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  5. Als Richter zur Behörde
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Als Richter zur Behörde
PPK
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Beiträge: 18
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2021
#1
16.11.2022, 18:03
Hallo zusammen,

ich bin Richter in NRW und würde gerne zum Bund in die Verwaltung. Der Bund hat inoffiziell schon zugesagt. Nun sollte ich allerdings meine Bewerbung über den Dienstweg (LG 
/OLG Präsidentin) schicken, da es als Abordnung laufen soll.
Das LG stellt sich quer, weil sie meinen, dass ich nicht gehen dürfe. Habe hier das dritte abgesoffene Dezernat und nun keine Lust mehr auf Justiz NRW. Die werden der Abordnung also nicht zustimmen.

Ich würde daher jetzt die Behörde fragen, ob sie mich auf als Beamter auf Probe nehmen (diese Stellen gibt es dort auch) und reiche dann im Gericht den Antrag auf Entlassung ein. Verliere ich irgendwas? Also außer die Richterstelle, die ich ohnehin nicht mehr will? Erfahrungsstufen werden ja so oder so angerechnet. 

Hat das hier zufällig jemand gemacht?

Viele Grüße
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Chill3r
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Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#2
16.11.2022, 19:17
(16.11.2022, 18:03)PPK schrieb:  Hallo zusammen,

ich bin Richter in NRW und würde gerne zum Bund in die Verwaltung. Der Bund hat inoffiziell schon zugesagt. Nun sollte ich allerdings meine Bewerbung über den Dienstweg (LG 
/OLG Präsidentin) schicken, da es als Abordnung laufen soll.
Das LG stellt sich quer, weil sie meinen, dass ich nicht gehen dürfe. Habe hier das dritte abgesoffene Dezernat und nun keine Lust mehr auf Justiz NRW. Die werden der Abordnung also nicht zustimmen.

Ich würde daher jetzt die Behörde fragen, ob sie mich auf als Beamter auf Probe nehmen (diese Stellen gibt es dort auch) und reiche dann im Gericht den Antrag auf Entlassung ein. Verliere ich irgendwas? Also außer die Richterstelle, die ich ohnehin nicht mehr will? Erfahrungsstufen werden ja so oder so angerechnet. 

Hat das hier zufällig jemand gemacht?

Viele Grüße

Hab so ziemlich das Gleiche hinter mir, nur aus der StA. Verlierst nichts.
Tätigkeit wird auch auf die Probezeit angerechnet, Pensionsjahre zählen auch mit. 

Einzig was so nicht geht, ist der Wechsel auf A14, der aus R1 theoretisch möglich ist (in NRW) ist aber Ermessen und machen die meisten Behörden ohnehin ungern, ob das beim Bund gehen würde weiß ich nicht.
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Lars die Ente
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Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#3
16.11.2022, 19:33
Ich will nur meine Bewunderung ausdrücken, dass du den Schritt wagst und dir die Umstände am Gericht nicht gefallen lässt.
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PPK
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Beiträge: 18
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2021
#4
16.11.2022, 19:51
(16.11.2022, 19:33)Lars die Ente schrieb:  Ich will nur meine Bewunderung ausdrücken, dass du den Schritt wagst und dir die Umstände am Gericht nicht gefallen lässt.

Danke, aber zwei Mal habe ich es ja gemacht. Justiz in NRW ist einfach furchtbar. Da habe ich lange die Augen vor verschlossen, aber die wenigen tollen Menschen (zB meine erste Vorsitzende) können es einfach nicht rausreißen.
Und wenn man nicht völlig blind ist, findet man viel bessere Arbeitgeber, auch im öffentlichen Dienst. Und perspektivisch ist es mit der richterlichen Unabhängigkeit natürlich nicht weit her. Solange man nicht im Präsidium ist, hat man eine Garantie auf schlechte, sprich abgesoffene Stellen. Natürlich ganz zu schweigen davon, dass Führungskompetenz an Gerichten ein absolutes Glücksspiel ist. Da gibt es wahnsinnig tolle Präsidenten und solche, die niemals an der Spitze von irgendetwas sein sollten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2022, 19:55 von PPK.)
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Praktiker
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#5
16.11.2022, 23:18
Einen Entlassungsantrag musst Du an sich nicht stellen, oder?

