08.11.2022, 17:55
Was kam in NRW?
08.11.2022, 18:27
(08.11.2022, 17:15)OnelasttimeHessen schrieb: Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage wegen außerordentlicher hilfsweise ordentlicher Kündigung
Als Kündigungsgrund trägt AG vor, dass AN privat den Dienstcomputer entgegen ihrer Weisung genutzt habe
AN hat das über ein Protokollsystem rausgefunden
Das hat u.a Screenshots von allen Suchanfragen, Kreditkartennummer mit Sicherheitsnummer und Benutzernamen mit Passwörtern aufgenommen
26 BDSG war abgedruckt
Weiterhin Schadensersatzforderung weil der AN auf dem Parkplatz der AG parkte, eine schwarze Stange hinter dem Parkplatz nicht gesehen hat und diese beim Rückwärtsfahren einen Schaden an seinem pkw verursachte.
Inhaltlich ok aber wieder sehr viel
Das stimmt, viel zu lesen wars. Aber für mich auf jeden Fall klarer und einfacher zu lesen und verstehen als gestern. Allein deswegen fand ich die Klausur schon mal fairer. Hatte zumindest nicht so ein schlechtes Gefühl wie gestern.
08.11.2022, 19:26
(08.11.2022, 18:27)VerbesserinHessen schrieb:(08.11.2022, 17:15)OnelasttimeHessen schrieb: Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage wegen außerordentlicher hilfsweise ordentlicher Kündigung
Als Kündigungsgrund trägt AG vor, dass AN privat den Dienstcomputer entgegen ihrer Weisung genutzt habe
AN hat das über ein Protokollsystem rausgefunden
Das hat u.a Screenshots von allen Suchanfragen, Kreditkartennummer mit Sicherheitsnummer und Benutzernamen mit Passwörtern aufgenommen
26 BDSG war abgedruckt
Weiterhin Schadensersatzforderung weil der AN auf dem Parkplatz der AG parkte, eine schwarze Stange hinter dem Parkplatz nicht gesehen hat und diese beim Rückwärtsfahren einen Schaden an seinem pkw verursachte.
Inhaltlich ok aber wieder sehr viel
Das stimmt, viel zu lesen wars. Aber für mich auf jeden Fall klarer und einfacher zu lesen und verstehen als gestern. Allein deswegen fand ich die Klausur schon mal fairer. Hatte zumindest nicht so ein schlechtes Gefühl wie gestern.
Geht mir auch so.
Schon beim lesen der Anträge wusste man diesmal was einen die nächsten Seiten erwarten wird. Die Daten waren auch gut zu handeln, das war gestern einfach nur ein Graus an SV.
Heute fand ich, dass sehr viel im Kommentar stand, wenn man die Problematik nicht ohnehin auswendig kannte.
Das war gestern auch nicht so. Da musste man vieles einfach wissen weil gar keine Zeit für Kommis war
Heutiges Urteil klingt stark nach dem hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...erwertbar/
Bei uns wussten die Arbeitnehmer aber nichts von der Überwachung, sodass der AN zb. munter Antidepressiva über den Firmencomputer kaufte
09.11.2022, 12:28
Wäre dankbar für ein Update aus NRW...
10.11.2022, 16:43
Entscheidung der StA zu A ,B und C
A und B sind Amateurboxer. C ist mit B verlobt und war mit A zusammen.
Am 10.09 soll ein Boxkampf organisiert vom Hessischen Boxverband e.V zwischen A und B stattfinden. Der Sieger erhält 1.000€ Preisgeld.
Am 05.09 trinken A und C zufällig in der gleichen Kneipe und unterhalten sich über das niedrige Preisgeld und dass der körperlich unterlegene und ängstlich B eh keine Chance haben wird den A zu besiegen.
C schlägt A vor, dass sie eine Wette auf den B abgeben könne und A absichtlich den Wettkampf verlieren soll. Sie einigen sich darauf, dass sie sich das ausgeschüttete Geld aus dem Wetterlös teilen werden.
Am 06.09 übergibt A der C 500€ die sie für das gemeinsame Vorhaben einsetzen soll.
Wettquote liegt bei 20:1 gegen B.
Am 10.09 ist der Kampf. B besiegt den A. da er kräftiger, schneller und angstbefreit zuschlägt. Keiner hat damit gerechnet. A kommt gar nicht dazu den Kampf absichtlich zu verlieren.
Am 11.09 um 01.00 Uhr fährt A auf der B3 vom Kampf nach Hause bei lauter Musik.
Vor ihm ist ein Unfall ohne fremdeinwirkung bei dem sich O überschlagen hat.
Es wird eine Rettungsgasse gebildet.
