25.11.2022, 18:23
(25.11.2022, 17:43)Benutzername schrieb:(25.11.2022, 17:39)RefBayern22 schrieb: Kommt bestimmt wie immer auf die Argumentation drauf an :)
Bei mir ist nur der erste Klageantrag (bzgl. erster Kündigung) begründet, den Rest habe ich abgewiesen.
Mit welcher Begründung hast du den Zahlungsantrag abgewiesen?
Meine Argumentation ist anhand von einer BAG-Entscheidung gewesen:
Grundsätzliche Vergütungspflicht besteht zwar für die Fahrtzeiten, wurde jedoch vorliegend durch den Arbeitsvertrag vertraglich wirksam ausgeschlossen. Ein vertraglicher Ausschluss geht nur nicht, wenn Tarifgebundenheit oder BV usw., was alles ja nicht vorlag. Daher ist ein vertraglicher Ausschluss wirksam, solange das nicht zu einem Unterschreiten des Mindestlohns führt aufgrund der Fahrtzeiten, aber bei dem hohen Stundenlohn kam das nicht in Frage. Deswegen war es dann letztlich auch egal, ob die Ausschlussklausel greift oder nicht (Ausschlussfrist zu kurz, daher unwirksam - habe ich dann wegen meiner Argumentation aber alles ins Hilfsgutachten verlagert)
Edit: dieses Urteil meinte ich
BAG, Urteil vom 18. März 2020, 5 AZR 36/19)
25.11.2022, 18:38
(25.11.2022, 18:23)RefBayern22 schrieb:(25.11.2022, 17:43)Benutzername schrieb:(25.11.2022, 17:39)RefBayern22 schrieb: Kommt bestimmt wie immer auf die Argumentation drauf an :)
Bei mir ist nur der erste Klageantrag (bzgl. erster Kündigung) begründet, den Rest habe ich abgewiesen.
Mit welcher Begründung hast du den Zahlungsantrag abgewiesen?
Meine Argumentation ist anhand von einer BAG-Entscheidung gewesen:
Grundsätzliche Vergütungspflicht besteht zwar für die Fahrtzeiten, wurde jedoch vorliegend durch den Arbeitsvertrag vertraglich wirksam ausgeschlossen. Ein vertraglicher Ausschluss geht nur nicht, wenn Tarifgebundenheit oder BV usw., was alles ja nicht vorlag. Daher ist ein vertraglicher Ausschluss wirksam, solange das nicht zu einem Unterschreiten des Mindestlohns führt aufgrund der Fahrtzeiten, aber bei dem hohen Stundenlohn kam das nicht in Frage. Deswegen war es dann letztlich auch egal, ob die Ausschlussklausel greift oder nicht (Ausschlussfrist zu kurz, daher unwirksam - habe ich dann wegen meiner Argumentation aber alles ins Hilfsgutachten verlagert)
Hört sich ganz gut an! Bei mir ist der Ausschluss wegen Pauschalisierung intransparent, da nicht erkennbar ist, in welcher Höhe die Fahrtzeiten abgegolten sind. Glaube es gibt eine ähnliche Entscheidung hinsichtlich pauschal abgegoltener Überstunden, habe mich daran orientiert.
25.11.2022, 23:44
Was lief im Arbeitsrecht denn grob?
26.11.2022, 12:32
Was lief im Arbeitsrecht denn grob?
26.11.2022, 15:16
Teil 1 war eine personenbedingte Kündigung wegen zahlreicher Kurzerkrankungen, wobei der AG das bEM nach 167 II SGB IX nicht durchgeführt hatte.
Zudem ein Zahlungsanspruch auf Abgeltung von Reisefahrtzeiten zu Kunden. Im Arbeitsvertrag war dazu geregelt, dass diese nicht vergütet werden. Der AN sollte aber das betriebliche Fahrzeug auch privat nutzen dürfen. Dazu Probleme einer Ausschlussfrist.
Schließlich eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Geschäftsführers. Insbesondere Probleme der fehlenden Abmahnung.
Noch jemand der den Zahlungsanspruch unabhängig von der Gegenleistung bejaht hat?
Zudem ein Zahlungsanspruch auf Abgeltung von Reisefahrtzeiten zu Kunden. Im Arbeitsvertrag war dazu geregelt, dass diese nicht vergütet werden. Der AN sollte aber das betriebliche Fahrzeug auch privat nutzen dürfen. Dazu Probleme einer Ausschlussfrist.
Schließlich eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Geschäftsführers. Insbesondere Probleme der fehlenden Abmahnung.
Noch jemand der den Zahlungsanspruch unabhängig von der Gegenleistung bejaht hat?
26.11.2022, 16:28
(26.11.2022, 15:16)BayernBoi schrieb: Noch jemand der den Zahlungsanspruch unabhängig von der Gegenleistung bejaht hat?
Was meinst du damit, also Vergütung auch ohne Fahrtzeiten? Ist denke ich eher abwegig, weil von zusätzlichen Arbeitsstunden die Rede war und die Fahrtzeit damit nicht in die vertraglichen 170h/Monat fallen
26.11.2022, 18:01
Ich meine mit der Gegenleistung die private Nutzung des Pkw. Problematisch war ja vor allem ob das mit Hinblick auf 307 III BGB überprüfbar ist?
26.11.2022, 19:09
(26.11.2022, 18:01)BayernBoi schrieb: Ich meine mit der Gegenleistung die private Nutzung des Pkw. Problematisch war ja vor allem ob das mit Hinblick auf 307 III BGB überprüfbar ist?
Das habe ich relativ knapp gemacht und nur geschrieben, dass das nicht der Inhaltskontrolle unterliegt als Hauptleistungspflicht
27.11.2022, 14:50
Was tippt ihr denn was morgen drankommen könnte?
28.11.2022, 15:13
Also aufs Strafurteil hätte ich jetzt nicht getippt
Dann morgen Revision? Gab es sonst schonmal AV am 2. Tag?
Wie lief es bei euch? Hab ein bisschen Durcheinander beim materiellen Teil geschrieben aber vom Aufbau her ging es ganz gut

Wie lief es bei euch? Hab ein bisschen Durcheinander beim materiellen Teil geschrieben aber vom Aufbau her ging es ganz gut