29.11.2022, 17:14
29.11.2022, 17:20
(29.11.2022, 17:14)Examen in Bayern schrieb:(29.11.2022, 16:43)RefBayern22 schrieb: Und hat irgendjemand mit Plädoyer-Verteidiger gerechnet? Ich war im ersten Moment etwas baff :D
Naja entweder Revision oder Plädoyer. Habe ich gestern auch ins Forum geschrieben
Stimmt hab’s jetzt gesehen :) Ich war mir echt sicher, dass eine Revisionsbegründung kommen wird…
29.11.2022, 17:36
Was denkt ihr kommt morgen? Im letzten Termin wurde ja weder Baurecht noch Pol- oder Sicherheitsrecht geprüft.
29.11.2022, 17:44
jetzt kommt der Geheimtipp ?
1 Klausur: Baurecht oder VersammlungsR
2 Klausur: Unbekannte Normen
1 Klausur: Baurecht oder VersammlungsR
2 Klausur: Unbekannte Normen
29.11.2022, 18:59
(29.11.2022, 17:04)RefBayern22 schrieb: Ahhh also war es an sich kein Grundlagen-Fehler, wenn man bei den beiden Taten dann einen Teil freispricht/verurteilt?
Im Kommentar stand, dass man bei 69 trotz Vermutungsregel der Ungeeignetheit diese in Ausnahmefällen verneinen kann,….hab mich dann im Sinne der Verteidigung darauf gestürzt und aber auch hilfsweise die Sperre auf 6 Monate zu begrenzen, weil man gerade wegen 315d da wohl schwer rauskommt.
Ob es ein Grundlagenfehler ist, weiß ich nicht Aber man muss beim Urteil ja auch vom materiellen und nicht prozessualen Tatbegriff ausgehen, an den nur die StA gebunden ist.
29.11.2022, 19:37
(29.11.2022, 17:10)RefBayern22 schrieb:(29.11.2022, 17:06)Examen in Bayern schrieb:(29.11.2022, 16:40)RefBayern22 schrieb:(29.11.2022, 15:33)Benutzername schrieb: Wie lief es bei euch? Bei mir habt ich Verurteilung wegen 315c (Fahrt bis zur Verfolgung) und 315d, Freispruch 242, 142, 216, 315c, Einstellung 123
Ich habe es fast genauso, nur fällt mir gerade auf, dass ich 316 bejaht habe und den „zweiten“ 315c aber freigesprochen habe, obwohl die in Tateinheit zueinander standen. Mist….
Aber den Rest habe ich genauso.
Und 69,69a habe ich gegenargumentiert, sodass der den Führerschein behalten kann.
Es war Tateinheit zwischen 316 und 142 oder?
Stimmt, hab’s verwechselt.
Tateinheit war (zumindest laut Anklage) zwischen 316 und 142
Sowie zwischen 315d und 315c (zweites Mal)
Hab aber bei 315d Verurteilung und 315c Freispruch, das hätte man dann nicht machen dürfen
Aus Verteidigersicht hab ich im TK2 vollständige Tateinheit angenommen —> Angeklagtengünstig, nur Anwendung von 52 in der Strafzumessung soweit.
29.11.2022, 20:16
(29.11.2022, 17:44)BayernBoi schrieb: jetzt kommt der Geheimtipp ?
1 Klausur: Baurecht oder VersammlungsR
2 Klausur: Unbekannte Normen
Zu dem Termin passend fand ich eigentlich ein Berufungsurteil.
Gibts im öffentlichen Recht ne Möglichkeit auch da wieder ne Kautelarklausur draus zu machen? "Setze einen völkerrechtlichen Vertrag auf" wär doch mal spannend.
29.11.2022, 20:30
30.11.2022, 15:30
Also heute fand ich es -inhaltlich soweit ich es richtig verstanden habe ok - aber zeitlich bin ich kaum fertig geworden.
30.11.2022, 15:39
Fand’s auch zeitlich auch unglaublich sportlich.
Hab dummerweise aus Zeitgründen den Schwerpunkt um 34 II BauGB nicht mehr gescheit bearbeitet bekommen.
Hab dummerweise aus Zeitgründen den Schwerpunkt um 34 II BauGB nicht mehr gescheit bearbeitet bekommen.