu haben. Habe die VV nicht mehr ausschreiben können -.- Sowas dummes. Welche AGL habt ihr geprüft?
Habt ihr bei der Zuständigkeit ganz normal 71 I GVG oder 71 II? Es ging ja um den Regress, habe daher keine Zuständigkeit nach amtshaftung angenommen
09.01.2023, 16:38
(09.01.2023, 16:34)Amidala schrieb:(09.01.2023, 16:26)hess137 schrieb:(09.01.2023, 16:14)regresskreisel schrieb: In Hessen ging es heute um die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde (Vergleich). Einmal wegen 49k € und 1000€ (VAK) und dann wegen der Unzulässigkeit der Klauselerteilung gem. § 768. Ich hoffe jedenfalls, dass das die beiden Klagearten waren ? Beides geht bei mir durch, wobei ich Idiot schon nen dicken Fehler im Tenor entdeckt habe, weil ich dann aus Sicht der Beklagten gedacht habe...naja,was solls. -.-
Am Anfang habe ich gekotzt wegen der ganzen Zahlen und Daten, aber insgesamt war die dann doch fair. Oder ich hab irgendwelche Probleme übersehen, das kann natürlich sein. Der Tatbestand war bei mir schon 8 Seiten lang, das nervt dann immer, weil so viel Zeit drauf geht.
Ich bin aber immer schon froh, wenn ich überhaupt fertig werde, auch wenn ich dann zwischendrin leider "abgespeckt" arbeiten muss aufgrund des Zeitproblems.
Was habt ihr so geschrieben bzw.wie ging es euch mit der Klausur? Wie habt ihr entschieden?
Sehr nett finde ich, dass die Vollstreckbarkeit mal wieder erlassen war :D
Kann ich mich dir nur anschließen;
I. Zulässigkeit Klage (insb. Statthaftifkeit, Zuständigkeit und RSB)
- Antrag 1): 767
P: RSB weil 49.000€ überweisen; im Ergebnis bejaht
- Antrag 2): 768
P: Abgrenzung zu 732; aber kein formeller Einwand
II. Begründetheit
Antrag 1)
- Materieller Einwand, 362 BGB bzgl 49.000 € unstreitig
(Auch unerheblich ob Kauftpreis erst mit Eintragung Alleineigentum fällig werden sollte, da Vergleich mit Fälligkeit 01.09. nach notariellem KV geschlossen)
- Materieller Einwand, 397 BGB
P: Beweis 775 Nr. 4; im Ergebnis gehen alle förmlichen Beweismittel
SP: Beweiswürdigung Zeugin Notarin; im Ergebnis Erlassvertrag
Antrag 2)
Begründet, wenn Klauseln zu Unrecht erteilt
- Bedingung, 726 Abs. 1 ZPO
- Auslegung, § 3 Notarielle Urkunde nach 133,157 BGB
SP: Wann Genehmigung zu erteilen; im Ergebnis lagen Voraussetzungen des § 3 ABS. 4 nicht vor, welche ich als kumulativ vorliegend wegen “und” angesehen habe.
-> klage insgesamt begründet
Kostenentscheidung: Klageerwiderung als Anerkenntnis ausgelegt, daher 1/3 beklagte und 2/3 Kläger
Rechtsmittel: § 232 Abs. 1 S. 2 ZPO
Also das ist so im Wesentlichen meins gewesen und ich habe auch 10 Seiten Tatbestand gehabt, aber allein bei zwei Klageanträgen und dem Urkundenrollenzeug summiert sich das ja echt schnell auf dem kaum beschreibbaren Platz den man auf den Zetteln hat. ?
