13.12.2022, 11:51
(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb:(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
13.12.2022, 12:23
(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb:(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb:(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Danke, sehr hilfreich, v.a. der Satz zum Amtsarzt. Da ich umgezogen bin, kann es natürlich sein, dass der "neue" Arzt es nochmal neu untersucht. Aber ist ja auch kein Akt.
13.12.2022, 12:27
Das einzige was du dir verbaust ist meines Wissens übrigens § 51 III LVO NRW.
13.12.2022, 12:30
13.12.2022, 18:11
(13.12.2022, 11:51)Chill3r schrieb:(13.12.2022, 09:43)juraistschön schrieb:(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb:(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.
Also ich bin damals auch in NRW aus der Jusitz in die Verwaltung gewechselt. Musste mich entlassen lassen, das lag aber (glaube ich) an meiner Behörde. Habe auch von Kollegen gehört, bei denen eine Versetzung geklappt hat, da die Justiz im allgemeinen eine ziemliche Diva ist, legen die ohnehin keinen Wert drauf, dich gegen deinen Willen dort zu behalten.
Das Argument mit der Nachverssicherung halte ich für Quatsch, da du ja dann wieder ins Beamtenverhältnis gehst, wird da nichts nachversichert.
Amtsarzt musste ich ein zweites Mal hin, der hat dann nochmal in die Unterlagen von vor knapp 2 Jahren geguckt, gefragt ob sich was geändert hat und nach einem verneinen meinerseits war es das dann auch.
Krankenversicherung sollte man sich für die Monate in denen man ggf in die GKV wechselt, eine Anwartschaft sichern (circa 10€), dann kommt man ohne neue Gesundheitsprüfung in dem alten Tarif.
Was hier mit Systemtrennug gemeint ist kann ich nicht nachvollziehen...
Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
14.12.2022, 09:43
(13.12.2022, 18:11)juraistschön schrieb: Mag sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, aber immerhin möglich. Mich haben sie damals nach dem Ref. trotz konkreter Stellenzusage im öD nachversichert.
Systemtrennung meint die strikte Trennung der Versicherungssysteme. Zeiten, die Du in der Gesetzlichen verbringst, zählen auch nur dort.
Im Übrigen würde ich eine Versetzung bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beantragen, die sollen sich mal nicht so anstellen...
Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Dass das nicht gelebte Praxis ist, sagt eigentlich alles über die Zustände in der Justiz.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
30.12.2022, 10:40
Kommuniziert man es dann mit der Leitung erst nachdem man woanders die Zusage hat? Vorher scheint mir zu früh, möchte nicht, dass mir dann extra Mehrbelastungen aufgetragen werden oder sowas. Ich weiß allerdings nicht wann die Personalakte angefordert wird.
30.12.2022, 14:51
(30.12.2022, 10:40)ProbeRi schrieb: Kommuniziert man es dann mit der Leitung erst nachdem man woanders die Zusage hat? Vorher scheint mir zu früh, möchte nicht, dass mir dann extra Mehrbelastungen aufgetragen werden oder sowas. Ich weiß allerdings nicht wann die Personalakte angefordert wird.
Ich habe es damals so gemacht, woanders beworben und als ich die Zusage hatte, auf meinen damaligen LOStA zugegangen. Aber das war wie gesagt auch nicht im selben Bundesland. Hinzugehen und zu sagen, dass Du gehen willst, obwohl Du noch gar nicht weißt, ob Du überhaupt eine andere Stelle bekommst, fände ich persönlich eher schwierig...
30.12.2022, 20:04
(30.12.2022, 14:51)juraistschön schrieb:(30.12.2022, 10:40)ProbeRi schrieb: Kommuniziert man es dann mit der Leitung erst nachdem man woanders die Zusage hat? Vorher scheint mir zu früh, möchte nicht, dass mir dann extra Mehrbelastungen aufgetragen werden oder sowas. Ich weiß allerdings nicht wann die Personalakte angefordert wird.
Ich habe es damals so gemacht, woanders beworben und als ich die Zusage hatte, auf meinen damaligen LOStA zugegangen. Aber das war wie gesagt auch nicht im selben Bundesland. Hinzugehen und zu sagen, dass Du gehen willst, obwohl Du noch gar nicht weißt, ob Du überhaupt eine andere Stelle bekommst, fände ich persönlich eher schwierig...
Der Informationswert für den LOStA ist ja auch nahezu bei 0 wenn du noch nichts Neues hast.
Also als ob den das interessiert wenn sich einer der "Angestellten" was Neues suchen will... also erstmal reden tun halt dann doch mehr als die die es dann wirklich machen.
30.12.2022, 22:26
(30.12.2022, 20:04)Chill3r schrieb:(30.12.2022, 14:51)juraistschön schrieb:(30.12.2022, 10:40)ProbeRi schrieb: Kommuniziert man es dann mit der Leitung erst nachdem man woanders die Zusage hat? Vorher scheint mir zu früh, möchte nicht, dass mir dann extra Mehrbelastungen aufgetragen werden oder sowas. Ich weiß allerdings nicht wann die Personalakte angefordert wird.
Ich habe es damals so gemacht, woanders beworben und als ich die Zusage hatte, auf meinen damaligen LOStA zugegangen. Aber das war wie gesagt auch nicht im selben Bundesland. Hinzugehen und zu sagen, dass Du gehen willst, obwohl Du noch gar nicht weißt, ob Du überhaupt eine andere Stelle bekommst, fände ich persönlich eher schwierig...
Der Informationswert für den LOStA ist ja auch nahezu bei 0 wenn du noch nichts Neues hast.
Also als ob den das interessiert wenn sich einer der "Angestellten" was Neues suchen will... also erstmal reden tun halt dann doch mehr als die die es dann wirklich machen.
Ja würde ich auch meinen, ich hatte nur in diversen Forenbeiträgen gelesen, man solle es offen kommunizieren bevor die Personalakte angefordert wird. Manche Behörden fordern die aber vor dem AC ein, da nach dem AC direkt die Zusage erfolgt. Das hatte mich stutzig gemacht. Ich finde es auch zu früh, s.o.