11.01.2019, 20:42
(11.01.2019, 20:39)NRWpower schrieb:(11.01.2019, 20:34)HessenJan schrieb:bei uns haben die den EB mit allen richtern unterschreiben lassen und das Urteil dann von keinem damit es uns auffällt.(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb: Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.1000 Steine vom Herzen gefallen
Aber der Sachverhalt war doch falsch?!
Ich versteh die Sachrüge so, dass nur geprüft werden darf ob das Gericht den SV den es festgestellt hat richtig subsumiert hat. Und das hat es nach meiner Lösung. Niedere Beweggründe (+) da Gericht ausgeführt hat dass A in der Absichr gehandelt hat, seine Lebenslüge aufrechtzuerhalten. An die hessen : war das Urteil bei uns unterschrieben ?
wenn alle unterschriften fehlen dannaufhebungsgrund laut MG
wenn das in Hessen auch war ist mir das jedenfalls nicjt aufgefallen. Hab nichtmal so weit gedacht die Unterschriften zu kontrollieren - wie dumm eigentlich.
11.01.2019, 20:43
(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:1000 Steine vom Herzen gefallen(11.01.2019, 20:17)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:15)nrw2019 schrieb: ging denn der 211 durch? Also ich hab den nicht angenommen, weil der polizist ja ein verwertungsverbot gemacht gehat
Helft mir auf die Sprünge aber prüft man nicht ob der SV so wie er im Urteil festgestellt ist grundsätzlich die Mordverurteilung stütz? Dass tut er ja genau genommen. Das Problem ist also nicht eine falsche Subsuntion, also Sachrüge hinsichtlich 211 (-) oder macht man das anders? Shit
Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
Aber der Sachverhalt war doch falsch?!
Ich kenne eure Klausur zwar nicht, aber es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen. Deswegen prüft es nur in rechtlicher Hinsicht, ob die Feststellungen, die das Gericht getroffen hat (wenngleich sie fehlerhaft getroffen wurden) die Verurteilung im Hinblick auf eine konkrete Norm tragen.
11.01.2019, 20:45
(11.01.2019, 20:39)NRWpower schrieb:Aber war das Urteil in NRW nicht eine Ausfertigung? Da fehlen die Unterschriften dann doch automatisch.(11.01.2019, 20:34)HessenJan schrieb:bei uns haben die den EB mit allen richtern unterschreiben lassen und das Urteil dann von keinem damit es uns auffällt.(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb: Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.1000 Steine vom Herzen gefallen
Aber der Sachverhalt war doch falsch?!
Ich versteh die Sachrüge so, dass nur geprüft werden darf ob das Gericht den SV den es festgestellt hat richtig subsumiert hat. Und das hat es nach meiner Lösung. Niedere Beweggründe (+) da Gericht ausgeführt hat dass A in der Absichr gehandelt hat, seine Lebenslüge aufrechtzuerhalten. An die hessen : war das Urteil bei uns unterschrieben ?
wenn alle unterschriften fehlen dannaufhebungsgrund laut MG
11.01.2019, 20:49
Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
11.01.2019, 20:52
(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
11.01.2019, 20:52
(11.01.2019, 20:43)Gast12345 schrieb:Also musste man den 211 in der Klausur doch durchprüfen?(11.01.2019, 20:27)Torben schrieb:(11.01.2019, 20:25)HessenJan schrieb:(11.01.2019, 20:22)Gast12345 schrieb:1000 Steine vom Herzen gefallen(11.01.2019, 20:17)HessenJan schrieb: Helft mir auf die Sprünge aber prüft man nicht ob der SV so wie er im Urteil festgestellt ist grundsätzlich die Mordverurteilung stütz? Dass tut er ja genau genommen. Das Problem ist also nicht eine falsche Subsuntion, also Sachrüge hinsichtlich 211 (-) oder macht man das anders? Shit
Doch, genau so ist es richtig. Man behandelt die Feststellungen als feststehenden Sachverhalt, egal ob der Weg wie man zu den Feststellungen gelangt ist, verfahrensfehlerhaft war.
Aber der Sachverhalt war doch falsch?!
Ich kenne eure Klausur zwar nicht, aber es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen. Deswegen prüft es nur in rechtlicher Hinsicht, ob die Feststellungen, die das Gericht getroffen hat (wenngleich sie fehlerhaft getroffen wurden) die Verurteilung im Hinblick auf eine konkrete Norm tragen.
11.01.2019, 20:56
(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
11.01.2019, 20:58
(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
hast du in nrw geschrieben?
11.01.2019, 20:59
(11.01.2019, 20:58)Torben schrieb:Äääähmmm ja!(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
hast du in nrw geschrieben?
11.01.2019, 21:02
(11.01.2019, 20:59)NRWpower schrieb:(11.01.2019, 20:58)Torben schrieb:Äääähmmm ja!(11.01.2019, 20:56)NRWpower schrieb:(11.01.2019, 20:52)HessenJan schrieb:KV muss mitts der handlung eintreten. faustschlag-tisch ist nicht mittels(11.01.2019, 20:49)Gast123456 schrieb: Aber 224 nr 5 dann doch eig minus weil kv Handlung war Schlag ins Gesicht. Der ist aber nicht abstrakt lebensgefährlich. So ein Sturz ist ja auch nicht typische Folge eines Schlages
In Hessen hat er ihr 9 mal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und vier mal in den Hals geschnitten bis der Kehlkopf aufgerissen war. Kann
hast du in nrw geschrieben?
Okay wo? Bin aus Dortmund