21 I Nr. 2 DRiG.

Kann aber sein, dass der Bund Dich dann aus Rücksicht aufs Land nicht ernennt, dann musst Du es tatsächlich so machen.
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Drin
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Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#6
17.11.2022, 08:26
(16.11.2022, 19:51)PPK schrieb:  
(16.11.2022, 19:33)Lars die Ente schrieb:  Ich will nur meine Bewunderung ausdrücken, dass du den Schritt wagst und dir die Umstände am Gericht nicht gefallen lässt.

Danke, aber zwei Mal habe ich es ja gemacht. Justiz in NRW ist einfach furchtbar. Da habe ich lange die Augen vor verschlossen, aber die wenigen tollen Menschen (zB meine erste Vorsitzende) können es einfach nicht rausreißen.
Und wenn man nicht völlig blind ist, findet man viel bessere Arbeitgeber, auch im öffentlichen Dienst. Und perspektivisch ist es mit der richterlichen Unabhängigkeit natürlich nicht weit her. Solange man nicht im Präsidium ist, hat man eine Garantie auf schlechte, sprich abgesoffene Stellen. Natürlich ganz zu schweigen davon, dass Führungskompetenz an Gerichten ein absolutes Glücksspiel ist. Da gibt es wahnsinnig tolle Präsidenten und solche, die niemals an der Spitze von irgendetwas sein sollten.

Viel Glück! Ich frage mich nur, wie du darauf kommst, dass es in der Verwaltung besser wird. Schlechte Vorgesetzte gibt es überall, nur in der Verwaltung mit Weisungsrecht.

Zur Frage wurde ja schon Stellung genommen.
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Chill3r
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Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#7
17.11.2022, 09:15
(17.11.2022, 08:26)Drin schrieb:  
(16.11.2022, 19:51)PPK schrieb:  
(16.11.2022, 19:33)Lars die Ente schrieb:  Ich will nur meine Bewunderung ausdrücken, dass du den Schritt wagst und dir die Umstände am Gericht nicht gefallen lässt.

Danke, aber zwei Mal habe ich es ja gemacht. Justiz in NRW ist einfach furchtbar. Da habe ich lange die Augen vor verschlossen, aber die wenigen tollen Menschen (zB meine erste Vorsitzende) können es einfach nicht rausreißen.
Und wenn man nicht völlig blind ist, findet man viel bessere Arbeitgeber, auch im öffentlichen Dienst. Und perspektivisch ist es mit der richterlichen Unabhängigkeit natürlich nicht weit her. Solange man nicht im Präsidium ist, hat man eine Garantie auf schlechte, sprich abgesoffene Stellen. Natürlich ganz zu schweigen davon, dass Führungskompetenz an Gerichten ein absolutes Glücksspiel ist. Da gibt es wahnsinnig tolle Präsidenten und solche, die niemals an der Spitze von irgendetwas sein sollten.

Viel Glück! Ich frage mich nur, wie du darauf kommst, dass es in der Verwaltung besser wird. Schlechte Vorgesetzte gibt es überall, nur in der Verwaltung mit Weisungsrecht.

Zur Frage wurde ja schon Stellung genommen.

Als jemand der (zumindest aus Sicht der StA) den direkten Vergleich hat: Behörde ist einfach 100mal besser. Die Vorgesetzen werden idR nach Quali ausgesucht, dass macht sich (mit Ausnahmen natürlich) schon bemerkbar. Zudem ist die Ausstattung hier wesentlich besser.

Aber der größte Unterschied ist für mich: in der Behörde bin ich Chef, die meisten Leute hier stehen in der Hierarchie unter mir, ich mache die komplizierten Sachen mit und entscheide was in den wichtigen Dingen, der Rest wird erledigt... in der StA war ich dem Grunde nach Sachbearbeiter.
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Drin
Senior Member
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Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#8
17.11.2022, 10:16
(17.11.2022, 09:15)Chill3r schrieb:  
(17.11.2022, 08:26)Drin schrieb:  
(16.11.2022, 19:51)PPK schrieb:  
(16.11.2022, 19:33)Lars die Ente schrieb:  Ich will nur meine Bewunderung ausdrücken, dass du den Schritt wagst und dir die Umstände am Gericht nicht gefallen lässt.