Ich hab das, bis auf die Kostenregelung, tatsächlich auch so. Hab aber ziemlich lange überlegt für 768, weil ich den Antrag so seltsam fand. Fand die Klausur auf jeden Fall nicht so schlimm, obwohl ich vor vollstreckungsrecht echt Angst hatte
Ja das ging mir auch so, am Anfang fand ich es mit der Vorgeschichte ein bisschen verwirrend, aber dann ging’s. Und ich hab einen Moment gebraucht um überhaupt auf den 768 zu kommen
09.01.2023, 16:39
(09.01.2023, 16:34)Amidala schrieb:(09.01.2023, 16:26)hess137 schrieb:(09.01.2023, 16:14)regresskreisel schrieb: In Hessen ging es heute um die Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde (Vergleich). Einmal wegen 49k € und 1000€ (VAK) und dann wegen der Unzulässigkeit der Klauselerteilung gem. § 768. Ich hoffe jedenfalls, dass das die beiden Klagearten waren ? Beides geht bei mir durch, wobei ich Idiot schon nen dicken Fehler im Tenor entdeckt habe, weil ich dann aus Sicht der Beklagten gedacht habe...naja,was solls. -.-
Am Anfang habe ich gekotzt wegen der ganzen Zahlen und Daten, aber insgesamt war die dann doch fair. Oder ich hab irgendwelche Probleme übersehen, das kann natürlich sein. Der Tatbestand war bei mir schon 8 Seiten lang, das nervt dann immer, weil so viel Zeit drauf geht.
Ich bin aber immer schon froh, wenn ich überhaupt fertig werde, auch wenn ich dann zwischendrin leider "abgespeckt" arbeiten muss aufgrund des Zeitproblems.
Was habt ihr so geschrieben bzw.wie ging es euch mit der Klausur? Wie habt ihr entschieden?
Sehr nett finde ich, dass die Vollstreckbarkeit mal wieder erlassen war :D
Kann ich mich dir nur anschließen;
I. Zulässigkeit Klage (insb. Statthaftifkeit, Zuständigkeit und RSB)
- Antrag 1): 767
P: RSB weil 49.000€ überweisen; im Ergebnis bejaht
- Antrag 2): 768
P: Abgrenzung zu 732; aber kein formeller Einwand
II. Begründetheit
Antrag 1)
- Materieller Einwand, 362 BGB bzgl 49.000 € unstreitig
(Auch unerheblich ob Kauftpreis erst mit Eintragung Alleineigentum fällig werden sollte, da Vergleich mit Fälligkeit 01.09. nach notariellem KV geschlossen)
- Materieller Einwand, 397 BGB
P: Beweis 775 Nr. 4; im Ergebnis gehen alle förmlichen Beweismittel
SP: Beweiswürdigung Zeugin Notarin; im Ergebnis Erlassvertrag
Antrag 2)
Begründet, wenn Klauseln zu Unrecht erteilt
- Bedingung, 726 Abs. 1 ZPO
- Auslegung, § 3 Notarielle Urkunde nach 133,157 BGB
SP: Wann Genehmigung zu erteilen; im Ergebnis lagen Voraussetzungen des § 3 ABS. 4 nicht vor, welche ich als kumulativ vorliegend wegen “und” angesehen habe.
-> klage insgesamt begründet
Kostenentscheidung: Klageerwiderung als Anerkenntnis ausgelegt, daher 1/3 beklagte und 2/3 Kläger
Rechtsmittel: § 232 Abs. 1 S. 2 ZPO
Also das ist so im Wesentlichen meins gewesen und ich habe auch 10 Seiten Tatbestand gehabt, aber allein bei zwei Klageanträgen und dem Urkundenrollenzeug summiert sich das ja echt schnell auf dem kaum beschreibbaren Platz den man auf den Zetteln hat. ?
Ich hab das, bis auf die Kostenregelung, tatsächlich auch so. Hab aber ziemlich lange überlegt für 768, weil ich den Antrag so seltsam fand. Fand die Klausur auf jeden Fall nicht so schlimm, obwohl ich vor vollstreckungsrecht echt Angst hatte
Ich hab es auch so ähnlich. Bei dem Erlassvertrag hab ich noch die Formbedürftigkeit der schuldrechtlich zugrundeliegenden Schenkung angesprochen. Heilung dann durch den Erlassvertrag, in dem als Verfügungsvertrag der Vollzug der Schenkung gem. § 518 II BGB zu sehen ist.