05.12.2022, 20:17
Hallo an Alle!
Ich bin seit gut zwei Jahren Richter auf Probe und möchte mich nun bundeslandintern (Stadtstaat!) bei der Verwaltung bewerben. Dabei werde ich mich nicht auf irgendwelche intern ausgeschriebenen Verwaltungsstellen, sondern ganz normal für das "Regierungsrat-Programm" bewerben.
Hierzu stellen sich mir noch einige Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
1. Wann würde die Justiz von der Bewerbung bei der Verwaltung erfahren?
2. Für den Fall, dass die Bewerbung erfolgreich ist:
Ich freue mich auch generell über Erfahrungsberichte von Wechslern aus der Justiz in die Verwaltung
Liebe Grüße und noch einen schönen Abend!
Ich bin seit gut zwei Jahren Richter auf Probe und möchte mich nun bundeslandintern (Stadtstaat!) bei der Verwaltung bewerben. Dabei werde ich mich nicht auf irgendwelche intern ausgeschriebenen Verwaltungsstellen, sondern ganz normal für das "Regierungsrat-Programm" bewerben.
Hierzu stellen sich mir noch einige Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
1. Wann würde die Justiz von der Bewerbung bei der Verwaltung erfahren?
2. Für den Fall, dass die Bewerbung erfolgreich ist:
- Erhält man für die laufende Justiz-Station eine Art „Zwischenbeurteilung“, da ggf. die einjährige Stationszeit noch nicht abgeschlossen ist?
- Würde der Wechsel zur Verwaltung eine Entlassung aus dem Justizdienst mit anschließender Neuverbeamtung darstellen?
- Was passiert mit der PKV bei einem solchen Wechsel?
Ich freue mich auch generell über Erfahrungsberichte von Wechslern aus der Justiz in die Verwaltung
Liebe Grüße und noch einen schönen Abend!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
05.12.2022, 20:51
(05.12.2022, 20:17)Jurist12345 schrieb: Hallo an Alle!
Ich bin seit gut zwei Jahren Richter auf Probe und möchte mich nun bundeslandintern (Stadtstaat!) bei der Verwaltung bewerben. Dabei werde ich mich nicht auf irgendwelche intern ausgeschriebenen Verwaltungsstellen, sondern ganz normal für das "Regierungsrat-Programm" bewerben.
Hierzu stellen sich mir noch einige Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
1. Wann würde die Justiz von der Bewerbung bei der Verwaltung erfahren?
2. Für den Fall, dass die Bewerbung erfolgreich ist:3. Für den Fall, dass die Bewerbung nicht erfolgreich ist: Würde die gescheiterte Bewerbung bei der Verwaltung einer Ernennung auf Lebenszeit im Justizdienst entgegenstehen?
- Erhält man für die laufende Justiz-Station eine Art „Zwischenbeurteilung“, da ggf. die einjährige Stationszeit noch nicht abgeschlossen ist?
- Würde der Wechsel zur Verwaltung eine Entlassung aus dem Justizdienst mit anschließender Neuverbeamtung darstellen?
- Was passiert mit der PKV bei einem solchen Wechsel?
Ich freue mich auch generell über Erfahrungsberichte von Wechslern aus der Justiz in die Verwaltung
Liebe Grüße und noch einen schönen Abend!
Ich habe denselben Wechsel gemacht (von einem BL zu einem anderen)
zu 1.
Spätestens wohl, wenn die Verwaltung Deine P-Akte anfordert, im Zweifel aber deutlich früher, da die Personaler v.a. innerhalb desselben Landes hervorragend vernetzt sind. Von daher: eher offen kommunizieren
zu 2.
- Zwischenbeurteilung kannst Du wohl verlangen, von selbst bekommst Du das eher nicht
- auf keinen Fall Entlassung beantragen, sondern Versetzung bzw. Umsetzung (ggf. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung)
- bei der PKV ändert sich nichts, da Du im selben Land bleibst und damit dieselben Beihilfevorschriften weitergelten.
zu 3.
Warum sollte das passieren? Wenn Du bei der Justiz bleibst und dort die Probezeit bestehst, wirst Du auf Lebenszeit ernannt. Ob man sich bei späteren Entscheidungen daran erinnert und Dir das übel nimmt, kann ich Dir natürlich nicht sagen.