Danke, aber zwei Mal habe ich es ja gemacht. Justiz in NRW ist einfach furchtbar. Da habe ich lange die Augen vor verschlossen, aber die wenigen tollen Menschen (zB meine erste Vorsitzende) können es einfach nicht rausreißen.
Und wenn man nicht völlig blind ist, findet man viel bessere Arbeitgeber, auch im öffentlichen Dienst. Und perspektivisch ist es mit der richterlichen Unabhängigkeit natürlich nicht weit her. Solange man nicht im Präsidium ist, hat man eine Garantie auf schlechte, sprich abgesoffene Stellen. Natürlich ganz zu schweigen davon, dass Führungskompetenz an Gerichten ein absolutes Glücksspiel ist. Da gibt es wahnsinnig tolle Präsidenten und solche, die niemals an der Spitze von irgendetwas sein sollten.

Viel Glück! Ich frage mich nur, wie du darauf kommst, dass es in der Verwaltung besser wird. Schlechte Vorgesetzte gibt es überall, nur in der Verwaltung mit Weisungsrecht.

Zur Frage wurde ja schon Stellung genommen.

Als jemand der (zumindest aus Sicht der StA) den direkten Vergleich hat: Behörde ist einfach 100mal besser. Die Vorgesetzen werden idR nach Quali ausgesucht, dass macht sich (mit Ausnahmen natürlich) schon bemerkbar. Zudem ist die Ausstattung hier wesentlich besser.

Aber der größte Unterschied ist für mich: in der Behörde bin ich Chef, die meisten Leute hier stehen in der Hierarchie unter mir, ich mache die komplizierten Sachen mit und entscheide was in den wichtigen Dingen, der Rest wird erledigt... in der StA war ich dem Grunde nach Sachbearbeiter.


Das freut mich ehrlich! Ich bin als StA mit meinem AL und BL sehr zufrieden. Von einem Freund, der Abteilungsleiter und stellv. Amtsleiter in der (Kommunal-)Verwaltung ist, höre ich, was Technik und seine Vorgesetzten (Amtsleiter und OB-Dezernent) betrifft, wenig Gutes. Daher nur meine Ansicht, dass man überall Glück und Pech haben kann. Dass die Justiz nicht ausreichend ausgestattet wird, steht dabei wohl außer Frage. Aber wir geraten zu weit off topic!
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VerzweifelterJurist
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Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#9
17.11.2022, 22:20
Bist du wirklich sicher dass das LG deiner Abordnung nicht zustimmt? Das würde ich erstmal eskalieren lassen, eine Ebene höher. Jedenfalls eine Abordnung mit den Ziel der Versetzung nach 6 Monaten sollte regelhaft funktionieren. Ich habe jedenfalls bisher noch nicht gehört, dass seitens des Gerichts am Ende nicht doch zugestimmt wurde. 

Wie bist du an die Stelle beim Bund gekommen?
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Exri
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Beiträge: 83
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#10
14.12.2022, 23:00
(16.11.2022, 18:03)PPK schrieb:  Hallo zusammen,

ich bin Richter in NRW und würde gerne zum Bund in die Verwaltung. Der Bund hat inoffiziell schon zugesagt. Nun sollte ich allerdings meine Bewerbung über den Dienstweg (LG 
/OLG Präsidentin) schicken, da es als Abordnung laufen soll.
Das LG stellt sich quer, weil sie meinen, dass ich nicht gehen dürfe. Habe hier das dritte abgesoffene Dezernat und nun keine Lust mehr auf Justiz NRW. Die werden der Abordnung also nicht zustimmen.

Ich würde daher jetzt die Behörde fragen, ob sie mich auf als Beamter auf Probe nehmen (diese Stellen gibt es dort auch) und reiche dann im Gericht den Antrag auf Entlassung ein. Verliere ich irgendwas? Also außer die Richterstelle, die ich ohnehin nicht mehr will? Erfahrungsstufen werden ja so oder so angerechnet. 

Hat das hier zufällig jemand gemacht?

Viele Grüße

Wie hat es denn letztlich bei dir geklappt?
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