A fährt in der Rettungsgasse und behindert dadurch den hinter ihm befindlichen Rettungswagrn. Der kommt zu spät bei O an.
O stirbt am Unfallort. (Gruß geht raus an die letzte Generation)
Med. Gutachten ergibt dass O mit 60%hier Wahrscheinlichkeit auch gestorben wäre, wenn sie rechtzeitig Hilfe bekommen hätte
A wird vom Pok U der die Blockade durch A zuvor gesehen hat, an der Unfallstelle gefragt wieso er den RTW nicht durchgelassen habe.
A erwidert dass es auf nen Raser mehr oder weniger nicht ankomme, er da grundsätzlich keinen Weg frei mache und in erster Reihe die Aktionen von poliz und feuerw sehen wollte.
Am 12.09. findet pol Vernehmung von A statt
Dort erzählt er dass er aufgewühlt war vom Kampf und den RTW nicht bemerkt habe. Er habe sich vorgestellt dass da B liege und wollte sich sein Sterben aus nächster Nähe ansehen.
Kurz darauf erzählt er von der Verabredung mit C vom 5&6.9
Daraufhin wird durch StA wohnungsdurchsuchung des B ohne dass sie zuvor einen Richter kontaktieren konnte vorgenommen es finden sich angebrochene Pillen usw mit B.s Namen drauf die im Doping eingesetzt werden. Darüber hinaus Blutpackungen in seinem Kühlschrank
Wird alles mitgenommen
Er bekommt blut abgenommen und gibt Urin ab
In den Konserven und abgenommen Blut&urin werden Spuren vom Doping nachgewiesen die 12h später nicht nachgewiesen worden wären
Alle 3 haben dann Verteidiger
Alle 3 verweigern künftige Aussagen und Verwertung von A.s Aussagen wird widersprochen
Ausgeschlossen waren ua 211,221,315 b und c und alles außerhalb des stgb (noch mehr aber ich erinnere mich nicht mehr an die anderen Normen)
Dieses Mal endlich weniger zu lesen
Es stand auch verdammt viel im Kombi
A und B sind Amateurboxer. C ist mit B verlobt und war mit A zusammen.
Am 10.09 soll ein Boxkampf organisiert vom Hessischen Boxverband e.V zwischen A und B stattfinden. Der Sieger erhält 1.000€ Preisgeld.
Am 05.09 trinken A und C zufällig in der gleichen Kneipe und unterhalten sich über das niedrige Preisgeld und dass der körperlich unterlegene und ängstlich B eh keine Chance haben wird den A zu besiegen.
C schlägt A vor, dass sie eine Wette auf den B abgeben könne und A absichtlich den Wettkampf verlieren soll. Sie einigen sich darauf, dass sie sich das ausgeschüttete Geld aus dem Wetterlös teilen werden.
Am 06.09 übergibt A der C 500€ die sie für das gemeinsame Vorhaben einsetzen soll.
Wettquote liegt bei 20:1 gegen B.
Am 10.09 ist der Kampf. B besiegt den A. da er kräftiger, schneller und angstbefreit zuschlägt. Keiner hat damit gerechnet. A kommt gar nicht dazu den Kampf absichtlich zu verlieren.
Am 11.09 um 01.00 Uhr fährt A auf der B3 vom Kampf nach Hause bei lauter Musik.
Vor ihm ist ein Unfall ohne fremdeinwirkung bei dem sich O überschlagen hat.
Es wird eine Rettungsgasse gebildet.
A fährt in der Rettungsgasse und behindert dadurch den hinter ihm befindlichen Rettungswagrn. Der kommt zu spät bei O an.
O stirbt am Unfallort. (Gruß geht raus an die letzte Generation)
Med. Gutachten ergibt dass O mit 60%hier Wahrscheinlichkeit auch gestorben wäre, wenn sie rechtzeitig Hilfe bekommen hätte
A wird vom Pok U der die Blockade durch A zuvor gesehen hat, an der Unfallstelle gefragt wieso er den RTW nicht durchgelassen habe.
A erwidert dass es auf nen Raser mehr oder weniger nicht ankomme, er da grundsätzlich keinen Weg frei mache und in erster Reihe die Aktionen von poliz und feuerw sehen wollte.
Am 12.09. findet pol Vernehmung von A statt
Dort erzählt er dass er aufgewühlt war vom Kampf und den RTW nicht bemerkt habe. Er habe sich vorgestellt dass da B liege und wollte sich sein Sterben aus nächster Nähe ansehen.