Hoffe, das hilft dir weiter, viel Erfolg beim Wechsel! Ich habs bis heute nicht bereut.
06.12.2022, 23:46
Der Vorredner hat schon alles gesagt.
Zu 1) du könntest bei der Behörde erfragen, wann die Personalakte angefordert wird. Das könnte schon beim Vorstellungsgespräch passieren. Ich würde jedenfalls BEVOR deine Personalakte angefordert wird das Gespräch mit deinem Präsidenten suchen und ihm von deiner Bewerbung erzählen
2) Die Regel ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dann ändert sich auch nichts mit der PKV. Der Wechsel ist dann reibungslos. Ggf gibts ne Anlassbeurteilung.
3) Nö
Zu 1) du könntest bei der Behörde erfragen, wann die Personalakte angefordert wird. Das könnte schon beim Vorstellungsgespräch passieren. Ich würde jedenfalls BEVOR deine Personalakte angefordert wird das Gespräch mit deinem Präsidenten suchen und ihm von deiner Bewerbung erzählen
2) Die Regel ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dann ändert sich auch nichts mit der PKV. Der Wechsel ist dann reibungslos. Ggf gibts ne Anlassbeurteilung.
3) Nö
10.12.2022, 17:59
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
zu 3): Naja, es ist ja schon so, dass es der Justiz wichtig ist, dass sich ihre Leute mit dem "Auftrag der Justiz" identifizieren. Mal angenommen, ich bewerbe mich bei der Verwaltung, sage es meinem Präsi und der fragt mich, warum ich mich umbewerbe. Dann sage ich, dass ich meine berufliche Zukunft in der Verwaltung sehe (sowas halt). Wenn dann meine Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte, wird doch garantiert der Präsi /Personaler zu mir kommen und sagen, dass ich die Justiz verlassen soll, weil das doch eh mein Plan und Wunsch gewesen sei. Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken
@ Juraistschön, was waren denn deine Gründe, in die Verwaltung zu wechseln, wenn ich fragen darf?
zu 3): Naja, es ist ja schon so, dass es der Justiz wichtig ist, dass sich ihre Leute mit dem "Auftrag der Justiz" identifizieren. Mal angenommen, ich bewerbe mich bei der Verwaltung, sage es meinem Präsi und der fragt mich, warum ich mich umbewerbe. Dann sage ich, dass ich meine berufliche Zukunft in der Verwaltung sehe (sowas halt). Wenn dann meine Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte, wird doch garantiert der Präsi /Personaler zu mir kommen und sagen, dass ich die Justiz verlassen soll, weil das doch eh mein Plan und Wunsch gewesen sei. Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken
@ Juraistschön, was waren denn deine Gründe, in die Verwaltung zu wechseln, wenn ich fragen darf?
10.12.2022, 21:31
(10.12.2022, 17:59)Jurist12345 schrieb: Erstmal vielen Dank für die Antworten!
zu 3): Naja, es ist ja schon so, dass es der Justiz wichtig ist, dass sich ihre Leute mit dem "Auftrag der Justiz" identifizieren. Mal angenommen, ich bewerbe mich bei der Verwaltung, sage es meinem Präsi und der fragt mich, warum ich mich umbewerbe. Dann sage ich, dass ich meine berufliche Zukunft in der Verwaltung sehe (sowas halt). Wenn dann meine Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte, wird doch garantiert der Präsi /Personaler zu mir kommen und sagen, dass ich die Justiz verlassen soll, weil das doch eh mein Plan und Wunsch gewesen sei. Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken
@ Juraistschön, was waren denn deine Gründe, in die Verwaltung zu wechseln, wenn ich fragen darf?
Nein, wird er nicht. Wenn Du geeignet bist und ordentlich arbeitest, wird niemand wollen, dass Du gehst, verlangen kann es sowieso keiner.
