15.11.2022, 18:42
(15.11.2022, 18:34)FRAMPL schrieb: Und eine andere Frage, wie ist eure Erfahrung damit, wenn man im 2. Examen ein anderes Ergebnis als die Lösungsskizze bzw. das Originalurteil hat? Im ersten Examen hatte ich den Eindruck, dass dies nicht so schlimm ist, da es ohnehin auf die Argumentation und die dogmatische Herleitung das Ergebnisses ankam. Im zweiten Examen soll dies ja etwas anders sein.
Ich denke, dass es auch im 2. Examen vor allem auf die Argumentation und nicht so sehr auf das Ergebnis ankommt, solange Letzteres noch vertretbar ist und man sich keine Problemschwerpunkte "abschneidet". Ob die Prüfer sich daran halten? Keinen Schimmer. Aber ich habe immerhin schon mehreren AG Leitern gehört, dass der Weg, nicht das Ergebnis zählt.
15.11.2022, 21:13
(15.11.2022, 18:38)NRWJeja schrieb:(15.11.2022, 16:02)LGKleve schrieb: Was lief heute in NRW?VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 08.12.2020 - 9 L 2793/20.F = BeckRS 2020, 56324
Der Sachverhalt der dem Urteil zugrunde lag kam in etwas abgewandelter Form, eingekleidet in eine anwaltliche Beratung und in der Situation, dass die Untersuchung nunmehr erfolgt ist und die Antragsgegnerin sich daher (antizipatorisch) einer Erledigungserklärung anschließt (der Mdt. hatte wie im Originalfall um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht).
Wenn ich den Beschluss mir so angucke, mit dem was ich geschrieben habe, junge Junge
Was habt ihr dann für ein Schriftsatz gefertigt? Habt ihr klage oder so eingereicht oder einfach mandantenschreiben?
Fand es schon sehr schwierig …
Ich dachte mir man muss irgendwie den Antrag Erfolgsaussichten geben, um dann irgendwie nachträglich mit Hilfe einer feststellungsklage festzustellen, dass die Anordnung rechtswidrig war. Wenn man nämlich den Antrag ablehnt, dann kommt man zu dem zweiten mandantenbegehren nicht mehr, irgendwie komisch
15.11.2022, 21:37
(15.11.2022, 21:13)06011994 schrieb:(15.11.2022, 18:38)NRWJeja schrieb:(15.11.2022, 16:02)LGKleve schrieb: Was lief heute in NRW?VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 08.12.2020 - 9 L 2793/20.F = BeckRS 2020, 56324
Der Sachverhalt der dem Urteil zugrunde lag kam in etwas abgewandelter Form, eingekleidet in eine anwaltliche Beratung und in der Situation, dass die Untersuchung nunmehr erfolgt ist und die Antragsgegnerin sich daher (antizipatorisch) einer Erledigungserklärung anschließt (der Mdt. hatte wie im Originalfall um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht).
Wenn ich den Beschluss mir so angucke, mit dem was ich geschrieben habe, junge Junge
Was habt ihr dann für ein Schriftsatz gefertigt? Habt ihr klage oder so eingereicht oder einfach mandantenschreiben?
Fand es schon sehr schwierig …
Ich dachte mir man muss irgendwie den Antrag Erfolgsaussichten geben, um dann irgendwie nachträglich mit Hilfe einer feststellungsklage festzustellen, dass die Anordnung rechtswidrig war. Wenn man nämlich den Antrag ablehnt, dann kommt man zu dem zweiten mandantenbegehren nicht mehr, irgendwie komisch
Ich habe die Erfolgsaussichten des Eilantrags wegen Erledigung abgelehnt und dem Mandanten geraten, sich der Erledigung anzuschließen.
44a VwGO war hier zu problematisieren. Da hat das BVerfG in diesem Jahr seine Rechtsprechung zu geändert. Demnach kann man die Untersuchungsanordnung isoliert angreifen.
