02.12.2022, 14:12
Hallo ihr Lieben,
blöde Frage, aber wisst ihr, ob eine globale Verjährungsverzichtserklärung möglich und wirksam ist? Also sowas wie "...erklärt Person A gegenüber Person B rechtsverbindlich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegen jegliche etwaige Ansprüche von B gegen A - seien sie bekannt oder unbekannt - bis 01.06.2023 mit Ausnahme solcher Ansprüche bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bereits Verjährung eingetreten war."
Geht das? Oder ist das unverhältnismäßig oder unwirksam? bzw muss man den Anspruch immer konkret bezeichnen um den es geht?
Würdet mur sehr helfen!!
LG
Sabine
blöde Frage, aber wisst ihr, ob eine globale Verjährungsverzichtserklärung möglich und wirksam ist? Also sowas wie "...erklärt Person A gegenüber Person B rechtsverbindlich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegen jegliche etwaige Ansprüche von B gegen A - seien sie bekannt oder unbekannt - bis 01.06.2023 mit Ausnahme solcher Ansprüche bei denen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bereits Verjährung eingetreten war."
Geht das? Oder ist das unverhältnismäßig oder unwirksam? bzw muss man den Anspruch immer konkret bezeichnen um den es geht?
Würdet mur sehr helfen!!
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LG
Sabine
02.12.2022, 15:59
Schau mal in der Kommentierung zu § 202 II BGB. Nach der Kommentierung im MüKo BGB geht es wohl, wobei ich die Kommentierung dahingehend verstehe, als dass der Anspruch auf den sich die Verjährungsabrede bezieht, bestimmt werden muss. Also ein pauschaler Verzicht ist, so mein Verständnis, nicht ohne Weiteres möglich.