11.12.2022, 13:28
(10.12.2022, 17:59)Jurist12345 schrieb: Erstmal vielen Dank für die Antworten!
zu 3): Naja, es ist ja schon so, dass es der Justiz wichtig ist, dass sich ihre Leute mit dem "Auftrag der Justiz" identifizieren. Mal angenommen, ich bewerbe mich bei der Verwaltung, sage es meinem Präsi und der fragt mich, warum ich mich umbewerbe. Dann sage ich, dass ich meine berufliche Zukunft in der Verwaltung sehe (sowas halt). Wenn dann meine Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte, wird doch garantiert der Präsi /Personaler zu mir kommen und sagen, dass ich die Justiz verlassen soll, weil das doch eh mein Plan und Wunsch gewesen sei. Vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken
@ Juraistschön, was waren denn deine Gründe, in die Verwaltung zu wechseln, wenn ich fragen darf?
ich habe meine Zukunft tatsächlich in der Verwaltung gesehen, weil ich eher der Typ Teamplayer bin und zumindest in der Probezeit bei der StA den Eindruck gewonnen habe, dass das eher ein "Einzelkämpfer-Dasein" ist. Das heißt natürlich nicht, dass es dort nicht auch kollegial zugeht. Aber für mich war die Vorstellung, von früh bis spät nur im Kämmerchen über den Akten zu sitzen, eben nicht so verlockend.
Inzwischen leite ich eine Organisationseinheit in der Verwaltung, wo viel im Team gearbeitet wird. Ich habe den Wechsel jedenfalls nie bereut (weder inhaltlich noch karrieretechnisch :-))
Alles Gute für Dich!
12.12.2022, 13:19
Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des selben Landes wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
12.12.2022, 19:48
(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
13.12.2022, 08:11
(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb:(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
13.12.2022, 09:43
(13.12.2022, 08:11)ProbeRi schrieb:(12.12.2022, 19:48)VerzweifelterJurist schrieb:(12.12.2022, 13:19)ProbeRi schrieb: Ich schließe mich hier direkt an, ich bin seit einiger Zeit Proberichter in NRW und möchte gerne bundeslandintern zu einer anderen Landesbehörde wechseln - sofern sie mich wollen -. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass einige teilweise Schwierigkeiten hatten, der Dienstherr sie nicht gehen lassen wollte. Habt ihr ein Entlassungsgesuch eingereicht und dann neu verbeamten lassen oder war das bei euch problemlos? Bei mir wäre es so, dass beide Stellen solche des Landes NRW wären, ich weiß gar nicht ob da eine "Raubernennung" überhaupt funktioniert?
Ich werde mich nach den Feiertagen auf jeden Fall auch bei der angestrebten Behörde einmal telefonisch informieren, vielleicht haben die den Fall ja öfter.
Sofern man sich nämlich ohnehin entlassen lassen muss, würde ich das tatsächlich bereits jetzt tun. Mich hält hier nichts. Der Vorteil an Versetzung/reibungslosem Übergang wäre halt, dass man sich nicht um Amtsarzt und PKV erneut kümmern muss.
Eine Raubernennung macht niemand.
Normalerweise läuft das über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das ist für alle einfachsten. Dafür muss das Gericht bzw. dein jetziger Dienstherr der Abordnung zustimmen. Das wird aber regelhaft gemacht. Ich kenne da nur positive Beispiele aus NRW.
Ich würde mich ohne Stellenzusage auf keinen Fall entlassen lassen. Lieber erstmal die Zusage der Landesbehörde abwarten und dann mit der Versetzungsbitte auf deinen Präsidenten zugehen.
Was spricht denn gegen ein Entlassungsgesuch außer der erneute Gang zum Amtsarzt? Ich muss sagen, dass es momentan ne ziemliche Quälerei für mich ist. Und so ein Einstellungsverfahren dauert ja durchaus seine Zeit. Krankenversicherung hätte ich.
Du hast dann halt eine Lücke im beamtenrechtlichen Werdegang. Wenn es ganz blöd läuft, vermasselt das Landesamt den Aufschub der Nachversicherung, dann bist Du ein Opfer der Systemtrennung. Außerdem könntest Du von nachteiligen Rechtsänderungen betroffen sein, die nur für neu ernannte Beamte gelten (in BW gabs z.B. mal die dauerhafte Absenkung des Beihilfesatzes, wird aber nun wieder zurückgenommen).
Das wäre mir alles "zu heiß", deshalb lieber warten und Versetzung beantragen.