Dann habe ich eine FFK geprüft (ich habe dummerweise verkannt, dass die Anordnung kein VA ist). Da habe ich dann die Anordnung geprüft. Das war auch m.E das, worauf der Mandant hinauswollte. Glaube, bzgl. Der RMK Anordnung konnte man jedes Ergebnis vertreten.
Den FBA habe ich nicht geprüft, weil der Mandant gegen das Gutachten nicht vorgehen wollte.
Ich geh mich jetzt betrinken. Haut rein.
15.11.2022, 21:57
(15.11.2022, 21:13)06011994 schrieb:Ich fande die im Kommentar dargestellte Ansicht der Rechtsprechung, dass eine solche Untersuchungsanordnung kein VA sein soll Quatsch. Aber man muss ja trotzdem der Rechtsprechung folgen, von daher fande ich es schwierig.(15.11.2022, 18:38)NRWJeja schrieb:(15.11.2022, 16:02)LGKleve schrieb: Was lief heute in NRW?VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 08.12.2020 - 9 L 2793/20.F = BeckRS 2020, 56324
Der Sachverhalt der dem Urteil zugrunde lag kam in etwas abgewandelter Form, eingekleidet in eine anwaltliche Beratung und in der Situation, dass die Untersuchung nunmehr erfolgt ist und die Antragsgegnerin sich daher (antizipatorisch) einer Erledigungserklärung anschließt (der Mdt. hatte wie im Originalfall um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht).
Wenn ich den Beschluss mir so angucke, mit dem was ich geschrieben habe, junge Junge
Was habt ihr dann für ein Schriftsatz gefertigt? Habt ihr klage oder so eingereicht oder einfach mandantenschreiben?
Fand es schon sehr schwierig …
Ich dachte mir man muss irgendwie den Antrag Erfolgsaussichten geben, um dann irgendwie nachträglich mit Hilfe einer feststellungsklage festzustellen, dass die Anordnung rechtswidrig war. Wenn man nämlich den Antrag ablehnt, dann kommt man zu dem zweiten mandantenbegehren nicht mehr, irgendwie komisch
Ich hatte auch keinen Plan wie ich es aufbauen soll, da der Eilrechtsschutz für mich ersichtlich unbegründet war, da die Untersuchung ja schon stattgefunden hat. Hat dann dazu geführt, dass ich im Gutachten nur die Rechtswidrigkeit der Untersuchungsanordnung geprüft habe und das Prozessuale in der Zweckmäßigkeit. Glaube war sicher nicht so gewollt.
Ich glaube leider
16.11.2022, 18:10
Ich habe den einstweiligen Rechtschutz durchgeprüft nach 80 Absatz 5 analog ( Feststellung) ...Hab keine Ahnung wie das gewertet wird und Angst mit dem falschen Rechtsbehelf durchgefallen zu sein...In der Zweckmäßigkeit hab ich beiderseitige Erledigung, aber nur da bei mir die Untersuchungsanordnung rechtswidrig ist.
28.11.2022, 19:35
Heyy...was war denn in Bayern bisher dran?
30.11.2022, 00:03
14.02.2023, 13:36
hat jemand ne verlässliche angabe wann in hessen die noten kommen?
14.02.2023, 16:09
Ich gehe davon aus, dass die Noten in der Woche vom 27.02. irgendwann eintrudeln. Belastbare oder verlässliche Angaben kann ich dir aber leider nicht liefern. Das ist mein Erfahrungswert aus dem Erstversuch.
17.02.2023, 11:57
Das LJPA Düsseldorf hat gerade auf seiner Webseite den Hinweis veröffentlicht, dass die Liste mit den Kennziffern der Personen, die nicht bestanden haben, am Freitag, 24.02. veröffentlich wird. Ebenfalls an diesem Tag werden voraussichtlich die Bescheide und Notenmitteilungen zur Post gegeben.