10.01.2019, 19:46
Hatte nur ich dieses enorme Zeitproblem in Hessen. Habe wirklich ein richtig mieses Gefühl. Gutachten gegen Ende ist Müll. B Gutachten nur teilweise geschafft und dann in Eiltempo Anklage... dabei hatte ich mich auf Strafrecht gefreut ?
10.01.2019, 19:50
Worum ging es denn?
10.01.2019, 19:54
Rechtlich nicht anspruchsvoll. In alles drei tatkomplexen meiner Meinung nach aber ne umfangreichere beweiswürdigung. Sachverhalt stand nur anhand von beweisen fest.
10.01.2019, 19:57
OH JA, ist genau die Klausur, die schon hier im Forum unter November 2018 diskutiert wurde...
i.E. egal aber trotzdem irgendwie komisch...
i.E. egal aber trotzdem irgendwie komisch...
10.01.2019, 20:02
Wenn es drei Tatkomplexe waren, scheint bei euch aber noch einer hinzugekommen zu sein
10.01.2019, 20:08
Es waren zwei Handlungskomplexe in Niedersachsen:
1. Der m.E. versuchte Wohnungseinbruchsdiebstahl durch den Tom Voss (er ging lediglich in den Vorgarten, leuchtete erst einmal das Haus ab und wog sein weiteres Vorgehen noch ab. Im Fischer steht bei § 22 ein Verweis auf eine Entscheidung des BGH aus 2016 oder 2017, dass gerade dies nur als Vorbereitung zu werten ist und gerade (noch) nicht als unmittelbares Ansetzen.
2. Komplex der Schlag mit dem Baseballschläger und dort
a. Strafbarkeit des Ben Voss
b. Strafbarkeit des Tom Voss
1. Der m.E. versuchte Wohnungseinbruchsdiebstahl durch den Tom Voss (er ging lediglich in den Vorgarten, leuchtete erst einmal das Haus ab und wog sein weiteres Vorgehen noch ab. Im Fischer steht bei § 22 ein Verweis auf eine Entscheidung des BGH aus 2016 oder 2017, dass gerade dies nur als Vorbereitung zu werten ist und gerade (noch) nicht als unmittelbares Ansetzen.
2. Komplex der Schlag mit dem Baseballschläger und dort
a. Strafbarkeit des Ben Voss
b. Strafbarkeit des Tom Voss
10.01.2019, 21:12
(10.01.2019, 20:08)gastdieter schrieb: Es waren zwei Handlungskomplexe in Niedersachsen:
1. Der m.E. versuchte Wohnungseinbruchsdiebstahl durch den Tom Voss (er ging lediglich in den Vorgarten, leuchtete erst einmal das Haus ab und wog sein weiteres Vorgehen noch ab. Im Fischer steht bei § 22 ein Verweis auf eine Entscheidung des BGH aus 2016 oder 2017, dass gerade dies nur als Vorbereitung zu werten ist und gerade (noch) nicht als unmittelbares Ansetzen.
2. Komplex der Schlag mit dem Baseballschläger und dort
a. Strafbarkeit des Ben Voss
b. Strafbarkeit des Tom Voss
Den tatkomplex mit dem Wohnungseinbruchsdiebstahl hab ich genau so gelöst mit genau den gleichen fundstellen und danach noch den 123 der bei mir durchging, weil befriedetes besitztum (gartenzaun)
Beim Schlag mit dem baseballschläger versuchter Totschlag verneint, hemmschwellentheorie usw, schwere kv ging durch bei mir, Schwerpunkt bei beweiswürdigung - ich wette die Lösungsskizze umfasst 30 Seiten oder so, man konnte einfach so viel prüfen bei der beweiswürdigung.
10.01.2019, 23:38
Danke für die Info bzgl Strafrecht..
Aber gibt es hier auch NRWler, die etwas über die heutige Z3 Klausur berichten könnten?
Wäre super lieb..
Aber gibt es hier auch NRWler, die etwas über die heutige Z3 Klausur berichten könnten?
Wäre super lieb..
11.01.2019, 01:31
Von wegen Beweiswürdigungsprobleme... gab es auch die Geschichte mit den Baseballschläger im Koffer im Kofferraum?! Dann war es ja exakt die gleich Klausur wie im Nov 18 in Hessen.
Im zweiten Tatkomplex dann die Geschichte mit dem Wohnungseinbruch.
BGH Urteil dazu das hier:
http://examensrelevant.de/bgh-unmittelba...diebstahl/
Im zweiten Tatkomplex dann die Geschichte mit dem Wohnungseinbruch.
BGH Urteil dazu das hier:
http://examensrelevant.de/bgh-unmittelba...diebstahl/
11.01.2019, 07:52
(11.01.2019, 01:31)Nov18Hessen schrieb: Von wegen Beweiswürdigungsprobleme... gab es auch die Geschichte mit den Baseballschläger im Koffer im Kofferraum?! Dann war es ja exakt die gleich Klausur wie im Nov 18 in Hessen.
Im zweiten Tatkomplex dann die Geschichte mit dem Wohnungseinbruch.
BGH Urteil dazu das hier:
http://examensrelevant.de/bgh-unmittelba...diebstahl/
Ja ganz genau, der baseballschläger befand sich in einem verschlossenen Koffer, dieser wiederum in einer nur mit reisverschluss geschlossenen sporttasche und diese wurde im PKW der Freundin des Beschuldigten gefunden, nachdem dieser bei einer Kontrolle sichergestellt wurde und durch die Beamten durch Einbruch der Scheibe durchsucht wurde.