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  5. Wismit Wochenarbeitstage - restliche Zeit wirklich frei?
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Wismit Wochenarbeitstage - restliche Zeit wirklich frei?
Lisa789
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2022
#1
14.11.2022, 00:29
Hallo,

eine Frage zu den Vergütungsmodellen von GKS: Die meisten Kanzleien zahlen ja nach Wochenarbeitstagen d.h. ich bekomme für beispielsweise zwei Wochenarbeitstage 2000 EUR im Monat. 

Wie ist das denn mit der allgemeinen Erreichbarkeit? Muss ich dann wirklich nur an den Tagen arbeiten oder kann es passieren, dass ich nicht fertig werde und aus 2 Tagen dann 4 Tage werden? Kann es mir auch passieren, dass ich an einem Tag an dem ich eigentlich nicht arbeite, einspringen muss?

Wie funktioniert das bei Kanzleien, die nur eine Stundenanzahl angeben?

Sorry, ich bin da noch völlig neu.
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Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
14.11.2022, 00:49
(14.11.2022, 00:29)Lisa789 schrieb:  Hallo,

eine Frage zu den Vergütungsmodellen von GKS: Die meisten Kanzleien zahlen ja nach Wochenarbeitstagen d.h. ich bekomme für beispielsweise zwei Wochenarbeitstage 2000 EUR im Monat. 

Wie ist das denn mit der allgemeinen Erreichbarkeit? Muss ich dann wirklich nur an den Tagen arbeiten oder kann es passieren, dass ich nicht fertig werde und aus 2 Tagen dann 4 Tage werden? Kann es mir auch passieren, dass ich an einem Tag an dem ich eigentlich nicht arbeite, einspringen muss?

Wie funktioniert das bei Kanzleien, die nur eine Stundenanzahl angeben?

Sorry, ich bin da noch völlig neu.

Hey, 

normal ist das als WiMi sehr geregelt. 2 Tage bleiben 2 Tage. IdR spielt dafür keine Rolle, wie weit du mit dem Arbeitsauftrag kommst. Einspringen musst du normalerweise für nichts. Stundenzahl-Modelle kenne ich nicht. 

Du musst dir dabei schlicht bewusst machen, daß 90% der WiMi-Tätigkeit schön ist, wenn jemand die gut als WiMi erledigt, aber alles im Zweifel der RA selber kann und macht, wenns eilt.
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Roterbaron
Junior Member
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Beiträge: 35
Themen: 9
Registriert seit: Jan 2022
#3
16.11.2022, 14:07
Ich habe in zwei T1 Kanzleien als Wissmit gearbeitet. Nie ist es vorgekommen dass ich länger oder an meinen freien Tagen arbeiten musste.
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Frischi
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Beiträge: 87
Themen: 16
Registriert seit: Dec 2021
#4
17.11.2022, 15:03
Nur kurz zur Klarstellung, weil sich das bei dir etwas komisch gelesen hat:

2 Wochenarbeitstage meint, dass du zB jeden Mo + Di des Monats arbeiten musst und nicht nur 2 Tage.

Zu der Frage: wurde immer eingehalten, falls mal unbedingt eingesprungen werden muss, dann wird der Tag auf jeden Fall ausgeglichen.
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Lisa789
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2022
#5
17.11.2022, 23:13
an den Vorposter: Habe ich auch so verstanden :-)

Danke Euch für die Infos. Da ist der mir vorliegende Vorschlag einer MK wohl nicht so cool....(2 Tage die Woche, bei Bedarf einspringen und das ohne zusätzliche Vergütung oder Ausgleich).
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Sir Wilfrid Robarts
Member
***
Beiträge: 96
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#6
18.11.2022, 00:14
(17.11.2022, 23:13)Lisa789 schrieb:  an den Vorposter: Habe ich auch so verstanden :-)

Danke Euch für die Infos. Da ist der mir vorliegende Vorschlag einer MK wohl nicht so cool....(2 Tage die Woche, bei Bedarf einspringen und das ohne zusätzliche Vergütung oder Ausgleich).
so ist es. Wenn du sonst Interesse an der Kanzlei hast, würde ich das ansprechen, ob die das streichen, sonst woanders hin. Selbst wenn man da idR sehr kurze Kündigungsfristen hat, hätte ich da keine Lust zur Unterschrift gehabt.
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JuraisLife
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Beiträge: 110
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2022
#7
18.11.2022, 17:32
(17.11.2022, 23:13)Lisa789 schrieb:  an den Vorposter: Habe ich auch so verstanden :-)

Danke Euch für die Infos. Da ist der mir vorliegende Vorschlag einer MK wohl nicht so cool....(2 Tage die Woche, bei Bedarf einspringen und das ohne zusätzliche Vergütung oder Ausgleich).

Noch nie so ein ausbeuterisches Angebot gehört. Ohne zusätzliche Vergütung an den freien Tagen zu arbeiten …
Frag die Kanzlei mal, ob sie dir 5 bezahlen, bei zwei Tage Arbeit.
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
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Beiträge: 169
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#8
18.11.2022, 18:33
(17.11.2022, 23:13)Lisa789 schrieb:  an den Vorposter: Habe ich auch so verstanden :-)

Danke Euch für die Infos. Da ist der mir vorliegende Vorschlag einer MK wohl nicht so cool....(2 Tage die Woche, bei Bedarf einspringen und das ohne zusätzliche Vergütung oder Ausgleich).

Das ist richtig frech.

GKs würden dich meist mit Samthandschuhen anfassen (mit Ausnahme der Spitzenzahler aus den USA vermutlich).
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 860
Themen: 11
Registriert seit: Dec 2021
#9
18.11.2022, 21:57
(18.11.2022, 18:33)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:  
(17.11.2022, 23:13)Lisa789 schrieb:  an den Vorposter: Habe ich auch so verstanden :-)

Danke Euch für die Infos. Da ist der mir vorliegende Vorschlag einer MK wohl nicht so cool....(2 Tage die Woche, bei Bedarf einspringen und das ohne zusätzliche Vergütung oder Ausgleich).

Das ist richtig frech.

GKs würden dich meist mit Samthandschuhen anfassen (mit Ausnahme der Spitzenzahler aus den USA vermutlich).


Wie kommst du drauf dass das in der Regel bei den Amerikanern nicht so ist?
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 169
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#10
19.11.2022, 17:18
(18.11.2022, 21:57)Joko schrieb:  
(18.11.2022, 18:33)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:  
(17.11.2022, 23:13)Lisa789 schrieb:  an den Vorposter: Habe ich auch so verstanden :-)

Danke Euch für die Infos. Da ist der mir vorliegende Vorschlag einer MK wohl nicht so cool....(2 Tage die Woche, bei Bedarf einspringen und das ohne zusätzliche Vergütung oder Ausgleich).

Das ist richtig frech.

GKs würden dich meist mit Samthandschuhen anfassen (mit Ausnahme der Spitzenzahler aus den USA vermutlich).


Wie kommst du drauf dass das in der Regel bei den Amerikanern nicht so ist?


Nur das, was man hier im Forum so hört.
Also hauptsächlich KE, S&C und die, die auf deren Niveau zahlen und auch für Anwälte Arbeitszeiten über dem Marktschnitt haben.

Deshalb aber nur das vermutlich.
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