Kurz darauf erzählt er von der Verabredung mit C vom 5&6.9
Daraufhin wird durch StA wohnungsdurchsuchung des B ohne dass sie zuvor einen Richter kontaktieren konnte vorgenommen es finden sich angebrochene Pillen usw mit B.s Namen drauf die im Doping eingesetzt werden. Darüber hinaus Blutpackungen in seinem Kühlschrank
Wird alles mitgenommen
Er bekommt blut abgenommen und gibt Urin ab
In den Konserven und abgenommen Blut&urin werden Spuren vom Doping nachgewiesen die 12h später nicht nachgewiesen worden wären
Alle 3 haben dann Verteidiger
Alle 3 verweigern künftige Aussagen und Verwertung von A.s Aussagen wird widersprochen
Ausgeschlossen waren ua 211,221,315 b und c und alles außerhalb des stgb (noch mehr aber ich erinnere mich nicht mehr an die anderen Normen)
Dieses Mal endlich weniger zu lesen
Es stand auch verdammt viel im Kombi
10.11.2022, 18:00
In NRW lief grundsätzlich das gleiche allerdings ohne den Teil auf der Autobahn... und der C konnte in unserem Fall nicht ausfindig gemacht werden. HTv war nur bzgl A und B zu prüfen. Keine Ahnung wie ihr das in Hessen hinbekommen habt zeitlich!!
10.11.2022, 18:13
(10.11.2022, 18:00)NRWLER22 schrieb: In NRW lief grundsätzlich das gleiche allerdings ohne den Teil auf der Autobahn... und der C konnte in unserem Fall nicht ausfindig gemacht werden. HTv war nur bzgl A und B zu prüfen. Keine Ahnung wie ihr das in Hessen hinbekommen habt zeitlich!!
Garnicht… das war so viel, unnormal
10.11.2022, 18:17
Ich fand es auf den ersten Blick gar nicht mal so viel. Der SV hatte immerhin nur 12 Seiten. Während des Schreibens ist mir dann aufgefallen, dass es doch sehr viel wird.
Ein Glück habe ich mit der Anklage begonnen. Die ist bei mir sauber, bilde ich mir jedenfalls ein. Mein A-Gutachten wird mit fortschreitender Bearbeitung dünner und dünner
Ein Glück habe ich mit der Anklage begonnen. Die ist bei mir sauber, bilde ich mir jedenfalls ein. Mein A-Gutachten wird mit fortschreitender Bearbeitung dünner und dünner
10.11.2022, 18:21
(10.11.2022, 18:17)HessenBoi schrieb: Ich fand es auf den ersten Blick gar nicht mal so viel. Der SV hatte immerhin nur 12 Seiten. Während des Schreibens ist mir dann aufgefallen, dass es doch sehr viel wird.
Ein Glück habe ich mit der Anklage begonnen. Die ist bei mir sauber, bilde ich mir jedenfalls ein. Mein A-Gutachten wird mit fortschreitender Bearbeitung dünner und dünner
Irgendjemand vielleicht Lust zu schreiben, welche TB bejahrt wurden?
War doch nicht so wenig wie gedacht... Irgendwie bin ich nicht so zufrieden. Alles mal ansprechen, aber nichts irgendwie vernünftig.
10.11.2022, 18:33
Ich kann das hier gerne reinschreiben. Ich sage aber ausdrücklich, dass Strafrecht mein absolutes Hassgebiet ist und ich keine Ahnung habe, ob das stimmt.
1. TK: Autobahn
a. 212 I, 13 I StGB (+)
Garantenstellung aus Gesetz § 11 II StVO
Vorsatz lange und breit diskutiert, am ende error in persona angenommen und bejaht
2. TK: In der Bar
S und F gem. § 265c I bzw. II StGB (+)
Betrug kurz angesprochen, mangels unmittelbarem Ansetzen abgelehnt (Kein Wettschein platziert)
3. TK: Boxkampf
B gem. §§ 263, 22, 23 (+) gegenüber dem Boxverband zN des S
Vollendung abgelehnt, weil S sowieso verloren hätte
Betrug zN des Boxverbandes abgelehnt, weil die sowieso 1000 € ausbezahlt hätten und deshalb kein Schaden vorlag.
1. TK: Autobahn
a. 212 I, 13 I StGB (+)
Garantenstellung aus Gesetz § 11 II StVO
Vorsatz lange und breit diskutiert, am ende error in persona angenommen und bejaht
2. TK: In der Bar
S und F gem. § 265c I bzw. II StGB (+)
Betrug kurz angesprochen, mangels unmittelbarem Ansetzen abgelehnt (Kein Wettschein platziert)
3. TK: Boxkampf
B gem. §§ 263, 22, 23 (+) gegenüber dem Boxverband zN des S
Vollendung abgelehnt, weil S sowieso verloren hätte
Betrug zN des Boxverbandes abgelehnt, weil die sowieso 1000 € ausbezahlt hätten und deshalb kein Schaden vorlag.