11.01.2019, 21:02
(11.01.2019, 20:52)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:43)Gast12345 schrieb:Also musste man den 211 in der Klausur doch durchprüfen?(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb: Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.1000 Steine vom Herzen gefallen
Aber der Sachverhalt war doch falsch?!
Ich kenne eure Klausur zwar nicht, aber es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen. Deswegen prüft es nur in rechtlicher Hinsicht, ob die Feststellungen, die das Gericht getroffen hat (wenngleich sie fehlerhaft getroffen wurden) die Verurteilung im Hinblick auf eine konkrete Norm tragen.
Natürlich
11.01.2019, 21:02
(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:hört sich umfangreicher an als bei uns(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
11.01.2019, 21:02
(11.01.2019, 20:59)JNRWpower schrieb:KV am Kopf ist aber mittels. Ist ihm objektiv zurechenbar und auch mittels Schlag ins Gesicht passiert.(11.01.2019, 20:58)Torben schrieb:Äääähmmm ja!(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
hast du in nrw geschrieben?
11.01.2019, 23:57
(11.01.2019, 20:21)NDS 123 schrieb: Also Leute. Das hört sich doch alles ziemlich machbar an. Beweisverwertungsverbote sind im Rahmen der Verfahrensrüge zu erörtern. Der festgestellte Sachverhalt ist Gesetz. Da kann man sich schon wundern, wie einfach es den Examenskandidatinnen und Examenskandidaten in NRW gemacht wird.
Da kann man sich auch nur an den Kopf fassen bei solchen Aussagen - da ist mal eine Klausur nicht komplett am Limit und dann wird es einem "einfach" gemacht. Wirst bestimmt ein klasse Jurist - menschlich bist du offensichtlich schon weit vorne so in der Anonymität des Internets :rolleyes: Man kann einfach dankbar sein wie krass einfach der Durchgang bis jetzt war. Fall-Verlag-Skripten Niveau in NRW, du Armleuchter...
12.01.2019, 00:04
(11.01.2019, 17:52)GastNRW19 schrieb: Euch ist schon bewusst dass die Prüfungsämter mitlesen können und bei diesem ganzen Geschwafel von „fair“ auf die Idee gebracht werden noch kleinlicher zu korrigieren? Frag mich manchmal echt wie beschränkt man sein kann. Und dass nach so langem Studium.
Ich glaube ich kann mir vorstellen wer Du bist. Sind schon ein paar schwer behämmerte Leute bei uns im NRW-Durchgang.
12.01.2019, 00:15
(11.01.2019, 23:57)Gast2000 schrieb:(11.01.2019, 20:21)NDS 123 schrieb: Also Leute. Das hört sich doch alles ziemlich machbar an. Beweisverwertungsverbote sind im Rahmen der Verfahrensrüge zu erörtern. Der festgestellte Sachverhalt ist Gesetz. Da kann man sich schon wundern, wie einfach es den Examenskandidatinnen und Examenskandidaten in NRW gemacht wird.
Da kann man sich auch nur an den Kopf fassen bei solchen Aussagen - da ist mal eine Klausur nicht komplett am Limit und dann wird es einem "einfach" gemacht. Wirst bestimmt ein klasse Jurist - menschlich bist du offensichtlich schon weit vorne so in der Anonymität des Internets :rolleyes: Man kann einfach dankbar sein wie krass einfach der Durchgang bis jetzt war. Fall-Verlag-Skripten Niveau in NRW, du Armleuchter...
...zumal die Aufgabenstellungen in Nds mit jenen in NRW überhaupt nicht korrespondieren. Aber ich vermute einen Troll - mal wieder. Schade!
12.01.2019, 00:54
Don't feed the trolls... Die Klausuren waren nicht leichter oder schwerer als andere Durchgänge...
12.01.2019, 08:49
Was kam in Niedersachsen in der ÖR Wahlklausur dran?
12.01.2019, 10:43
(11.01.2019, 20:34)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:1000 Steine vom Herzen gefallen(11.01.2019, 20:17)HessenJan schrieb: Helft mir auf die Sprünge aber prüft man nicht ob der SV so wie er im Urteil festgestellt ist grundsätzlich die Mordverurteilung stütz? Dass tut er ja genau genommen. Das Problem ist also nicht eine falsche Subsuntion, also Sachrüge hinsichtlich 211 (-) oder macht man das anders? Shit
Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
Aber der Sachverhalt war doch falsch?!
Ich versteh die Sachrüge so, dass nur geprüft werden darf ob das Gericht den SV den es festgestellt hat richtig subsumiert hat. Und das hat es nach meiner Lösung. Niedere Beweggründe (+) da Gericht ausgeführt hat dass A in der Absichr gehandelt hat, seine Lebenslüge aufrechtzuerhalten. An die hessen : war das Urteil bei uns unterschrieben ?
also ich stimme dir 100 % zu , ich hab auch den feststellenden SV geprüft.
kam auch niedrige Beweggründe +
und ja ich meine das Urteil war unterschrieben und ich hätte draufgeschaut =)
was habt ihr in Hessen bzgl 263a ?
12.01.2019, 10:48
Dass immer noch Referendare auf dieses Unterschriftending reinfallen... es handelt sich doch immer nur um eine Ausfertigung, nicht um das Original. Die Unterschrift ist egal.