28.12.2022, 11:12
Ich habe einige Fragen zum Versorgungswerk.
Nach dem Referendariat war ich nicht einmal ein Jahr in der Kanzlei und wechsel nun ins Unternehmen. Die Stelle erfüllt aber nicht die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikus.
Natürlich muss ich mich nun in der deutschen Rentenversicherung versichern. Was aber geschieht mit meinen Beiträgen fürs Versorgungswerk? 60 Monate habe ich ja nicht voll. Und was ist, wenn ich eines Tages wieder wechseln möchte und dann als Syndikus zugelassen werden? Schadet es mir, "ständig" hin und her gewechselt zu haben?
Ich habe schon überlegt, ob es sinnvoll ist die Nachversicherung aus dem Referendariat jetzt für die Rentenversicherung zu beantragen und nicht für das Versorgungswerk.
Hat Jemand hier Erfahrungen oder kann mir sagen, an wen ich mich hier am besten wende?
Vielen Dank im Voraus.
Nach dem Referendariat war ich nicht einmal ein Jahr in der Kanzlei und wechsel nun ins Unternehmen. Die Stelle erfüllt aber nicht die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikus.
Natürlich muss ich mich nun in der deutschen Rentenversicherung versichern. Was aber geschieht mit meinen Beiträgen fürs Versorgungswerk? 60 Monate habe ich ja nicht voll. Und was ist, wenn ich eines Tages wieder wechseln möchte und dann als Syndikus zugelassen werden? Schadet es mir, "ständig" hin und her gewechselt zu haben?
Ich habe schon überlegt, ob es sinnvoll ist die Nachversicherung aus dem Referendariat jetzt für die Rentenversicherung zu beantragen und nicht für das Versorgungswerk.
Hat Jemand hier Erfahrungen oder kann mir sagen, an wen ich mich hier am besten wende?
Vielen Dank im Voraus.
28.12.2022, 12:01
So wie ich es verstehe können die DRV Ansprüche neben den Versorgungswerk Ansprüchen bestehen.
Wechselt man in der Karriere einmal oder mehrfach zwischen beiden, zahlt man in den jeweiligen Abschnitten in das jeweilige Rentenversicherungssystem.
Mit Rentenbeginn werden dann jeweils zwei Renten auf Basis der jeweiligen Berechnungsmethode ausgezahlt.
Voraussetzung natürlich das man bei beiden kumulativ 60 Monate eingezahlt hat.
Lasse mich aber gern korrigieren
Wechselt man in der Karriere einmal oder mehrfach zwischen beiden, zahlt man in den jeweiligen Abschnitten in das jeweilige Rentenversicherungssystem.
Mit Rentenbeginn werden dann jeweils zwei Renten auf Basis der jeweiligen Berechnungsmethode ausgezahlt.
Voraussetzung natürlich das man bei beiden kumulativ 60 Monate eingezahlt hat.
Lasse mich aber gern korrigieren
28.12.2022, 23:09
(28.12.2022, 12:01)wacaffe schrieb: So wie ich es verstehe können die DRV Ansprüche neben den Versorgungswerk Ansprüchen bestehen.
Wechselt man in der Karriere einmal oder mehrfach zwischen beiden, zahlt man in den jeweiligen Abschnitten in das jeweilige Rentenversicherungssystem.
Mit Rentenbeginn werden dann jeweils zwei Renten auf Basis der jeweiligen Berechnungsmethode ausgezahlt.
Voraussetzung natürlich das man bei beiden kumulativ 60 Monate eingezahlt hat.
Lasse mich aber gern korrigieren
So ist es. Man erhält in dem Fall aus beiden Versicherungssystemen eine Rente. Die 60 Monate Wartezeit gibt es bei der DRV. Ob du die im Versorgungswerk auch hast, findest du in der Satzung deines Versorgungswerks.
Was bei einem Wechsel besser ist, kann dir keiner so genau sagen. In der Regel kannst du dir beim Job nicht aussuchen, in welches System du einzahlen willst. Deswegen würde ich persönlich die Einzahlungen dort lassen, wo sie sind (wenn du im VW keine Mindestversicherungszeit brauchst). Ich weiß hier aus dem Forum, dass einige Versorgungswerke es ermöglichen, das Geld mitzunehmen, auch in ein anderes VW. Die Frage ist aber, wie das Geld im neuen VW oder in der DRV angelegt/übertragen wird. Bei normaler Einzahlung wird das ja monatlich gerechnet und daraus berechnet sich der Quotient usw. Wenn nun eine einmalige Zahlung kommt, statt der monatlichen Einzahlung, könnte die Berechnung evtl. schlechter ausfallen.
Deswegen: ich würde mir gar nicht zu viele Gedanken machen. Ändern kannst du es sowieso nicht. Schaue nur jetzt, dass deine Einzahlungen ins VW nicht verfallen und für zukünftige Jobs zahlst du einfach dort ein, wo du musst.
03.01.2023, 16:13
(28.12.2022, 23:09)Egal schrieb:(28.12.2022, 12:01)wacaffe schrieb: So wie ich es verstehe können die DRV Ansprüche neben den Versorgungswerk Ansprüchen bestehen.
Wechselt man in der Karriere einmal oder mehrfach zwischen beiden, zahlt man in den jeweiligen Abschnitten in das jeweilige Rentenversicherungssystem.
Mit Rentenbeginn werden dann jeweils zwei Renten auf Basis der jeweiligen Berechnungsmethode ausgezahlt.
Voraussetzung natürlich das man bei beiden kumulativ 60 Monate eingezahlt hat.
Lasse mich aber gern korrigieren
So ist es. Man erhält in dem Fall aus beiden Versicherungssystemen eine Rente. Die 60 Monate Wartezeit gibt es bei der DRV. Ob du die im Versorgungswerk auch hast, findest du in der Satzung deines Versorgungswerks.
Was bei einem Wechsel besser ist, kann dir keiner so genau sagen. In der Regel kannst du dir beim Job nicht aussuchen, in welches System du einzahlen willst. Deswegen würde ich persönlich die Einzahlungen dort lassen, wo sie sind (wenn du im VW keine Mindestversicherungszeit brauchst). Ich weiß hier aus dem Forum, dass einige Versorgungswerke es ermöglichen, das Geld mitzunehmen, auch in ein anderes VW. Die Frage ist aber, wie das Geld im neuen VW oder in der DRV angelegt/übertragen wird. Bei normaler Einzahlung wird das ja monatlich gerechnet und daraus berechnet sich der Quotient usw. Wenn nun eine einmalige Zahlung kommt, statt der monatlichen Einzahlung, könnte die Berechnung evtl. schlechter ausfallen.
Deswegen: ich würde mir gar nicht zu viele Gedanken machen. Ändern kannst du es sowieso nicht. Schaue nur jetzt, dass deine Einzahlungen ins VW nicht verfallen und für zukünftige Jobs zahlst du einfach dort ein, wo du musst.
Danke! Also meinst Du aber, das es sinnvoll ist, freiwillig weiterhin ins Versorgungswerk zu zahlen, bis meine 60 Monate voll sind? Eine Übertragung bzw. Auszahlung ist in meinem Bundesland nicht möglich.